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NSA-Selektoren
Linke und Grüne reichen Klage in Karlsruhe ein

Im Streit um die Herausgabe geheimer US-Ausspähziele in Europa hat die Opposition im Bundestag Klage eingereicht. Grüne und Linke wollen damit erreichen, dass die Bundesregierung die Liste mit den Spionagezielen des US-Geheimdienstes NSA für den Untersuchungsausschuss zugänglich macht.

Von Falk Steiner | 17.09.2015
    Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
    Opposition klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Zugang zu den NSA-Selektorenlisten (Uli Deck / dpa)
    Knapp 160 Seiten ist die Klageschrift lang, davon sind einige Seiten komplett, manche teilweise geschwärzt – denn Geheimes darf auch in der Organklage von Linken und Grünen-Fraktion im Bundestag und der Ausschussminderheit im NSA-Untersuchungsausschuss – ebenfalls Linke und Grüne – nicht veröffentlicht werden. Gestern hat der Verfahrensbevollmächtigte der Kläger, der Kieler Verwaltungsrechtsspezialist Wolfgang Ewer, die Klageschrift persönlich an den Präsidenten des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe übergeben, berichtete er heute in Berlin.
    Hauptstreitpunkt in dem Verfahren ist der Zugang zu den sogenannten Selektorenlisten, die der BND für die NSA in eigenen Systemen angewandt haben soll:
    "Wir haben Anhaltspunkte, dass unter diesen Suchbegriffen europäische Regierungen waren, Politiker und Politikerinnen, Unternehmen, europäische Institutionen, das gehört nicht zum Aufgabenbereich des Bundesnachrichtendienstes, noch der NSA, sondern ist geheimdienstliche Agententätigkeit, ist ein Straftatbestand in der Bundesrepublik und das wollen wir aufklären", beschreibt Martina Renner, Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, warum sie die Selektorenlisten einsehen können will.
    Die Bundesregierung hatte den Abgeordneten die persönliche Einsichtnahme verweigert, dem stehe das Staatswohl entgegen. Stattdessen benannte sie eine "Vertrauensperson", den früheren Richter am Bundesverwaltungsgericht Kurt Graulich, der seit Wochen – unter Zuarbeit von BND-Mitarbeitern - die Selektorenlisten untersucht und der im Herbst dem Ausschuss Bericht erstatten soll. Für den Grünen-Obmann im Untersuchungsausschuss Konstantin von Notz ist dieses Vorgehen unzulässig:
    "Wir klagen gegen die Beschneidung der Rechte des Parlaments, gegen ein Recht, was uns in der Verfassung zugesichert ist, nämlich der Beweisaufnahme und auch der eigenen, originären Beweisaufnahme. Wir müssen die Beweismittel, in diesem Fall die Selektorenlisten, selbst angucken können, um uns ein Urteil als Abgeordnete bilden zu können, das kann nicht stellvertretend von irgendeinem Beauftragten der Bundesregierung übernommen werden."
    USA hat Einsichtnahme nicht zugestimmt
    Als Begründung nannte die Bundesregierung erst, dass die USA keine Zustimmung zur Einsichtnahme durch das Parlament gegeben hätten. Der nun mit dem Organstreitverfahren beauftragte Jurist Wolfgang Ewer will das jedoch nicht gelten lassen: Die Abmachungen zwischen BND und NSA seien nachrangig gegenüber den Kontrollrechten des Parlamentes. Auch einen möglichen Geheimnisverrat durch Abgeordnete will Ewer nicht als Ausschlussgrund gelten lassen:
    "Das Bundesverfassungsgericht war es, das einmal gesagt hat, es gäbe überhaupt keinen Grund für die Annahme, dass Indiskretionen in Bezug auf Staatsgeheimnisse beim Parlament wahrscheinlicher seien als bei der Regierung."
    Bis wann die Klage entschieden wird, ist offen. Das Verfahren wird aber in jedem Fall Monate dauern – ob Kurt Graulich, der von der Bundesregierung benannte Selektorenprüfer, weiterhin im Herbst aussagt, ist offen. Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss Christian Flisek bedauerte den Schritt der Opposition – der Weg nach Karlsruhe hätte auch nach einer Aussage Graulichs immer noch offengestanden, so Flisek.