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Pressefreiheit gegen Staatsgeheimnis

War die Durchsuchung der Redaktionsräume des Berliner Politmagazins "Cicero" verfassungswidrig? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss über die von der Potsdamer Staatsanwaltschaft im September 2005 in Auftrag gegebene Aktion entscheiden und könnte damit auch der Pressefreiheit mehr Schutz einräumen.

Von Sandra Schulz | 26.02.2007
    Redaktionssitzung beim politischen Monatsmagazin "Cicero". Thema ist der Fall Kurnaz. Auf dem Tisch stehen Berliner und drei offene Champagnerflaschen - die Themensitzung fällt dieses Mal auf den Rosenmontag.

    Knapp anderthalb Jahre ist es her, dass Potsdamer Ermittler die Redaktion wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat durchsucht haben. Gefühlt liegen die Ereignisse für Chefredakteur Wolfram Weimer allerdings weit länger zurück. In der Zwischenzeit ist die Redaktion von Potsdam in die Mitte Berlins umgezogen. Blickt Weimer heute zurück, zählt für ihn vor allem eines:

    "dass eigentlich schon vom ersten Tag an eine große Solidarisierung einsetzte, dass sehr, sehr viele, eigentlich fast alle im deutschen Medienbetrieb das als unerhörten Vorgang betrachtet haben, das auch so kommentiert haben, was eine erfreuliche Entwicklung war und was so auch nicht zu erwarten stand."

    Morgens um kurz nach acht standen die Ermittler vor der Tür. Sie durchsuchten die Redaktion, kopierten eine Computerfestplatte und beschlagnahmten kistenweise Material. Der Grund dafür war ein Cicero-Artikel über den irakischen Terroristen al Sarkawi, erschienen ein halbes Jahr zuvor. Autor Bruno Schirra hatte darin aus einem vertraulichen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert.

    Die Beamten durchsuchten deshalb auch seine Wohnung. 15 Kisten mit Material sollen die Ermittler dort beschlagnahmt haben. Auf Anzeige des Bundeskriminalamtes hatte Innenminister Schily den Ermittlern grünes Licht für die Durchsuchungen gegeben. Eine Entscheidung, die er kurz darauf auf der Jahrestagung der Zeitungsverleger temperamentvoll verteidigte:

    "Was Sie offenbar für sich reklamieren als Presse, ist, dass Sie mitwirken an der Durchbrechung eines Verbotes, Dienstgeheimnisse an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Dann können Sie genauso gut sagen: Wenn eine Unterlage gestohlen wird aus dem BKA, dann dürfen Sie sie entgegennehmen. Wenn das ihr Begriff von Pressefreiheit ist, dann bin ich da strikt dagegen. Das ist nicht mein Begriff von Pressefreiheit."

    Cicero-Chefredakteur Weimer kündigte damals an, sich mit allen Mitteln zu wehren, journalistisch und juristisch. Er legte Verfassungsbeschwerde ein. Gegen die Durchsuchungen und gegen die Beschlagnahme der Festplatte.

    "Wir hoffen natürlich, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Sichtweise Recht gibt und damit der Pressefreiheit einen kleinen Dienst erweist."

    Einen großen Dienst hat das Bundesverfassungsgericht der Pressefreiheit bereits ein andermal erwiesen. Ausgangspunkt war ein Verfahren, dessen Vorgeschichte - die Spiegel-Affäre - die noch junge Bundesrepublik bewegte. Ein kritischer Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" mit dem Titel "bedingt abwehrbereit" über den schlechten Zustand der Bundeswehr hatte den massiven Einsatz staatlichen Zwanges gegen die Spiegel-Macher nach sich gezogen. Als später Details zur Rolle des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef Strauß bekannt wurden, der zunächst jede Beteiligung bestritten hatte, kam es zu Massenprotesten in In- und Ausland. Eine Regierungskrise war die Folge, letztlich auch der Rücktritt von Strauß. 5. August 1966. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Gebhardt Müller:

    "Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen."

