
Das geht aus einem Gutachten der Uni Tübingen hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach wissen nur ein Drittel der Beschäftigten, dass sie einen Anspruch darauf haben zu erfahren, was Kollegen und Kolleginnen verdienen. Nur vier Prozent haben in der Vergangenheit um Auskunft gebeten. Die anderen gaben an, sich davon keinen Mehrwert zu versprechen oder negative Folgen zu fürchten.
Das Gutachten zum Entgelttransparenzgesetz soll nach Auskunft des Familienministeriums heute Thema im Kabinett sein. Der individuelle Auskunftsanspruch besteht in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten.
Diese Nachricht wurde am 23.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.