Dienstag, 23. April 2024

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Pflegereform
Zehn Tage Auszeit vom Job

Arbeitnehmer sollen ab dem kommenden Jahr eine bezahlte Auszeit vom Job zur Pflege eines Angehörigen nehmen dürfen. Das Bundeskabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Bis zuletzt arbeitete die Koalition noch an zusätzlichen Änderungen ihrer Reformpläne.

15.10.2014
    Im AWO-Seniorenheim im brandenburgischen Wildau (Landkreis Dahme-Spreewald) betreut die 19-jährige Pauline Paetel die 86-jährige Marga Menzer, aufgenommen am 08.02.2012. Pauline Paetel leistet in dem Seniorenheim ihren Bundesfreiwilligendienst (BFD).
    Die neuen Pflegestärkungsgesetze sollen Pflegeberufe attraktiver machen. (dpa/Patrick Pleul)
    Mit der Pflegereform will das Bundesgesundheitsministerium Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige spürbar erweitern und Pflegeberufe attraktiver machen.
    Förderung von Pflege-WGs
    Zu den wichtigsten Neuerungen bei den Reformplänen gehört die Stärkung von ambulant betreuten Wohngruppen: Monatliche Zuschläge sollen von 200 auf 205 Euro erhöht werden und künftig mehr Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen.
    Darüber hinaus sollen Pflegeeinrichtungen Anreize bekommen, höhere Löhne zu bezahlen: Kostenträger können in Zukunft tarifliche Vereinbarungen nicht mehr als unwirtschaftlich ablehnen. Die Pflegereform sieht niedrigschwellige Angebote vor, die es Betroffenen zum Beispiel ermöglichen, Einkaufshilfen oder Helfer für Botengänge zu engagieren. Der Betrag hierfür soll nun aber statt bis zu 50 nur bis zu 40 Prozent der Mittel für ambulante Pflegesachleistungen ausmachen dürfen.
    "Völlig unkontrolliert Angebote"
    Kritiker fürchten, dass die Pflegereform Raum für Billigangebote in der Pflege schaffen könnte. "Hier entstehen völlig unkontrollierte Angebote, die sich keinerlei Qualitätsanforderungen unterwerfen müssen", sagte der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer.
    Am Kern der Reform will die Koalition aber nichts mehr ändern. Zum 1. Januar sollen Pflegeleistungen um vier Prozent erhöht werden, die Zahl von Betreuungskräften soll von 25.000 auf bis zu 45.000 steigen. Pflegebedürftige und Angehörige sollen außerdem in Zukunft mehr Wahlmöglichkeiten haben und Leistungen besser miteinander kombinieren können.
    Kosten von 100 Millionen Euro
    Der Reform räumt Arbeitnehmer zehn Tage lang eine bezahlte Auszeit vom Job ein, wenn sie kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. Während der Pflegezeit erhalten Arbeitnehmer bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens aus der Pflegeversicherung ersetzt. Die Kosten von rund 100 Millionen Euro sollen aus der geplanten Beitragssteigerung im Zuge der Pflegereform finanziert werden, die der Bundestag am Freitag verabschieden soll.
    Mit dem Gesetz, dem noch der Bundestag zustimmen muss, erhalten Arbeitnehmer auch das Recht, für zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren.
    Das Parlament will am Freitag abschließend über die Reform beraten.