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Privileg, Zwang, Identität
Der Mensch als Staatsbürger

Staatsbürgerschaft regelt Rechte und Pflichten eines Menschen in einem Staat. Sie ist Privileg und Zwang zugleich - und Teil der Identität eines Menschen. Wer keine hat, ist gefährdet, gilt als gefährlich und muss auf alle Rechte verzichten. Welche Zukunft hat das Konzept?

Von Markus Metz und Georg Seeßlen | 12.02.2017
    Ein Reisepass
    Die Mehrzahl der Menschen leben in den entwickelten Demokratien vergleichsweise entspannt. (imago / blickwinkel)
    Während die Mehrzahl der Menschen in den entwickelten Demokratien vergleichsweise entspannt und selbstverständlich mit ihrer Staatsbürgerschaft umgeht, gibt es von rechts wie von links Widerstände: Die rechte Opposition verweigert etwa der Bundesrepublik die Legitimation, und eine Gruppe deklariert sich selbst als "Reichsbürger", als Bürgerinnen und Bürger eines Deutschland in den Grenzen, die vor dem Ersten Weltkrieg galten.
    Die linke Opposition dagegen postuliert universale Rechte und Werte und verlangt den Weltbürger und die Weltbürgerin als Alternative zum Staatsbürger. Das Konzept der Staatsbürgerschaft hat eine Geschichte, deren große Zeit parallel zur Entwicklung der Nationalstaaten verläuft, und eine durchaus konfliktreiche Gegenwart, in der eine "falsche" Staatsbürgerschaft über Leben und Tod entscheiden kann.

    Der Mensch unserer Zeit wird als Staatsbürger, als Staatsbürgerin geboren. Er wird als Staatsbürger leben und als Staatsbürger sterben. Die Staatsbürgerschaft, heute auch als Staatsangehörigkeit bezeichnet, ist ein Teil der Identität einer Person. Staatsbürgerschaft bezeichnet die Beziehung eines Menschen zu seinem Staat. Beide Seiten verlangen etwas voneinander:
    Beachtung der Gesetze, Anerkennung des Souveräns, sei es ein Alleinherrscher oder eine demokratisch gewählte Regierung, Entrichtung von Steuern, Wehrdienst, Loyalität für die Interessen der staatlichen Gemeinschaft. Das darf der Staat von seinen Bürgern erwarten.
    Keine freiwillige Beziehung
    Schutz vor Gewalt von innen und außen, Garantie von Recht, Gesetz und Eigentum, sozialer Frieden und, wenn möglich, die Mehrung von Freiheit und Wohlstand für alle. Das sind die Forderungen, die Bürger an ihren Staat stellen dürfen.
    Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörigkeit ist keine wirklich freiwillige Beziehung. Sie ist zunächst einmal Schicksal. Niemand sucht es sich aus, in einem diktatorisch oder demokratisch regierten Staat geboren zu werden, in einem reichen oder armen Land. Natürlich kommt es darauf an, ob man als Mann oder als Frau geboren wird, in einer reichen oder in einer armen Familie, als Angehöriger einer Minderheit und so weiter. Doch über das, was einen Menschen erwartet an Wissen, Glück, Gesundheit, Erfolg, an Leiden, Unsicherheit, Gewalt, Krankheit, entscheidet nicht wenig die Staatsbürgerschaft.
    Ein noch schlimmeres Schicksal trifft den, der keine Staatsbürgerschaft hat. Ein Mensch, der ohne Staatsangehörigkeit geboren wird oder dem sie genommen wurde, ist einer ohne Rechte und ohne Freiheit. Darum haben die Vereinten Nationen das Recht auf Staatsbürgerschaft in den Kanon der Menschenrechte aufgenommen. Kein Mensch soll ohne diesen ‚Grundvertrag’ zwischen Staat und Individuum leben müssen.
    Dass es sich bei der Staatsbürgerschaft um einen Vertrag zwischen Menschen und Staaten handelt, ist weder im deutschen Recht noch im Völkerrecht vorgesehen. Eine solche Abmachung auf beiderseitige Freiwilligkeit würde in der Tat jede Art von Verwaltung, möglicherweise auch die Grundlagen eines Rechtsstaates in Frage stellen. Dennoch bleibt die Vorstellung, durch eine Öffnung des Staatsbürgerschaftsrechtes hin zu mehr Wahlmöglichkeiten in der politischen Fantasie als Überwindung des Schicksalhaften und Vorgegebenen lebendig. Es gibt sie in einer rechten und einer linken Version, als Traum von der Wiedererrichtung untergegangener Staaten und Reiche und als Utopie vom Weltbürgertum der gleichen und freien Menschen.
