Freitag, 19. April 2024

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Präventivhaft für Hooligans
"Nur solange, bis die konkrete Gefahr nicht mehr besteht"

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die vorsorgliche Festnahme mutmaßlicher Hooligans erlaubt, um Ausschreitungen zu verhindern. Allerdings nur, "wenn vorher alles getan worden ist, um diese Freiheitsentziehung zu vermeiden", sagte Kriminologe Thomas Feltes im Dlf.

Thomas Feltes im Gespräch mit Marina Schweizer | 27.10.2018
    Polizei im Stadion bei einem Spiel in der Fußball-Bundesliga| Verwendung weltweit
    Fußballfans weiter im Visier der Polizei (augenklick/firo Sportphoto)
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in seiner Entscheidung kein Urteil gegen die Fans und für die Polizei gefällt, sagte der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes in der Sendung "Sport am Samstag". Sondern der Gerichtshof habe "klare Grenzen gesetzt" für die sogenannte Präventivhaft mutmaßlicher Hooligans. Zunächst, so Feltes, habe der Gerichtshof "klar gesagt, dass die sogenannte Präventivhaft nur dann zulässig ist, wenn vorher alles getan worden ist, um diese Freiheitsentziehung zu vermeiden". Etwa durch Gespräche oder indem die Polizei Fans "angemessen zum Stadion geführt."
    Kommunikation und konkrete Hinweise
    Außerdem dürfe nicht pauschal verhaftet werden, sondern nur dann, wenn der Polizei Hinweise auf eine konkret bevorstehende Straftat vorliegen: Zum Beispiel, wenn sich verfeindete Fans zu Gewalttaten oder Ausschreitungen verabredet haben und die Polizei davon weiß - und die entsprechenden Hinweise auch nachweisen kann. Und schließlich dürften Personen nur so lange festgehalten werden, "bis die konkrete Gefahr nicht mehr besteht."
    Diese Rechtssprechung müsse nun in allen europäischen Ländern umgesetzt werden. Vor allem in Bundesländern wie Bayern sieht Feltes dabei Nachbesserungsbedarf für die bestehende Handhabung vorsorglicher Festnahmen im Umfeld von Fußballspielen.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandfunk Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.