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Plan der Justizministerin
Härteres Vorgehen gegen kriminelle Unternehmen

Unternehmen sollen bei Verstößen künftig härter bestraft werden - so der Plan von Bundesjustizministerin Lambrecht. Es gehe etwa um Firmen, die Gammelfleisch verkaufen. Es sei ungerecht, dass bisher einzelne Beschäftigte verfolgt würden - das Unternehmen aber kaum.

Von Dieter Nürnberger | 22.08.2019
Holzhammer auf Paragrafenzeichen
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro sollen bei Vergehen bis zu zehn Prozent Strafe zahlen (imago/Sascha Steinach)
Für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist der nun vorgestellte Referentenentwurf die Einlösung eines Versprechens aus dem Koalitionsvertrag. Das Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität sieht künftig eine stärkere Sanktionierung vor. Der SPD-Politikerin geht es um klare Verfahrensregeln. Es sei die Abkehr vom bislang geltenden Opportunitätsprinzip hin zum Legalitätsprinzip. Denn bisher war es so, dass nur in einzelnen Regionen ermittelt wurde, wenn strafbare Handlungen aus Unternehmen heraus bekannt wurden.
Es habe keine einheitliche und nur eine unzureichende Ahndung gegeben, leider nur eine Art Flickenteppich, sagt Christine Lambrecht:
"Es entspricht dem Opportunitätsprinzip, dass es eben im Ermessen der Behörde liegt. Das werden wir ändern. Es wird das Legalitätsprinzip eingeführt: Es muss also, wenn ein Anfangsverdacht besteht, ermittelt werden. Was sich daraus dann im weiteren Verfahren ergibt, ist wie bei anderen Verfahren auch, jeweils entsprechend dem Sachverhalt zu klären."
Verschärfung der Sanktionen
Womit oft bislang vor allem einzelne Mitarbeiter strafrechtlich verfolgt werden konnten, obwohl Straftaten möglicherweise auch zu Gunsten des Unternehmens begangen wurden. Als Beispiel nennt die Ministerin Umweltstraftaten, wenn etwa Giftstoffe in das Grundwasser gelangen, weil sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Künftig müssen Staatsanwaltschaften generell hier auch gegen das Unternehmen ermitteln.
Das Foto zeigt Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin.
Christine Lambrecht (SPD) ist Bundesjustizministerin (dpa-Bildfunk / Christoph Soeder)
Es gehe um Gerechtigkeit. Denn ein ehrliches Unternehmen könne durch das Fehlverhalten anderer auch Wettbewerbsnachteile erleiden. Weshalb im Entwurf des Justizministeriums auch eine Verschärfung der Sanktionen vorgesehen ist. Bisher umfassten diese eine Höchstsumme von zehn Millionen Euro. Justizministerin Lambrecht:
"Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro kann es deutlich höhere Sanktionen geben. Nämlich bis zu zehn Prozent. Für alle, die einen Umsatz unterhalb davon haben, bleibt es bei zehn Millionen Euro. Das ist ein wichtiges Signal. Es geht darum, dass diese Sanktionen auch spürbar sind. Und eben nicht als Kleinigkeit empfunden werden."
Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sollen profitieren
Durch den bisherigen Sanktionsrahmen seien vor allem kleinere und mittlere Unternehmen benachteiligt gewesen, so die Ministerin. Die Politik baut bei der Umsetzung künftig auch auf mehr Stellen bei der Justiz, insgesamt sollen hier bis zu 2.000 neue Stellen besetzt werden.
Neben drastischeren Sanktionen müssen wirtschaftskriminelle Unternehmen künftig auch mit Abschöpfungen rechnen, wenn sie durch ihr Handeln Vorteile hatten. Diese Abschöpfungen sollen auch für die Entschädigung von Betroffenen eingesetzt werden.
"Das heißt: Ich muss meinen Anspruch als Geschädigter gegen ein Unternehmen nicht mehr im Klageweg geltend machen. Sondern ich kann mich in diesem Verfahren beim Gericht melden. Und wenn abgeschöpft wird, kann es an Geschädigte weitergegeben werden."
Der Referentenentwurf aus dem Justizministerium geht nun erst einmal in die Ressortabstimmung, ebenso wird eine Verbändeanhörung folgen. Dann geht es in das parlamentarische Verfahren. Eine Zustimmung des Bundesrates sei nicht erforderlich. Die Hoffnung der Ministerin ist, dass ein entsprechendes Gesetz dann im kommenden Jahr verabschiedet werden kann.