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Neuregelung bei Maklergebühr
Bundesjustizministerin will Bestellerprinzip einführen

Was bei Wohnungsvermietungen gilt, soll es bald auch für Wohnungs- und Häuserkäufe geben: Wer den Immobilienmakler beauftragt, soll zahlen. Das will Bundesjustizministerin Katarina Barley jetzt durchsetzen. Vor allem junge Käufer sollen so entlastet werden.

Von Theo Geers | 25.02.2019
Ein Haus steht auf Geldscheinen. Symbolbild für Haus und seine Kosten
Eigentümer müssen mit vielfältigen Kosten rechnen (dpa /Revierfoto)
Nach den Ankündigungen vom vergangenen Herbst nun die Tat. Bundesjustizministerin Katarina Barley will auch bei Immobilienverkäufen das Bestellerprinzip einführen: Wer den Makler beauftragt – in der Regel der Verkäufer – soll ihn künftig auch bezahlen. Diese Regel, die seit 2015 schon bei Vermietungen gilt, soll künftig auch die Käufer von Wohnungen und Eigenheimen deutlich entlasten, betont Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion.
"Wir glauben, dass das ein wichtiger Beitrag ist, um den Immobilienerwerb für Normalverdiener und junge Familien attraktiver, nämlich billiger zu machen."
Junge Familien beim Immobilienkauf entlasten
Massiv entlastet würden Immobilienkäufer in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen. Dort würden sich die die bisherigen Verhältnisse komplett umkehren, weil dort bisher der Wohnungskäufer den Makler allein bezahlt. Bei fünf oder sechs Prozent vom Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer verteuert dies den Kauf einer Immobilie etwa im Wert von 500.000 Euro um über 35.000 Euro, die der Käufer künftig sparen würde.
In den übrigen Bundesländern, wo sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühr teilen, betrüge die Ersparnis für den Käufer in diesem Beispiel immer noch fast 18.000 Euro. Jan-Marco Luczak, der rechtpolitische Experte der Unionsfraktion, hält dies allerdings für eine Milchmädchenrechnung – er lehnt den Vorstoß ab. Seine Begründung: Die Verkäufer werden, wenn sie die Maklergebühr zahlen müssen, diese einfach im Kaufpreis verstecken und diesen erhöhen.
"Und das hätte zur Folge, dass das kontraproduktiv wäre, weil der Erwerber nicht entlastet würde, weil der Kaufpreis entsprechend höher ist und gleichzeitig müsste er am Ende eine höhere Grunderwerbsteuer bezahlen, weil das ja vom Kaufpreis errechnet. Also da muss man sehr aufpassen, dass man den Käufern am Ende nicht Steine statt Brot gibt."
Kritik an Barleys Plänen aus der Union
Auf eine Ablehnung des Vorhabens will sich Jan-Marco Luczak allerdings auch nicht festlegen. Die Union werde sich den Gesetzentwurf erst einmal genau anschauen, verspricht der Berliner Bundestagsabgeordnete. Er bleibt auch deshalb vorsichtig, weil Union und SPD auf dem Wohngipfel im vergangenen September beschlossen haben, eine Senkung der Ausgaben für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum bei den Maklerkosten anzustreben. Darauf pocht jetzt die SPD, betont auch Johannes Fechner.
"Also die SPD-Minister und Unionsminister und die Kanzlerin, die haben das eindeutig auf dem Wohngipfel vereinbart, da ist jetzt die Autorität, das Durchsetzungsvermögen der Kanzlerin, gefragt. Dies in der Unionsfraktion durchzusetzen, das erwarten wir, da hat sie uns ihr Wort gegeben."
Doch die Vorbehalte auf Unionsseite sind damit noch nicht ausgeräumt. Jan-Marco Luczak von der CDU kann sich als Kompromiss deshalb auch ein Gesetz vorstellen, nach dem die Maklerkosten künftig überall im Lande von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte zu tragen wären. Das wiederum geht der SPD nicht weit genug, betont deren rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner. "Wir stehen auf der Seite der Immobilienkäufer und wollen diese entlasten."