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Pressefreiheit
Verfassungsbeschwerde gegen Datenhehlerei-Paragrafen

Journalisten und Bürgerrechtler haben Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Datenhehlerei-Paragrafen eingelegt. Sie sehen durch ihn die Pressefreiheit gefährdet, weil er auch die journalistische Nutzung illegal erworbener Daten - etwa von Whistleblowern - unter Strafe stellt.

13.01.2017
    Symbolfoto zum Thema Internetkriminalität: eine Hand vor einem Computer-Monitor
    Wer gestohlene Daten weitergibt oder veröffentlicht, dem drohen bis zu drei Jahre Haft (imago / epd / Annette Zoepf)
    Der Straftatbestand der Datenhehlerei wurde Ende 2015 neu geschaffen, als das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde. Er betrifft den Umgang mit "geleakten" Daten. Wer Daten nutzt, die illegal aus Behörden oder Unternehmen entwendet wurden, dem drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. "Reporter ohne Grenzen", "netzpolitik.org" und die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" sind der Ansicht, dass dadurch die Pressefreiheit einschränkt wird.
    Nach Angaben des Justizministeriums soll das Gesetz vor allem den Handel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Internetnutzerdaten verhindern. Informationen, die an Medien weitergegeben werden, sind aber ausdrücklich nicht ausgenommen. Anwälte und Journalisten befürchten deshalb, dass sie kein Material mehr veröffentlichen können, das ihnen von Informanten zugespielt worden ist.
    "Strafrechtliches Minenfeld für Journalisten"
    Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Ulf Buermeyer, bezeichnete die Regelung als "strafrechtliches Minenfeld" für investigativ arbeitende Journalisten und Blogger. Das sei mit der Pressefreiheit nicht vereinbar. Ähnlich äußerte sich der Chefredakteur der Internetplattform netzpolitik.org, Markus Beckedahl. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, befürchtet außerdem, dass die Vorschrift Whistleblower und Experten abschrecken könnte. Ohne sie könnten viele Missstände aber nicht aufgedeckt werden.
    Ziel der Beschwerde ist es, dass das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen für nichtig erklärt. Außerdem hoffen die Beschwerdeführer darauf, dass die höchsten Richter klarstellen, dass der grundsätzliche Schutz der Pressefreiheit auch für Blogger gilt und ebenso für externe Helfer von Journalisten wie IT-Experten oder Juristen.
    (mw/ach)