Freitag, 19. April 2024

Archiv

Ökonom Gegenhuber
"Facebook, Instagram, WhatsApp dürfen nicht in einer Hand liegen"

Das Bundeskartellamt habe das Problem an Facebooks Datensammlung und -verknüpfung gut analysiert, jedoch eher Trippelschritte als Maßnahmen angekündigt, sagte der BWL-Professor Thomas Gegenhuber im Dlf. Der eigentliche Kernpunkt sei, dass soziale Netzwerke nicht andere soziale Netzwerke kaufen dürften.

Thomas Gegenhuber im Gespräch mit Sandra Schulz | 09.02.2019
    App-Icons, Anzeige auf einem Bildschirm vom Handy, Smartphone, Instagram, Facebook und WhatsApp, Soziales Netzwek, Makroaufnahme, Detail, formatfüllend | Verwendung weltweit, Keine Weitergabe an Wiederverkäufer.
    Facebook hat diese Woche vom Bundeskartellamt den Daumen runter für seine umfängliche Sammlung und Verknüpfung von Nutzerdaten bekommen (picture alliance / dpa / imageBROKER / Valentin Wolf)
    Sandra Schulz: In dieser Woche hat es wieder mal einen Anlass gegeben, das schöne geflügelte Wort "Wissen ist Macht" zu zitieren. Weil das soziale Netzwerk Facebook so ungeheure Datenmengen seiner Nutzer zusammengetragen hat und immer weiter sammelt, weil Facebook so viel über uns weiß, wirft das Bundeskartellamt dem Unternehmen jetzt den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor und will die Sammlung, das Verknüpfen von Nutzerdaten, jetzt deutlich einschränken.
    Wir wollen darüber zum Ende dieser Woche noch einmal sprechen. Am Telefon ist Thomas Gegenhuber, BWL-Professor an der Leuphana-Universität in Lüneburg und Fachmann für digitale Transformation und digitale Monopole. Danke schön, dass Sie sich den Wecker für uns so früh gestellt haben. Einen schönen guten Morgen!
    Thomas Gegenhuber: Schönen guten Morgen auch von meiner Seite!
    Schulz: Auf einer Skala zwischen Trippelschritten und Meilensteinen, wo würden Sie die Entscheidung da einordnen?
    Gegenhuber: Ich würde sagen, man kann diese Entscheidung auf der einen Seite in der Analyse als Meilenstein einordnen. Wenn man sich die Maßnahmen ansieht, die das Bundeskartellamt hier vorgeschlagen hat, dann, würde ich sagen, kann man leider nur von Trippelschritten sprechen.
    Schulz: Sagen Sie uns, inwiefern Sie darin einen Meilenstein sehen.
    Gegenhuber: Ich glaube, der Meilenstein ist wirklich, dass eine Behörde ganz klar sagt, Facebook, WhatsApp, Instagram und Co. haben diese marktbeherrschenden Stellungen. Sie haben die Dynamiken des Marktes richtig festgestellt, dass es eben hier hohe Eintrittsbarrieren gibt und Netzwerkeffekte, dass diese Plattformen, die alle zu Facebook gehören, immer größer werden und dass eben eine Datensammlung konstatiert wird, die eben zu einer Sammelwut führt und für die Konsumentinnen ja nicht mehr nachvollziehbar ist. Da ist der Meilenstein.
    Meilenstein in der Analyse, Trippelschritt bei Maßnahmen
    Schulz: Und was genau hat das Bundeskartellamt da entschieden? Es werden jetzt sozusagen die Regeln für die Vernetzung der Daten beschränkt, mit anderen Apps, mit Instagram. Warum ist das so wichtig?
    Gegenhuber: Das ist eben, wo der Trippelschritt ist. Die Maßnahmen sind sozusagen, ja, Sie als Konsument und Konsumentin müssen nun zustimmen, wenn Facebook die Daten mit Instagram, WhatsApp und Co. oder anderen Webseiten verbindet. Und, das ist auch eine gute Entscheidung, wenn Sie dem nicht zustimmen, müssen Sie trotzdem Facebook weiterhin so benutzen können, wie Sie es auch jetzt tun. Das ist gut. Das Problem ist aber, es löst nicht das fundamentale Problem dieses Geschäftsmodells.
