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NGO-Gesetz
EU-Kommission geht gegen Ungarn vor

Wegen umstrittener Auflagen für Nichtregierungsorganisationen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Das entsprechende Gesetz stehe nicht im Einklang mit dem EU-Recht, hieß es. Zudem wird das bereits laufende Verfahren gegen das ungarische Hochschulgesetz weiter vorangetrieben.

13.07.2017
    Ungarns Premierminister Viktor Orban im EU-Parlament
    Ungarns Premierminister Viktor Orbán im EU-Parlament (AFP/ Emmanuel Dunand)
    Der Dauerstreit der EU-Kommission mit Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orbán geht damit in die nächste Runde. Orbáns rechtskonservative Regierung hatte vor kurzem eine Registrierungspflicht für solche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eingeführt, die mehr als umgerechnet 24.000 Euro jährlich aus dem Ausland bekommen. Die NGOs sollen sich zudem auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen als "Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält" kennzeichnen.
    "Wir haben das neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht", erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans in Brüssel. Unter anderem sieht die Kommission einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, insbesondere das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Das neue Gesetz könnte nichtstaatliche Organisationen daran hindern, Gelder einzuwerben und ihren Aufgaben nachzukommen, moniert die Brüsseler Behörde. Darüber hinaus werde der freie Kapitalverkehr eingeschränkt.
    Zu sehen ist der Vize-Präsident der EU-Kommission Timmermans an einem Rednerpult.
    Der Vize-Präsident der EU-Kommission Timmermans. (picture-alliance / dpa / Olivier Hoslet)
    "Wir gehen davon aus, dass die ungarische Regierung das Gespräch suchen wird, um diese Angelegenheit so rasch wie möglich zu klären", mahnte Timmermans. "Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden." Ist die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden, könnte sie das Verfahren weitertreiben.
    Ein Monat Zeit für Hochschulgesetz
    Das tut die EU-Kommission schon ab sofort mit dem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren zum ungarischen Hochschulgesetz. Dazu erklärte Timmermans, das Gesetz bringe für die Hochschulen in EU- und Nicht-EU-Ländern unverhältnismäßige Einschränkungen mit sich und müsse "so rasch wie möglich wieder mit EU-Recht in Einklang gebracht werden". Hierfür werde Ungarn eine Frist von einem Monat eingeräumt. Sollte man mit der Reaktion nicht zufrieden sein, sei eine Klage beim Europäischen Gerichtshof möglich.
    Das ungarische Parlament hatte am 4. April das Hochschulgesetz geändert. Dies wurde vor allem als Maßnahme gegen die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University in Budapest interpretiert, da die neuen Vorgaben deren Weiterbetrieb in Frage stellen.
    (gri/mg)