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Plagiatsvorwürfe gegen Annette Schavan

Im Internet sind Plagiatsvorwürfe gegen Annette Schavan aufgetaucht. Darum musste sich die Bundesbildungsministerin heute zunächst für ihre 32 Jahre alte Dissertation rechtfertigen, bevor sie über neue, flexible Regelungen für außeruniversitäre Wissenschaftsinstitutionen sprechen konnte. Die Uni Düsseldorf will die Vorwürfe prüfen.

Von Jürgen König | 02.05.2012
    "Die Dissertation ist vor 32 Jahren geschrieben worden, und ich werde jederzeit gerne Rechenschaft denen geben, die mit dieser Arbeit sich beschäftigen; mit anonymen Vorwürfen kann man schwerlich umgehen."

    So nahm Bundesbildungs- und Forschungsministerin Anette Schavan, CDU, heute zu den im Internet erhobenen Plagiatsvorwürfen gegen sie Stellung. Und sagte zur Sache selber:

    "Es geht auf dieser Seite im Wesentlichen um die Frage, wie zitiert worden ist. Also ich nenne ein Beispiel: ein Zitat, das auf Thomas von Aquin zurückgeht. Und auf der Seite nun steht, dieses Zitat von Thomas von Aquin komme aber auch in anderen Kontexten vor, in diesem Fall in einem Buch des Zweitgutachters – das ist wohl so: Und dennoch bleibt die Quelle Thomas von Aquin richtig und ist die Originalquelle zitiert und nicht Verwendungen dieses Zitates in anderen."

    Und mehr sagte sie dazu nicht, sondern kam lieber auf das heute vom Kabinett beschlossene Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Es wird nicht für die Hochschulen gelten, sondern für die neun vom Bund finanzierten außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen, unter ihnen die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft.

    Weniger Bürokratie, mehr Eigenständigkeit: Nach diesem Grundsatz sollen die Wissenschaftseinrichtungen in Zukunft Globalhaushalte führen: Mit allen haushaltsrechtlichen Freiheiten sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Gelder in den Bereichen Personal, Sach- und Investitionsmittel ohne Bindung an Jahresfristen nach eigenem Ermessen einsetzen und verwalten zu können: die öffentlichen Zuwendungen ebenso wie privat finanzierte Drittmittel aus dem In- und Ausland, Wirtschaftserträge, Spenden, Vermögen aus Stiftungen.

    "Mehr Flexibilität, mehr Freiraum für die Wissenschaftsorganisationen führt zu Bürokratieabbau, führt zu wirksamerem Einsatz zur Verfügung stehender Mittel, führt auch in dem internationalen Austausch, internationalen Kontakten, zu besseren Möglichkeiten, Spitzenwissenschaftler nach Deutschland zu holen."

    Damit dies gelingt – und auch die Abwanderung hoch qualifizierter Forscher verhindert wird -, soll es den Einrichtungen ermöglicht werden, Gehälter frei auszuhandeln, ihre Aufstockung mit privat finanzierten Drittmitteln soll künftig zulässig sein. Dafür wird - sehr bemerkenswert - das sogenannte Besserstellungsverbot gelockert, wonach die Wissenschaftseinrichtungen als Empfänger institutioneller Förderung ihre Mitarbeiter nicht besser bezahlen dürfen als Bundesangestellte in vergleichbaren Positionen. Sich an Unternehmen zu beteiligen, soll durch vereinfachte Genehmigungsverfahren leichter werden; ebenso sollen die Forschungseinrichtungen künftig ihre Baumaßnahmen in größerer Selbstständigkeit durchführen können – den nötigen Sachverstand und ein adäquates Controlling vorausgesetzt.

    Bei den Wissenschaftseinrichtungen sieht man das neue Gesetz mit Freude. Und hofft, dass in der Folge des Gesetzes die Kluft zwischen den vom Bund gut ausgestatteten Wissenschaftszentren und den unter chronischem Geldmangel leidenden länderfinanzierten Hochschulen kleiner werden könnte. Die Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Dorothee Dzwonnek:

    "Die Länder sind ja im Bereich der Leibniz-Gemeinschaft ohnehin im Boot. Und müssen ihre Regelungen eben auch noch diesem Rahmengesetz anpassen. Es ist auch so, dass einige Bundesländer ja schon den Vergaberahmen, der eben eine bessere Bezahlung im Bereich der W-Besoldung bisher begrenzt, aufgehoben haben, Nordrhein-Westfalen zum Beispiel. Und die Signalwirkung, die mit diesem Wissenschaftsfreiheitsgesetz ganz klar gesetzt wird, wird sich hoffentlich auch im Bereich der Länder so auswirken, dass die Hochschulen Ähnliches in Zukunft gestalten können. Also, dass wir sozusagen sie mitnehmen, und dadurch wird dann die Kluft nicht größer, sondern sie wird hoffentlich kleiner."