    Schulz: Und das ist welches?
    Gegenhuber: Das Thema ist einfach, dass – vielleicht können Sie sich daran erinnern, wie Facebook WhatsApp gekauft hat. 2014 wurde versprochen, wir werden die Daten von WhatsApp mit Facebook nicht verbinden. Was ist passiert? Facebook hat natürlich diese individuellen Profile verbunden. Die EU war natürlich darüber nicht erfreut und hat eine 120-Millionen-Euro-Strafe verhängt.
    Aber das zeigt eben das Problem. Soziale Netzwerke dürfen nicht andere soziale Netzwerke kaufen. Das große Problem ist, dass Facebook, Instagram und WhatsApp nicht in einer Hand liegen dürfen. Und dieses Thema müsste man dringend angehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass Facebook ja im nächsten Jahr plant, die Daten zwischen diesen Apps zusammenzuführen, sodass man sich zwischen den Apps, zwischen WhatsApp-Messenger, Facebook und Instagram [unverständlich] Nachrichten schicken kann, was die Entflechtung umso schwieriger macht.
    Schulz: Lässt sich das noch stoppen, mit dem europäischen Datenschutzrecht?
    Gegenhuber: Ich glaube, das ist eine Frage des politischen Willens. Und deswegen ist ja die Entscheidung prinzipiell zu begrüßen, zu sagen, man erkennt an, dass es hier problematische Marktkonzentrationen gibt. Das ist, glaube ich, einfach eine politische Frage. Möchte man hier eine Entflechtung vornehmen, und wie radikal und vehement geht man dies an.
    "In der digitalen Ökonomie gelten andere Spielregeln"
    Schulz: Jetzt hat das Bundeskartellamt ja Neuland insofern betreten, dass es zum ersten Mal diesen Bogen geschlagen hat zwischen Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht. Dagegen wehrt sich Facebook ja. Und juristisch ist das sicherlich auch alles andere als eine einfache Materie. Aber wie schätzen Sie das denn wirtschaftlich ein? Ist das ein plausibler Bogenschlag?
    Gegenhuber: Ich glaube, diesen Bogenschlag kann man treffen. Und mich wundert es auch nicht, dass Facebook jetzt auf einmal sich bemüht, zu sagen – einerseits ist Facebook sowieso immer bemüht, zu sagen, wie gut sie im Bereich Privatsphäre und Einstellungen gegenüber den Konsumentinnen sind.
    Aber dieses Argument kann man ja leicht entkräften. Weil Sie können darüber Einsicht nehmen, wer was von Ihnen sieht, wenn Sie etwas posten. Aber Sie können zum Beispiel nicht als Konsument darüber Einblick bekommen, welche Daten hat Facebook von Ihnen, und wie sind diese Daten mit anderen Daten verknüpft. Insofern kann man, glaube ich, dieses Argument leicht entkräften. Und dass Facebook nun behauptet in der Presseaussendung, dass es keine marktbeherrschende Stellung hat, obwohl es klar eine dominante Rolle hat, ist natürlich auch ein Manöver, um zusätzlicher Regulierung aus dem Weg zu gehen.
    Schulz: Wobei das Kartellrecht ja eigentlich dazu da ist, die Verbraucher vor zu hohen Preisen zu schützen. Das ist jetzt bei Facebook und auch bei den anderen Digitalunternehmen ja quasi kein Thema. Facebook ist kostenfrei. Ist das da jetzt überhaupt das richtige Instrument?
    Gegenhuber: Ich würde schon sagen, dass man dieses Instrument anwenden kann, weil in einer digitalen Ökonomie andere Spielregeln gelten. Natürlich könnte man jetzt in die Vergangenheit blicken und sich wünschen, dass von Anfang an Bezahlmodelle auf diesen Plattformen entwickelt worden wären. Dem ist nicht so. Natürlich haben diese Unternehmen probiert, diese große Veränderung zu machen, Gratisdaten, und dafür verdiene ich das Geld mit Werbung...
    Schulz: Würde man sich das wünschen? Herr Gegenhuber, würde man sich das wünschen? Die Verbraucher müssten es dann ja zahlen.
