Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Patientensicherheit
Was tun, wenn Ärzte Fehler machen?

3.700 Behandlungsfehler haben die Krankenkassen im Jahr 2014 bestätigt. Mehr als drei Mal so oft wurden Verdachtsfälle gemeldet und in Gutachten überprüft. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler zur Seite zu stehen. Dennoch haben sich Patienten meist auf langwierige Verfahren, oft auch auf den Gang vor Gericht einzustellen.

Moderation: Birgid Becker | 29.10.2015
    Gestellte Aufnahme: Auf einem Röntgenbild ist eine vergessene OP-Klemme im Bauchraum eines Patienten zu sehen.
    Ärztefehler wie vergessene OP-Klemmen im Bauchraum sind selten. (dpa / Klaus Rose)
    Was tun beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler, welche Ratgeber sind vertrauensvoll? Wie hoch sind die Prozessrisiken, wie sind die Versprechen von Anwaltskanzleien auf Entschädigung zu bewerten? Wie hilft das Patientenrechtegesetz? Und wann muss sich ein Patient auch einmal von der Vorstellung verabschieden, er könne für eine enttäuschende Therapie eine Entschädigung bekommen. Diese und Ihre Fragen diskutieren Birgid Becker und ExpertInnen.
    Hörerfragen willkommen unter Tel. 00800 – 44 64 44 64 oder per E-Mail: marktplatz@deutschlandfunk.de
    Unsere Gesprächsgäste: