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Entgelttransparenzgesetz
Nur wenige Frauen fragen laut Gutachten nach dem Verdienst männlicher Kollegen

Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz für mehr Lohngleichheit wird im beruflichen Alltag bisher wenig genutzt.

    Eine Demonstrantin hält ein Plakat mit der Aufschrift "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Als Klasse kämpfen"
    Die Forderung nach mehr Lohngleichheit wird immer wieder auch am Tag der Arbeit erhoben - wie hier 2021 auf einer Demonstration in Stuttgart. (picture alliance / dpa / Christoph Schmidt)
    Das geht aus einem Gutachten der Uni Tübingen hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach wissen nur ein Drittel der Beschäftigten, dass sie einen Anspruch darauf haben zu erfahren, was Kollegen und Kolleginnen verdienen. Nur vier Prozent haben in der Vergangenheit um Auskunft gebeten. Die anderen gaben an, sich davon keinen Mehrwert zu versprechen oder negative Folgen zu fürchten.
    Das Gutachten zum Entgelttransparenzgesetz soll nach Auskunft des Familienministeriums heute Thema im Kabinett sein. Der individuelle Auskunftsanspruch besteht in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten.
    Diese Nachricht wurde am 23.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.