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Positionspapier von Bundestagsabgeordneten
Sterbehilfe durch Ärzte zulassen

Die Definition von Sterbehilfe ist verworren, gleiches gilt für die rechtlichen Regelungen. Nun melden sich Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Fraktionen mit einem Positionspapier zu Wort. Sie wollen für bestimmte Fälle Sterbehilfe durch Ärzte erlauben.

Von Rainer Brandes | 16.10.2014
    Ein jüngerer Mensch umfasst das Armgelenk einer älteren Person, die im Krankenbett liegt.
    In der aktuellen Debatte geht es um die Beihilfe zur Selbsttötung – dem assistierten Suizid (picture alliance / dpa / Jm Niester)
    Unter dem Begriff "Sterbehilfe" werden sehr unterschiedliche Praktiken verstanden – vom Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen über die Beihilfe zur Selbsttötung bis hin zur Tötung auf Verlangen. In der aktuellen Debatte geht es ausschließlich um die Beihilfe zur Selbsttötung – dem assistierten Suizid. Eine Selbsttötung an sich ist nicht strafbar, also auch die Beihilfe dazu nicht. Wer einem Sterbewilligen ein tödliches Medikament verschafft, handelt nicht rechtswidrig. Nimmt der Sterbewillige das Medikament dann ein, muss der Helfer streng nach Gesetz allerdings den Notarzt alarmieren. Andernfalls macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Noch verworrener ist die Lage für Ärzte. Nach dem Gesetz machen auch sie sich nicht strafbar, wenn sie einem Patienten auf dessen Wunsch ein tödliches Medikament verschreiben. Allerdings hat sich die Ärzteschaft zumindest in einigen Bundesländern ein Standesrecht gegeben, wonach Mediziner ihre Zulassung verlieren, wenn sie bei einem Suizid assistieren.
    Lauterbach: "Aus humanitären Gründen Ärzte wichtige Helfer"
    Aus dieser Zwickmühle möchte eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Peter Hintze von der CDU und Karl Lauterbach von der SPD sie nun befreien. Die Abgeordneten wollen den ärztlich assistierten Suizid explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch erlauben – jedoch nur für Patienten mit einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, denen die volle Tragweite ihrer Entscheidung bewusst ist. Karl Lauterbach:
    "Für diese Menschen sind aus meiner Sicht aus humanitären Gründen Ärzte wichtige Helfer. Wenn es sich gar nicht vermeiden lässt, dann müssten sie aus meiner Sicht – zumindest, wenn es ihrem Gewissen entspricht, ohne Verpflichtung – die Möglichkeit haben, ihren Patienten zu helfen."
    Eine andere Gruppe von Abgeordneten um die SPD-Politikerinnen Eva Högl und Kerstin Griese will dagegen keine gesetzliche Regelung zum ärztlich assistierten Suizid. Sie argumentieren, es gebe schon heute genügend Spielräume für Ärzte, im Einzelfall einem sterbewilligen Patienten zu helfen. Högl und Griese wollen deshalb nur geschäftsmäßige Sterbehilfe durch Vereine verbieten. Auf der anderen Seite steht eine Gruppe von Abgeordneten um den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU. Sie will jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung verbieten – egal ob durch Ärzte, Vereine oder Einzelpersonen.