    Gegenhuber: Ich glaube, es ist schon eine Überlegung wert, und die Tendenz wird dahin gehen, dass man über Bezahlmodelle nachdenken wird. Und wenn das in Kombination mit einem höheren Wettbewerb stattfindet, ist das durchaus ein Szenario, das wünschenswert wäre aus meiner Sicht.
    "Die Rekordstrafen - das geht alles in die richtige Richtung"
    Schulz: Okay. Und jetzt gibt es an der Entscheidung vom Donnerstag Kritik, unter anderem auch vom Branchenverband Bitkom, der sagt, da soll jetzt eigentlich ein großes Unternehmen reguliert und getroffen werden. Wer aber tatsächlich darunter leidet, das sind die kleinen Unternehmen. Was antworten Sie darauf?
    Gegenhuber: Ich glaube, diese Kritik – es ist die Frage, ob es wirklich in dieser Form eintritt. Bei uns hier geht es einfach, dass viele kleine Unternehmen Facebook-Webseiten und Tools von Facebook, also Facebook Analytics, verwenden, um zu analysieren, wer kommt auf meine Webseite und wie kann ich diese Daten nutzen, um meinen Verkauf zu optimieren.
    Aber das ist ja das Problem auch an der Maßnahme, die getroffen wurde. Wenn es jetzt wirklich so ist, dass einfach Userinnen und User einfach immer nur immer mit einem Pop-up irgendwo dieser Datenbenutzung zustimmen, ist eben die Frage, ob die Maßnahme, die das Kartellamt beschließt, überhaupt greift und wie groß der Einfluss dann wirklich auf diese Tools ist. Ich glaube, das ist jetzt noch nicht abzusehen, und insofern ist diese Kritik nicht so relevant zu diesem Zeitpunkt.
    Schulz: Jetzt haben viele diese Entscheidung gegen Facebook sicherlich auch deswegen so wegweisend eingeschätzt, weil das ja eben eines dieser großen, dieser riesigen US-Digitalunternehmen ist, über die wir jetzt schon seit einiger Zeit, eigentlich schon seit einigen Jahren diskutieren – Alphabet, die Google-Mutter, gehört dazu, Amazon auch. Die europäische Politik wirkte ja lange Zeit weitgehend hilflos. Ist das jetzt die Weichenstellung, zu sagen, jetzt geht es los, dass die hier in Europa ein bisschen mehr Druck bekommen?
    Gegenhuber: Ich glaube, das hat schon vorher begonnen, und hier nimmt die EU eine Vorreiterrolle ein. Die Rekordstrafen, die gegen Google verhängt wurden – ich glaube, das Letzte waren 4,2 Milliarden Euro –, das geht alles in die richtige Richtung. Dass hier ein Kontinent und vor allem Europa sagt, wir nehmen euer Geschäftsmodell und eure Praktiken näher unter die Lupe.
    "Ich erwarte noch mehr Entscheidungen in dieser Richtung"
    Und ich glaube, das ist ein natürlicher Prozess. Erstens tut sich Europa leichter, weil es vor allem US-Konzerne betrifft. Ich glaube, das muss man der Ehrlichkeit halber sagen. Und zweitens ist es ein natürlicher Prozess. Neue Unternehmen entwickeln neue Geschäftsmodelle, machen Innovationen, die durchaus auch ihren Sinn haben, und dann kommt die Politik und die Regulierungsbehörde und stellt sich die Frage, natürlich zeitverzögert, inwieweit tragen diese Geschäftsmodelle und Innovationen wirklich zu einer besseren Gesellschaft bei, wo sind sie schädlich? Und wenn sie wo schädlich sind, müssen wir das ändern. Und da gibt es einfach immer eine Zeitverzögerung.
    Insofern erwarte ich noch mehr Entscheidungen in dieser Richtung, wobei man sich immer die Frage stellen muss, ist eine Regulierung sinnvoll, und was sind die nicht intendierten Nebeneffekte einer Regulierung. Nicht jede Regulierung ist automatisch eine gute Regulierung.
    Schulz: Das beobachten wir weiter. Vielen herzlichen Dank bis hierhin an Professor Thomas Gegenhuber, Betriebswirtschaftler, Digitalisierungsversteher und heute Morgen hier bei uns im Deutschlandfunk. Einen schönen Tag Ihnen!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.