Donnerstag, 18. April 2024

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Palliativ- und Hospizbetreuung
Bessere Versorgung für Sterbende beschlossen

Der Bundestag hat den Ausbau der Hospiz- und Palliativbetreuung beschlossen. Neben Union und SPD stimmten auch Grüne für das Gesetz. Kranke Menschen sollen intensiver und in der letzten Lebensphase individueller betreut werden, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

05.11.2015
    Blick in ein Patientenzimmer mit Bett, Tisch, zwei Stühlen und dem Ausblick auf einen Balkon.
    Rund 200 Millionen Euro sollen jedes Jahr zusätzlich in die Finanzierung der Hospize und Palliativstationen in Deutschland fließen. (dpa / Uwe Zucchi)
    Im Parlament bestand großes Einvernehmen, die Betreuung und Begleitung todkranker Menschen zu verbessern. Das beschlossene Gesetz sieht auch vor, dass bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten berücksichtigt werden sollen - etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter.
    Für flächendeckenden Ausbau und verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Das Gesundheitsministerium spricht von einem unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag pro Jahr. Bislang gibt Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen Euro für diesen Bereich aus.
    Versorgungslücken im ländlichen Raum sollen gestopft werden
    Ambulant tätige Palliativmediziner erhalten mehr Honorar, und Alten- und Pflegeheime sollen sicherstellen, dass ihre Bewohner Palliativmedizin in Anspruch nehmen können. Pflegekräfte sollen für die Sterbebegleitung geschult werden. Beseitigt werden sollen auch Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum. Ferner ist eine bessere Beratung und Unterstützung der Trauerbegleitung vorgesehen. Der Gesetzgeber will durch Berichtspflichten eine angemessene Umsetzung garantieren.
    "Schwerkranken Menschen Hilfe im Sterben zu bieten, ist ein Gebot der Menschlichkeit", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). "Wir können den Menschen nicht die Angst vor dem Sterben nehmen." Unerträglicher Schmerz und Einsamkeit in der letzten Lebensphase müssten aber nicht sein.
    Linke und Grüne hatten sich in eigenen Anträgen für umfangreichere Angebote eingesetzt. Vor allem die Grünen lobten aber das parteiübergreifende Bemühen um eine bessere Sterbebegleitung. Sozialverbände werteten die Regelung als wichtig, aber teilweise unzureichend.
    Opposition spricht von einem ersten Schritt
    Die Linken-Abgeordnete Birgit Wöllert forderte einen Versorgungsanspruch für alle, unabhängig von der Art der Erkrankung, Versicherung oder Wohnort. Ihre Parteikollegin Pia Zimmermann kritisierte, grundlegende Ungerechtigkeiten und Leerstellen blieben bestehen. Die Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg beklagte eine lückenhafte Versorgung auf dem Land. Selbst Pflegeheime seien oft überfordert, so stürben viele Menschen gegen ihren Willen in Krankenhäusern. Die Regelung sei ein kleiner erster Schritt auf dem Weg zu einer guten Versorgung.
    Nach den Worten des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach erhält nur jeder fünfte bislang die notwendige Versorgung. Das Gesetz solle die bestehende Fehlverteilung medizinischer Bemühungen am Lebensende korrigieren. Lauterbach räumte ein, dass auch die neue Regelung den Bedarf bei weitem nicht decke.
    (fwa/stfr)