    Damit war die Verfassungsbeschwerde von Rudolf Augstein, dem damaligen Herausgeber des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" in Karlsruhe gescheitert. Tagelange Durchsuchungen der Redaktion und Beschlagnahmen, sogar die Haft Augsteins und eines Redakteurs - ein Verstoß gegen das Grundgesetz sahen vier von acht Verfassungsrichtern darin nicht.

    Trotzdem gilt das Urteil bis heute als Meilenstein für die Pressefreiheit in Deutschland. Denn die Richter in Karlsruhe stellten unmissverständlich klar, dass die Pressefreiheit unter den Grundrechten ein Schwergewicht ist. In der Begründung hieß es:

    "Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates. Insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein."

    "Der investigative Journalismus ist die entscheidende Stelle, woran sich das Funktionieren einer Demokratie festmacht. Also, wenn Leute aufgrund von besserer Ausstattung mit Geld oder Macht Dinge machen, die nicht in Ordnung sind, ist es genau die Aufgabe, das herauszufinden, was falsch läuft und das transparent zu machen, dass darüber Diskussionsprozesse einsetzen. Und wenn etwas nicht in Ordnung ist, wird ein Gesetz gemacht, damit sich was ändert und insofern ist der investigative Journalismus eine ganz wichtiger Motor, um demokratische Prozesse immer wieder nach vorne zu bringen,"

    sagt Johannes Ludwig, Professor für Medienmanagement und Kommunikationstheorie in Hamburg. Und verweist auf Beispiele aus der jüngeren Zeit: Mannesmannmillionen, VW-Affäre und der Fall Kurnaz wären nie an die Öffentlichkeit gelangt, hätten Journalisten nicht investigativ recherchiert. Im Spiegel-Urteil sieht Ludwig darum eine zentrale Weichenstellung.

    "So wie ja überhaupt die Spiegelaffäre, die ja der Auslöser für diese Entscheidung war, die Bundesrepublik in eine ganz neue demokratische Bahn gelenkt hatte. Das gilt ja auch unter Politikwissenschaftlern unter Historikern als eine richtige Zäsur, wo die Bevölkerung gemerkt hat, dass dem Staat doch irgendwo Grenzen aufgezeigt werden müssen oder andersherum gesagt, dass der Staat eben nicht alles machen kann, sondern dass es einer kritischen Presse bedarf, die den Regierenden auf die Finger guckt."

    Die Grundsätze, die Karlsruhe damals festlegte, gelten bis heute. Prallen Pressefreiheit und die Interessen des Staates aufeinander, gibt es keine Faustregel. Geschweige denn eine Vorfahrtsregel für die Pressefreiheit. Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza:

    "Was letztlich sich durchsetzt bei einem Konflikt zwischen Strafrecht und Pressefreiheit ist eine Sache des Einzelfalles. Wir müssen im Einzelfall klären: Wie gewichtig ist das strafrechtliche Anliegen? Welche Güter sind hier zu schützen? Und wie intensiv ist der Eingriff in die Pressefreiheit und das muss sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Da gibt es keine pauschale Antwort."

    1966 argumentierten die Richter in Karlsruhe, die Ermittler hätten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit befolgt. Immerhin ging es damals um Landesverrat - eine Straftat, die bis heute in schweren Fällen mit bis zu lebenslanger Jahren Haft bestraft werden kann.

    Im Cicero-Fall dagegen geht es um Beihilfe zum Geheimnisverrat. Ein Delikt also, das nach der Strafdrohung weit niedriger rangiert als Landesverrat. Unter anderem deswegen blicken die Beobachter erwartungsvoll nach Karlsruhe. Einer von ihnen ist der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken. Er hofft auf ein neues Grundsatzurteil zugunsten der Pressefreiheit, eines Grundrechts, das er seit Jahren an Boden verlieren sieht:

    "Seit 1987 haben wir über 180 Fälle festgestellt in Deutschland, in denen die Pressefreiheit beeinträchtigt wurde, angefangen bei Durchsuchungen über Beschlagnahmen etc. ... und das ist schon eine Zahl, die nachdenklich macht. Insofern wird hier schon die Pressefreiheit sehr direkt eingeschränkt und ich sehe das als sehr konkrete Bedrohung auch für die Pressefreiheit. Das heißt: Diese Bedrohung ist täglich vorhanden."