    Ein Wesensmerkmal der menschlichen Kultur
    Staatsbürgerschaft ist ein Wesensmerkmal der menschlichen Kultur. Ein Zustand, der in der Zivilisationsgeschichte eine gewisse Form von Stabilität und Rechtlichkeit verspricht. Der aber reiner Menschlichkeit, globaler Gerechtigkeit und wahrer Freiheit im Wege stehen kann. Wirklich frei wären wir doch erst, wenn man sich seine Staatsangehörigkeit aussuchen könnte. Oder wenn so etwas gar nicht mehr nötig wäre, da alle Menschen auf der Welt frei und gleich wären.
    Dafür, wie bedeutend die Staatsbürgerschaft für unser Leben ist, machen wir uns bemerkenswert wenig Gedanken darüber. Am ehesten noch, wenn eine Seite die damit verbundenen Verpflichtungen ausschlägt: Der Weltbürger, der sich keiner Nation zugehörig fühlen will; der Reichsbürger, der die historisch-politische Entwicklung seines Landes nicht wahrhaben will; das autokratische Regime, das einer religiösen oder ethnischen Minderheit mit einem Schlag alle staatsbürgerlichen Rechte nimmt. Oder wenn ein Mensch auf der Flucht, der seine alte Staatsbürgerschaft verloren hat, von seinem Gastland keine neue bekommt. Es sind solche Krisen- und Katastrophenfälle, die uns die zentrale Bedeutung von Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit für unsere politische Kultur, für unser individuelles Leben ins Gedächtnis rufen.
    Aber selbst wenn sich beide Seiten an die durch die Staatsbürgerschaft vorgegebene Grundbeziehung zwischen Mensch und Staat halten, sind Konflikte unausweichlich. Nicht nur, weil die einen zu viel davon erwarten oder die anderen sich den damit verbundenen Pflichten entziehen, sondern auch weil das Konzept selber voller Widersprüche steckt.
    Wo immer es um Staatsbürgerschaft geht, geht es auch um Freiheit. Freiheit aber kann nicht verwirklicht werden, solange der Mensch schicksalhaft an die Staatsbürgerschaft - oder an ihr Fehlen - gebunden ist. Aus diesem Widerspruch vielleicht entwickelt sich unser ambivalentes Verhältnis zu Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit: Die Sehnsucht danach, die Fessel der Staatsbürgerschaft abzustreifen, um einen höheren Zustand der Demokratie zu erreichen, eine transnationale Kooperation, wie sie eine Zeit lang das Projekt Europa versprach, die Weltgeltung der Menschen- und Bürgerrechte als utopisches Ziel. Und die Angst davor, dass Staatsbürgerschaft wie ihre Verweigerung missbraucht wird als Instrument von Unterdrückung, Ausgrenzung und Manipulation. Wer einem Menschen das Recht auf Staatsbürgerschaft verwehrt, will ihn zum Schweigen, zum Verschwinden bringen. Wer aber den Menschen auf seine Staatsbürgerschaft reduziert, macht etwas ganz Ähnliches.
    Einbürgerung mit Hindernissen
    "Deutscher im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird."
    Eine Staatsangehörigkeit erhält man normalerweise durch einen gesetzlichen Automatismus. Man ist deutscher Staatsbürger, ...
    "wenn zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil Deutscher ist."
    Mit der Einschränkung, dass bei unehelichen Kindern, bei denen nur der Vater die deutsche Staatsbürgerschaft hat, eine Anerkennung der Vaterschaft erforderlich ist. Dieses Abstammungsprinzip gilt in Deutschland, seit Preußen 1842 Staatsangehörigkeitsgesetze einführte. Im Jahr 2000 wurde es ergänzt durch ein Geburtsortsprinzip für die zweite Einwanderergeneration. In Deutschland geborene Kinder von Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden demnach Deutsche, wenn sich mindestens ein Elternteil "seit mindestens 8 Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis hat."
