Freitag, 29. März 2024

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Debatte um NS-Raubkunst
"Komplizierte Umstände im Fall Madame Soler"

Ist Picassos "Madame Soler" NS-Raubkunst oder nicht? Darüber wird gestritten. Die geplante Neuerung, dass Sammlererben in unklaren Fällen einseitig die Limbach-Kommission anrufen könnten, sei grundsätzlich gut, sagte Bernhard Maaz von den Bayrischen Staatsgemäldesammlungen im Dlf. Der Fall sei aber kompliziert.

Bernhard Maaz im Gespräch mit Michael Köhler | 18.01.2019
    Zwei Besucher betrachten am Donnerstag (29.03.2012) in der Ausstellung «Frauen» in der Pinakothek der Moderne in München das Gemälde «Madame Soler» (1903) von Pablo Picasso. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens zeigt die Pinakothek der Moderne die Weiblichkeit aus der Sicht von drei Malern des 20. Jahrhunderts. Die Schau wird am 29.03.2012 eröffnet und ist bis 15.07.2012 zu sehen. Foto: Felix Hörhager dpa/lby | Verwendung weltweit
    Zwei Besucher betrachten in der Ausstellung «Frauen» in der Pinakothek der Moderne in München das Gemälde «Madame Soler» (1903) (dpa)
    Seit Jahrzehnten ist ungeklärt, ob es sich bei Picassos Porträt der "Madame Soler" von 1903 um NS-Raubkunst handelt oder nicht. Bis in die 1930er Jahre zählte das Gemälde zum Besitz des jüdischen Bankiers Paul von Mendelssohn-Bartholdy - seit 1964 hängt es in der Neuen Pinakothek in München. Um Rückgabe oder Klärung der Eigentumsverhältnisse gab es immer wieder Kontroversen - bislang ohne Einigung. Die Nachfahren der ehemaligen Besitzer argumentieren, dass der Kunsthändler Justin Thannhauser das Bild nie habe verkaufen dürfen: Es sei ihm nur in Kommission gegeben, nicht aber verkauft worden.
    Für solch strittige Fälle haben Bund und Länder die so genannte "Limbach-Kommission" - benannt nach ihrer ersten Vorsitzenden, der Verfassungsrechtlerin Jutta Limbach - eingerichtet. Sie kann aber nur angerufen werden, wenn dem beide Streitparteien zustimmen. Im Fall des Picasso-Gemäldes ist das nicht geschehen.
    "Viel Zeit, Kraft und Geld für Madame Soler"
    Bernhard Maaz, seit April 2015 Direktor der Bayrischen Staatsgemäldesammlungen, spricht sich nun grundsätzlich dafür aus, dass die Kommission auch nur von einer Seite angerufen werden kann, die Erben von ehemaligen, meist jüdischen, Sammlern diesen Schritt also ohne das Einverständnis der Museen gehen können. Diese Neuerung hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Herbst angekündigt. Allerdings ist laut Maaz eine Schlussfolgerung missverständlich: Im Fall der "Madame Soler" gebe es besonders komplizierte Umstände. "Die Dinge sind durch", so Maaz, der damit im Deutschlandfunk einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" von heute widersprach.
    Im Falle einer einseitigen Anrufung müsse, so Maaz weiter, außerdem eine quasi rechtliche Verbindlichkeit gelten: "Wenn einseitig, dann bitte im Endergebnis gültig. Dann sollte man nicht nachher noch bei Anwälten sitzen." Im Fall der Madame Soler sei aber schon "viel Zeit, Kraft und Geld" für die juristische Erörterung ausgegeben worden. "Damit ist die Chance eigentlich im Moment nicht gegeben, damit zur beratenden Kommission zu gehen."