    Und diese Bedrohung spürt auch Hans-Martin Tillack, Journalist des Magazins "Stern". Im Jahr 2004 wurde sein Büro - damals noch in Brüssel - durchsucht. Kürzlich erreichte ihn und zwei seiner Kollegen ein Schreiben der Hamburger Polizei. Inhalt: Wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat werde gegen sie ermittelt. Grund ist ein Stern-Artikel aus dem vergangenen Herbst. Die Journalisten hatten in einem Bericht über den vom amerikanischen Geheimdienst CIA entführten Khalid al Masri aus geheimen Unterlagen zitiert. Hans-Martin Tillack schüttelt den Kopf.

    "Das empfinde ich schon als skandalös, dass Journalisten deswegen ins Visier der Justiz geraten, weil sie ihren Job machen. Das ist unsere Pflicht, um dazu beizutragen, dass Bürger informiert werden über das, was passiert, auch darüber, was Regierungen, Polizei und Geheimdienste geheim halten wollen. Und dass man hier ins Visier der Ermittler gerät, ist in der Tat ein dicker Hund."

    Tillack sieht die Basis seiner Arbeit angegriffen. Ohne Vertrauensverhältnis zwischen Informant und Autor könne der investigative Journalismus gleich einpacken. Erste Störungen dieses Vertrauensverhältnisses hat Tillack schon bemerkt:

    "Das kommt vor, dass einem Leute sagen: "Huch, jetzt wird gegen Sie schon wieder ermittelt." Und das macht dann schon einige nervös, und da kann man dann nur darauf hinweisen, dass man weiter alles macht, um am Telefon vorsichtig zu sein, um in meinem Büro nichts zu hinterlassen, wer Informant ist, dass man keine Dokumente liegen lässt."

    Bisher mit Erfolg. Denn bislang sind die Ermittler seinen Informanten noch nie auf die Spur gekommen. Auch ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie ein Journalist wegen der Veröffentlichung vertraulicher Informationen verurteilt worden. Ein zweischneidiges Argument, denn Journalistenverbände machen genau daran die Willkür staatlicher Maßnahmen fest. Kommunikationswissenschaftler Ludwig bewertet die Situation anders:

    "In Deutschland haben wir vergleichsweise paradiesische Zustände, wenn ich das mit anderen Ländern vergleiche, mit dem Osten ohnehin aber auch mit den USA, leben wir hier doch sehr komfortabel. Das Entscheidende ist ja nicht so sehr, dass es solche Störungen immer wieder gibt, darauf muss man sich eben einstellen, sondern das Entscheidende ist, wer nachher letztlich obsiegt. Und vor Gericht obsiegt bei uns immer noch die Pressefreiheit."

    Gleichzeitig mahnt Ludwig Journalisten zur Vorsicht. Es sei eine Frage des Handwerkes, dem Informantenschutz oberste Priorität zu geben. Den Cicero-Artikel hält Ludwig darum durchaus für angreifbar. Dass Autor Schirra Herkunft und Vertraulichkeit des Materials prominent herausgestellt hat, findet Ludwig überflüssig. Außerdem vermisst er eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzen und potentiellem Schaden der veröffentlichten Information.

    "Was für einen Sinn soll es geben, Handy-Nummern eines Terroristen, der international gesucht wird, bekannt zu geben, wenn das wirklich eine exklusive Information gewesen wäre und der Betroffene hätte gesehen, man hätte seine Handy-Nummer veröffentlicht, dann hätte er sich ein neues Telefon gekauft und das hätte die Ermittlungen behindert. Und für die Leser gibt es auch keinen großen Sinn, ich glaube nicht, dass irgendein Hörer zum Telefon gegriffen hat, um Sarkawi am Telefon zu interviewen."

    Kritik, die Cicero-Chefredakteur Weimer zurückweist. Es seien ausschließlich Telefonnummern veröffentlicht worden,

    "die längst abgeschaltet waren und die aber in einem Buch in Frankreich zwei Jahre zuvor bekannt gemacht wurden, also keinerlei Gefährdungslage eröffnet haben. Und dann kann man darüber streiten, ob die journalistische Ausschmückung einer Geschichte gefällt oder nicht gefällt. Aber im Kern ist niemand gefährdet worden, ist keine Sache falsch beschrieben worden und ist auch nichts verraten worden, was jemandem hätte schaden können."

    Politische Konsequenzen hatte denn auch weniger der veröffentlichte Artikel, als die staatliche Durchsuchungsaktion. Der frühere Bundesinnenminister Schily musste sich gar vor dem Innenausschuss des Bundestages rechtfertigen. Vertreter aller Parteien warfen ihm einen Angriff auf die Pressefreiheit vor.

    Außerdem war der Fall Cicero Anlass für Gesetzesinitiativen der Grünen und der FDP. Beide Parteien wollen den Schutz von Journalisten verbessern. Im Kern geht es um das Delikt "Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht", § 353 b Strafgesetzbuch, kurz: Geheimnisverrat.

    Nach dem Willen der FDP soll gegen Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt werden können. Die Grünen gehen noch einen Schritt weiter: Sie wollen auch die Anstiftung ausklammern. Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begründet das mit Lücken beim Schutz der Pressefreiheit. Lücken, die - so die FDP-Politikerin - unter anderem der Fall Cicero offenbart habe:

    "Und darum sagen wir: Die Pressefreiheit ist so elementar, die ist so konstitutiv für unsere Demokratie, dann müssen hier an den entscheidenden Stellen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung Verbesserungen her."

    Wenn der Staat Informationen bei Journalisten sucht, steht immer wieder ein Vorwurf im Raum: Eigentlich werde in den Redaktionen nach Lecks in den eigenen Reihen gesucht. Ein Vorgehen, das Karlsruhe schon früh für rechtswidrig erklärt hat.

    Der Fall Cicero gibt dem Vorwurf neue Nahrung. Denn Autor Schirra zitierte aus einem Dokument, dass beim Bundeskriminalamt mehr als 200 Mitarbeiter kannten. Außerdem war der Durchsuchung der Redaktion und der Wohnung des Autors eine erfolglose hausinterne Durchsuchung beim BKA vorausgegangen. Für Wolfram Weimer ein klarer Hinweis auf einen Rechtsbruch:

    "Es kann nicht sein, dass der Staat, wenn er auf der Suche ist nach undichten Stellen in den eigenen Apparaten den Umweg über Redaktionsrazzien sucht, um dort auszusondieren, wie die Quellenlage ist."

    Derzeit ist es eine juristische Hilfskonstruktion, derer sich die Ermittler bedienen müssen, wenn sie Redaktionsräume durchsuchen wollen. Die Hilfskonstruktion funktioniert so: Der Journalist wird als Gehilfe des Geheimnisverrats verdächtigt. Damit wird er selbst zum Beschuldigten und damit steht laut Strafprozessordnung einer Durchsuchung kaum noch etwas im Wege. Mit Gesetzesänderungen wollen FDP und Grüne diese Hilfskonstruktion zu Fall bringen.

    Vor allem bei der Union stoßen diese Pläne jedoch auf Vorbehalte. Für Andreas Schmidt, den Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag würde damit ein Sonderrecht für Journalisten geschaffen. Das lehnt der CDU-Politiker ab.