    Die zweite Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, gewinnt in einer Welt globalisierter Ökonomie und kommunikativer Vernetzung eine immer stärkere Bedeutung: Der Wechsel der Staatsangehörigkeit oder die Einbürgerung. Dafür sind hohe Hürden zu überwinden: Die deutsche Staatsangehörigkeit kann laut Gesetz nur erhalten, "wer einen Einbürgerungstest besteht, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, seit sechs Jahren legal in Deutschland lebt, sich zum Grundgesetz bekennt, Deutsch spricht, seinen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe bestreitet und nicht vorbestraft ist. Des weiteren muss, so vorhanden, die vorherige Staatsbürgerschaft amtlich beendet werden".
    Bedeutung der Staatsangehörigkeit hat zugenmommen
    Die deutsche Staatszugehörigkeit bedeutet zwar automatisch eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union und damit zu ihrer Rechtsprechung, hebt aber die nationale Staatsbürgerschaft keineswegs auf. Von der Hoffnung, auch in dieser Hinsicht immer weniger Deutsche, Franzosen, Niederländer und so weiter und dafür immer mehr Europäer zu werden, sind wir weiter entfernt als noch vor ein paar Jahren. Die Bedeutung der Staatsangehörigkeit hat im Gegenteil auch in Europa in den letzten beiden Jahrzehnten wieder zugenommen. Nicht nur in Bezug auf den Grundvertrag zwischen Staat und Individuum, die Rechte und Pflichten, sondern mehr noch in Bezug auf den symbolischen politischen Gehalt.
    Die "Reichsbürger" haben in letzter Zeit eine einigermaßen unrühmliche Rolle in den Medien gespielt. Jenseits ihrer Gewaltbereitschaft und ihrer mehr oder weniger ausgeprägten Nähe zu Faschismus und Neofaschismus macht der Skandal deutlich, dass Staatsbürgerschaft nicht so selbstverständlich ist, wie man glaubt. Eine einheitliche Bewegung ist daraus bislang nicht entstanden, vielmehr ein Sammelsurium von Verschwörungsfantasien, nostalgischem Trotz und historischen Phantasmen wie bei den "Staatsangehörigen des Freistaates Preußen". Mit dem Bekenntnis zu einer imaginären Reichsregierung oder gar einer "kommissarischen Reichsregierung" (KRR) verweigern die Anhänger der Reichsbürgergruppen die Anerkennung der mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Pflichten.
    Dass sich sogar Polizeibeamte zu der Szene der "Reichsideologen" bekennen und dass dort eine erschreckende Bereitschaft zur Gewalt sichtbar wurde, zeigt, wie sehr das zivile Konzept der Staatsangehörigkeit auf der Grundlage von rechtsstaatlichen Garantien durch die extreme Rechte unter Druck geraten ist. Für sie ist die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft ein Vertrag zwischen einem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern, den man einseitig aufkündigen kann, um zu einer historischen nationalen Identität zurückzukehren. Und deutsche Staatsangehörigkeit kann demnach nur betrachtet werden als völkische, rassistische und nationalistische Hervorhebung einer tiefergehenden und umfassenden Deutschheit, die dringend nach Grenzen gegenüber allem Ausländischen verlangt. Ein solches martialisches Verständnis von Staatsbürgerschaft rekonstruiert etwas, das von der Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg schon überwunden schien, nämlich die ideologische Gleichsetzung von Staat, Volk und Nation.
    Staatsangehörigkeit als Vertrag?
    Auch die Bewegung der "Freemen on the land" lehnt die Vorstellung einer zivilen Staatsangehörigkeit ab, wenngleich aus völlig gegenteiligen Gründen. Die Kernthese dieser lockeren Gruppierung, die sich in den USA in den 80er‑Jahren bildete und Ableger in Kanada, Irland und Großbritannien hat, besagt: Die Staatsangehörigkeit ist ein zwischen Regierung und Individuum geschlossener Vertrag, der, wie jeder Vertrag, auch wieder aufgelöst werden kann. Die Anhänger der Freemen on the land kündigen also diesen Vertrag und entwickeln ihr jeweils eigenes Rechtssystem, das auf der Formulierung von Naturrechten statt Bürgerrechten basiert. Als Naturrechte werden jene Rechte verstanden, die nicht durch Verträge oder Verfassungen zustande kommen, sondern dem Menschen sozusagen von Natur aus zustehen und - sei es durch göttliche oder durch natürliche Vernunft - höher stehen als Staat und Regierung. Für die Freemen sind Naturrechte so fundamental, dass eine Relativierung durch eine Staatsangehörigkeit nicht in Frage kommt.
    "Naturrecht ist Existenzordnung, Grundordnung des Existierens des Menschen als Mensch, im wahrsten und vollsten Sinn von ‚Existieren‘, die Ordnung, deren Forderungen ihm mit diesem Existieren in ihrem bestimmten Inhalt bewusst werden gemäß dem Prinzip, daß alle Erkenntnis durch die Erfahrung bedingt ist, auch die der Prinzipien der Rechtsvernunft als Teil der praktischen Vernunft. So erfasst, werden diese Forderungen von der voll entfalteten Vernunft in ihrer allgemeinen in sich gewissen Wahrheit und in ihrer allgemeinen verpflichtenden Geltung eingesehen."
    So fasst es der Schweizer Theologe und Rechtsphilosoph Johannes Messner zusammen, einer der wichtigsten Vertreter der neuen Theorie des Naturrechts. Und es wird rasch klar, dass ein radikales Verständnis von Naturrecht nicht mit dem Konzept der Staatsbürgerschaft vereinbar ist. Denn Staatsbürgerschaft bedeutet immer die Einschränkung und Unterschiedlichkeit von Rechten und Pflichten.
    Auch die Menschenrechte beziehen sich letztendlich auf eine Art von Naturrecht. Selbst wenn die Vereinten Nationen natürlich zu ihrer Durchsetzung nur auf das positive Recht der Staaten setzen können - und damit wiederum auf das Prinzip der Staatsangehörigkeit.
    Man kann Staatsbürgerschaft als Schicksal auffassen, als Ausdruck von Staats- und Familiengeschichte, sogar als ethnische Zuordnung, aber auch als Grundlage für das Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Individuum. Ebenso ist es möglich, eine Staatsbürgerschaft als ökonomische Abmachung von Geben und Nehmen zwischen den öffentlichen und den privaten Interessen von Menschen anzusehen. So besehen wäre es folgerichtig, dem Recht von Staaten, die Staatsbürgerschaft zu verleihen oder zu verweigern, ein Recht des Einzelnen gegenüber zu stellen, einen solchen Vertrag auch von seiner Seite her aufzukündigen.
    Die Reichsbürger klammern sich an die Staatsbürgerschaft eines historisch überwundenen autoritären Staates, die Freemen on the land beziehen sich auf ein Naturrecht, das das Recht eines einzelnen Staates außer Kraft setzt, anarchistische Aussteiger lehnen das Prinzip des Staates im allgemeinen und das des Nationalstaates mit seinen Identifizierungstechniken im besonderen ab.
    Weltbürger versus Staatsbürger
    Eine andere Variante, sich vom Konzept der Staatsbürgerschaft loszusagen, rief Garry Davis ins Leben, der sich selbst als "Weltbürger Nr. 1" bezeichnete. Zusammen mit einer Gruppe von Unterstützern unterbrach er 1948 eine Vollversammlung der Vereinten Nationen, um zur Gründung einer Weltregierung aufzurufen. Überall in der Welt bildeten sich "Weltbürger"‑Kommitees; zu den namhaften Unterstützern gehörten Albert Einstein, Albert Camus und Carlo Levi. Garry Davis konnte noch ein Medienstar werden, ihm galt, so wenige Jahre nach dem Weltkrieg, viel Sympathie auch unter den braveren Bürgern und Bürgerinnen des Westens. Zwei Millionen "Weltbürgerpässe" sollen heute im Umlauf sein. Doch so weit, die eigene Staatsangehörigkeit dafür aufzugeben, ging kaum einer.
    Alle diese hier bösartigen und dort menschenfreundlichen Attacken auf das Konzept der Staatszugehörigkeit und der damit verbundenen Rechte und Pflichten sind in der Mainstream-Gesellschaft, die sich mit ihm mehr oder weniger arrangiert, am ehesten in der Form der Posse angekommen. Letztlich ein Luxus: Die freiwillige Staatenlosigkeit kann nur von Menschen kommen, die es sich auf die eine oder andere Art leisten können.
    Das wirkliche Drama dagegen liegt in einer erzwungenen Staatenlosigkeit. Theoretisch dürfte es einen Menschen ohne Staatsbürgerschaft eigentlich gar nicht geben. Denn in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen festgehalten:
    Artikel 15: Recht auf Staatsangehörigkeit
    1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
    2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
    In der Praxis freilich wird das Problem erzwungener Staatenlosigkeit immer dringlicher. Nach Angaben der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen UNHCR gibt es weltweit zehn Millionen Menschen, die kein Land als ihre Bürgerinnen oder Bürger anerkennen will oder kann - allein in Europa sind es 600.000, davon 13.000 in Deutschland. Alle zehn Minuten wird ein Kind geboren, dem die Staatsbürgerschaft verweigert wird. Das betrifft nicht allein die Menschen auf der Flucht. Auch innerhalb des Staates, in dem er geboren wurde, kann einen Menschen das Schicksal der Staatenlosigkeit treffen.
    Tatsächlich wird nach wie vor mit dem Entzug der Staatsangehörigkeit Politik gegen missliebige und oppositionelle Menschen gemacht. So entledigt sich etwa Kuweit noch immer kritischer Stimmen durch den Entzug der Staatsbürgerschaft, der die Betroffenen und ihre Angehörigen de facto rechtlos macht. Der Iran erkennt ein unehelich geborenes Kind, wenn der Vater nicht genannt wird oder nicht aufgegriffen werden kann, nicht als Staatsbürger an.
    Das bedeutet nicht allein den Entzug von Privilegien, sondern ein gleichsam vogelfreies Leben, den Ausschluss aus allen Versorgungssystemen, kein Recht auf Bildung und Arbeit, keinen Anspruch auf gesetzliche Gleichbehandlung. Wieder ist das Privileg einer Staatsangehörigkeit gebunden nicht nur an eine politische Übereinkunft, sondern auch an sittliche und religiöse Normen. In 27 Ländern der Erde bekommen Frauen immer noch keine Staatsbürgerurkunden wie Pässe ausgestellt, so dass ihre Rechte an das Wohlwollen von Familie und Ehemann gebunden sind. Staatenlosigkeit in Form von Dokumentlosigkeit ist also ein Instrument der Unterdrückung bis in die kleinsten sozialen Einheiten, die Familien hinein.
    Ausweis eindeutiger nationaler Identität
    Damit die Staatsangehörigkeit kein Druckmittel werden kann, hat das deutsche Grundgesetz eine Notbremse eingebaut:
    "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."
    Nicht dass man deswegen in Westeuropa gegen eine Politik mit dem Pass ganz gefeit wäre. Die konservativen Parteien fordern auch hierzulande, sogenannten Gefährdern oder möglichen IS-Sympathisanten mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche zu entziehen. Eine höchst zweifelhafte Vorstellung, auch im Sinne der inneren Sicherheit, aber ein starkes Symbol in Richtung auf rechtsgerichtete Strömungen, die mit Staatsbürgerschaft wieder moralische und politische Gleichrichtung verbinden. Man will zurück zur Staatsangehörigkeit als Ausweis eindeutiger nationaler Identität. Und umgekehrt zur Identifizierung mit einem Staat.
    Die Drohung der Staatenlosigkeit soll dann wieder, wenn auch in direktem Widerspruch zu den Menschenrechten, zu einem politischen Druckmittel werden.
    Nach alldem: Sollten wir nicht glücklich sein, mit einem Staatsangehörigkeitsrecht ausgestattet zu sein, das Rechte und Pflichten zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern halbwegs gerecht, human und rechtsstaatlich verteilt und sich eine gewisse Offenheit für Neubürger und Migranten bewahrt? Und sollten wir deswegen nicht entschieden gegen die Versuche auftreten, das Konzept der zivilen Staatsangehörigkeit umzuformen oder gar außer Kraft zu setzen? Sollten wir, nach einem kritischen Blick auf die autokratischen und undemokratischen Staaten ringsum, in unserer deutschen Staatsangehörigkeit zum Beispiel nicht mehr Schutz als Beeinträchtigung sehen?
