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Pilotenstreik
Welche Ansprüche haben Ryanair-Kunden?

Rund 250 Flüge fallen allein in Deutschland durch den Streik der Piloten von Ryanair aus. An vielen Flughäfen werden deshalb Passagiere stranden, deren Flüge gestrichen oder verschoben wurden. Auf diese Rechte können Kunden gegenüber der Airline pochen.

Von Mischa Ehrhardt | 10.08.2018
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    Streik bei Ryanair (picture alliance/Clara Margais/dpa)
    Als allererstes sollte man sich mit Ryanair oder bei Pauschalreisen seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und informieren, ob der eigene Flug oder die Reise betroffen ist. Ryanair hat angegeben, dass alle betroffenen Kunden persönlich informiert wurden – via E-Mail oder SMS. Also: Handys und Mails checken, im Posteingang des Mailkontos auch den Spam-Ordner überprüfen. Wird man dort nicht fündig kann man auch auf der Webseite von Ryanair nachschauen, ob der geplante Flug abheben wird oder nicht.
    Umbuchung oder Geld zurück
    Ist der Flug gestrichen, kann der betroffene Kunde ihn immer stornieren, dann bekommt er sein Geld für das Ticket zurück. Betroffenen Passagieren hat Ryanair die Möglichkeit gegeben, auf andere oder spätere Flüge von Ryanair umzubuchen. Die Pflicht der Fluglinie geht aber noch etwas darüber hinaus, erklärt Tobias Ehlen, Reiserechtsexperte von der Hochschule Worms.
    "Es gibt zwei Pflichten, die die Airlines treffen. Zunächst hat die Airline die Pflicht, die Fluggäste an ihr Ziel zu bringen. Auch mit anderen Fluglinien oder andere Verkehrsmittel wie die Bahn oder gegebenenfalls dem Bus."
    Der Kunde kann also durchaus versuchen, den Service-Mitarbeiter von Ryanair dazu zu bringen, auch nach alternativen Verkehrsmitteln oder anderen Fluglinien zu suchen.
    Auf eigene Faust handeln
    Schafft Ryanair das nicht, kann der Kunde auf eigene Faust einen alternativen zeitnahen Flug oder Alternativen buchen. Dann sollte man die Rechnungen und Belege aufheben, weil man von der Fluglinie den Aufpreis zurückverlangen kann. Jedenfalls werden heute viele Menschen an Flughäfen in Deutschland verbringen, weil sie entweder dort gestrandet sind oder ihr Flug sich verspätet. Ryanair hat nach Angaben der Pilotengewerkschaft Cockpit für den Vormittag das gesamte Programm der deutschen Crews abgesagt, weil das so für das irische Unternehmen einfacher zu organisieren sei.
    Weitere Betreuungsleistungen
    Im Laufe des Tages sollen aber vermehrt Maschinen starten und landen, die aus Ländern kommen, in denen nicht gestreikt wird. Ist man von solchen möglichen Verspätungen betroffen, haben Kunden das Recht auf bestimmte Betreuungsleistungen, die die Airlines zur Verfügung stellen müssen.
    "Das heißt, man muss Essens- und Getränkegutscheine ausgeben, und, wenn die Umbuchung nur an einem späteren Tag möglich ist, auch die Kosten für ein Hotel übernehmen."
    Wenn nur der Rechtsweg bleibt
    Die Fluggastrechteverordnung sieht auch Entschädigungen vor. Die allerdings lehnt Ryanair bislang ab. Entschädigungen werde die Airline nicht zahlen, weil sie die Streiks als außergewöhnliche Umstände wertet. Sollte man diesen Weg bestreiten, muss man sich wohl oder übel einen Anwalt nehmen. Reiserechtsanwälte sind sich nicht sicher, wie Gerichte im Fall einer solchen Klage urteilen werden. Das hängt unter anderem davon ab, ob der Streik als ein so genannter "außergewöhnlicher", einfach gesagt: unplanbarer Umstand zählt.
    Und ob die Airline im Vorfeld alles getan hat, um die Streiks und deren Auswirkungen zu verhindern. In jedem Fall aber sollte man sich – wenn man es noch nicht getan hat – so schnell wie möglich mit Ryanair oder bei Pauschalreisen mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen.