Samstag, 20. April 2024

Archiv

Polen
Rechtsstaatlichkeit auf dem Prüfstand

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz hat mit Blick auf Polen von einer "gelenkten Demokratie à la Putin" gesprochen. In Brüssel will die EU-Kommission diese Woche Polen auf den Prüfstand stellen und damit zum ersten Mal den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus als Frühwarnsystem anwenden. Sanktionen muss das Land allerdings nicht befürchten.

Von Ralph Sina | 10.01.2016
    Eine polnische Flagge und eine Europafahne wehen vor dem Grand Hotel im Seebad Sopot (deutsch: Zoppot) an der Ostseekueste von Polen
    EU-Kommissionspräsident Juncker spielt bereits die Rolle des Abwieglers. (picture alliance / dpa / Beate Schleep)
    "Lasst uns das Ganze nicht überdramatisieren", warnt EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker
    In seinen offiziellen Stellungnahmen versucht EU-Kommissionspräsident Juncker die Wogen zu glätten: Noch gehe es nicht um mögliche Sanktionen der EU-Kommission gegen die Regierung in Warschau.
    Und er glaube auch nicht, dass die EU an diesen Punkt kommen werde, betonte Juncker in der vergangenen Woche in Amsterdam. Und fügte hinzu: Mit ihm werde es kein sogenanntes Polen-Bashing geben.
    Aus der Nachrichten-Redaktion:
    Außenministerium lädt deutschen Botschaft zu Gespräch
    Doch die Kommission ist nicht gewillt, den Austausch von Verfassungsrichtern durch die neuen nationalkonservative in Polen einfach hinzunehmen. Und auch nicht das neue Mediengesetz, durch das die Chefs der öffentlich-rechtlichen Sender von der Regierung ernannt und abberufen werden können.
    Er habe deshalb zwei Briefe an die Regierung in Warschau geschrieben betont Junckers Stellvertreter Frans Timmermanns. Darin wird die polnische Regierung um eine Stellungnahme gebeten, ob und wie sie die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts und der öffentlich-rechtlichen Medien zu respektieren gedenkt.
    Ungeduldig wartet der erste Vizepräsident der EU-Kommission auf eine Antwort aus Warschau. Bis heute liegt sie noch nicht vor.
    Frühwarnsystem: Rechtsstaatsmechanismus
    Alle EU-Kommissare sind damit einverstanden, bei ihrer Sitzung am Mittwoch den Stand der Rechtsstaatlichkeit in Warschau prüfen. Denn zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit hat sich Polen im EU-Vertrag von Lissabon verpflichtet. Zum ersten Mal nutzt die EU-Kommission damit den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus, ein Frühwarnsystem das 2014 für den Fall rechtsstaatlicher Defizite in Mitgliedsländern geschaffen wurde. Nicht zuletzt auf Initiative des damaligen niederländischen Außenminister Frans Timmermanns. Und zwar gerade mit Blick auf die Menschenrechtssituation in den jungen Demokratien Osteuropas.
    "Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in diesen EU-Mitgliedsstaaten zu schützen, ist eine Aufgabe der gesamten EU", betont Vizekommissionschef Timmermanns.
    Dass die EU Sanktionen verhängt und der Regierung in Warschau dass Stimmrecht im europäischen Rat entzieht, muss Polen allerdings nicht befürchte. Denn diese Strafmaßnahme muss einstimmig von den Staats-und Regierungschefs beschlossen werden. Ungarns Ministerpräsident Orban hat bereits angekündigt, EU- Sanktionen gegen Polen niemals zu unterstützen.