    "Es kann nicht sein, dass wir von vornherein kraft Gesetzes sagen: Redaktionsräume sind rechtsfreie Räume. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht damals in dem Urteil von dem Spiegelfall damals ganz eindeutig bekundet: Auch Redaktionsräume stehen Staatsanwaltschaften offen."

    Auch der Fall Cicero mache eine Gesetzesänderung nicht erforderlich, so Schmidt. Denn dass die Ermittler bei Journalisten nicht auf Informantensuche gehen dürfen, sei schon seit Jahrzehnten geltendes Recht:

    "Es dürfen keine Durchsuchungen stattfinden, mit dem Ziel, irgendwelche Informanten ausfindig zu machen. Das ist Gesetzeslage und jetzt muss man sehen, ob die Staatsanwaltschaft nur durchsucht hat, um den Informanten festzustellen. Dafür spricht einiges und dann wird das Bundesverfassungsgericht das auch feststellen."

    Und noch eine juristische Verwinkelung kommt hinzu: Unter Rechtswissenschaftlern ist umstritten, ob ein Journalist überhaupt noch als Gehilfe ins Spiel kommen kann, wenn der eigentliche Geheimnisverrat schon mit der Weitergabe der Information begangen worden ist. Juristen sprechen von sukzessiver Beihilfe. Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hält Zweifel für angebracht:

    "Weil das diese mühsame Konstruktion ist, an der mir auch nicht gefällt, dass sie aus den dreißiger Jahren stammt, nämlich vom Reichsgericht geschaffen worden ist, und da könnte es sein, dass das Bundesverfassungsgericht einen Anstoß an dieser Konstruktion nimmt."

    Eine gewisse Skepsis hat auch Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem schon in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen. Als Berichterstatter hat der als liberal geltende Professor auf das Verfahren erheblichen Einfluss. Unter anderem darum hofft Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf Unterstützung aus Karlsruhe für die Gesetzesinitiative der FDP.

    "Wenn Karlsruhe sagen würde, bestimmte Handlungen, die den Verlag Cicero betroffen haben, waren in dieser Form nicht verfassungskonform, haben wir ja eine ganz neue Rückendeckung, denn dann bekommt die Debatte eine neue Dimension. Ich hoffe sehr, dass sich Karlsruhe grundsätzlich äußert und dem Gesetzgeber klar vorgibt, was Karlsruhe erwartet."

    Sollte dies geschehen, hätte die FDP gute Karten, sich mit ihrer Gesetzesinitiative durchzusetzen. Denn derzeit formuliert sie eine Kompromissposition, die mehrheitsfähig werden könnte, wenn Karlsruhe den Gesetzgeber für einen besseren Schutz der Pressefreiheit in die Pflicht nähme. Aber auch nur dann. Ausschussvorsitzender Andreas Schmidt jedenfalls warnt vor Überstürzung.

    "Ich glaube, wir sind als Gesetzgeber gut beraten, jetzt zunächst einmal das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes abzuwarten. Ich erwarte mir dort sehr viele Hinweise, die dann vielleicht auch in der Gesetzgebung wichtig sind. Aber ich bin dagegen, dass wir jetzt schon über neue Gesetze diskutieren. Wir sollten jetzt das Urteil abwarten und dann entscheiden, ob es Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gibt."

    Auch Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer hält den Ruf nach dem Gesetzgeber für verfrüht.

    "Die Pressefreiheit in Deutschland ist ziemlich weiträumig und wir leben in reichlich guten Verhältnissen aber der Fall Cicero hat gezeigt, dass die Pressefreiheit auch in Ländern wie Deutschland gefährdet sein kann und dass es deswegen gilt, den Anfängen zu wehren, dass sich die politische Kultur verändert, dass die Sicherheitsinteressen des Staates immer häufiger über die Freiheitsinteressen der Bürgergesellschaft gestellt werden und dass es darum lohnt, für die Freiheit der Bürgergesellschaft einzutreten."

    Ob es morgen bei Cicero wieder Champagner gibt - wie am Rosenmontag - auch das dürfte vom Richterspruch aus Karlsruhe abhängen.