    Paradigmenwechsel innerhalb der demokratischen Gesellschaften
    Ja und nein. Oder genauer gesagt: Es ist ein bisschen komplizierter. Das hängt unter anderem mit einem Paradigmenwechsel auch innerhalb der demokratischen Gesellschaften zusammen, der durch zwei große Veränderungen beschleunigt wurde. Die eine ist die durch den Neoliberalismus begünstigte soziale Unsicherheit, die Abstiegsangst und die wachsende Ungleichheit zwischen arm und reich, kurz der Mangel an jener Gerechtigkeit, die die rechtliche Bindung der Staatsangehörigkeit verspricht. Nicht alle Angehörigen eines Staates sollen gleich reich und gleich erfolgreich sein, natürlich nicht, aber die Angehörigen eines Staates sollen neben der Hilfe im Notfall auch ein Minimum an Chancengleichheit und an wirtschaftlichem Ausgleich erwarten dürfen. Ist das nicht der Fall, wird aus der politischen Beziehung Staatsbürgerschaft wieder das Schicksal, gegenüber dem man sich machtlos fühlen muss.
    Zum zweiten beschleunigte die Gefahr von Terror und Gegenterror den Paradigmenwechsel. Paradoxerweise wurde das Recht auf Sicherheit des Staatsbürgers entwertet durch mehr und mehr Gesetze, die dieses Recht angeblich sichern sollen.
    "Von nun an steht die Sicherheit über den Gesetzen."
    Erklärte Michel Foucault 1977. Wo Gesetze immer weiter den vermeintlichen oder tatsächlichen Anforderungen der Sicherheit angepasst worden sind, steht schließlich auch bei der Staatsangehörigkeit die Sicherheit im Vordergrund des Diskurses und nicht die Gesetzlichkeit bzw. die Übereinkunft der Rechte und Pflichten. Tatsächlich genügt ein Blick in unsere Zeitungen, um zu verstehen, dass gegenwärtig kaum noch unter dem Gesichtspunkt der sozialen und politischen Gesetzlichkeit, sondern fast ausschließlich unter dem der Sicherheit diskutiert wird. Wie viel Sicherheit gibt mir meine deutsche Staatsangehörigkeit und wie sichert sie mich gegen die anderen, denen sie tunlichst verweigert werden soll? Wie viel Sicherheit wird aufs Spiel gesetzt, wenn zu viele diese Staatsangehörigkeit erhalten, wenn zu wenige Bedingungen damit verknüpft sind? Dabei sind die Hürden für eine Einbürgerung nach wie vor einigermaßen hoch.
    Staatsbürgerschaft versus Staatsangehörigkeit
    Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit sind zwar juristisch Synonyme, stehen aber im politischen Gebrauch für unterschiedliche Akzente. Denn der Begriff des Staatsbürgers beinhaltet ja auch die Vorstellung des Bürgers, der in der Geschichte der politischen Philosophie eine besondere Rolle spielt.
    Während also die Staatsangehörigkeit einen eher technisch-bürokratischen Sachverhalt beschreibt, sind wir mit der Staatsbürgerschaft auch in einem philosophischen Diskurs. Denn der Begriff des Bürgers umfasst notwendig die Idee der persönlichen Freiheit. John Rawls sagt es in seiner Theorie des "Politischen Liberalismus" so:
    "Bürger sind frei, insofern sie sich selbst und einander als Wesen mit dem moralischen Vermögen, eine Konzeption des Guten zu haben, auffassen."
    Nun gibt es freilich kaum zwei Bürgerinnen oder Bürger, deren Konzeption des Guten genau gleich oder deckungsgleich mit dem Konzept des Staates ist. Das heißt: Der freie Bürger muss im Extremfall in seinem politischen und sozialen Leben Entscheidungen treffen, die sozusagen nicht durch seine Staatsbürgerschaft gedeckt sind. Im Konfliktfall ist die freie moralische Entscheidung höherwertig als die Loyalität zum Staat. Das betrifft nicht nur die Sphäre des Privatlebens oder die eigenen Welten der Ökonomie, der Kunst und der Wissenschaften.
    Es kann sich dabei auch um sehr fundamentale Beziehungen handeln: Nur zum Beispiel kann ich als freier Bürger, der sich auf sein moralisches Vermögen bezieht, sehr grundsätzlich mit einem militärischen Einsatz meines Staates nicht einverstanden sein. Die mehr oder weniger schicksalhafte und mehr oder weniger freiwillige Verbindung zwischen ihm und mir, die sich in der Staatsbürgerschaft bzw. in der Staatsangehörigkeit samt ihrer passförmigen Verbriefung ausdrückt, wird nun auf eine Probe gestellt. Kann ich als freier Bürger und zugleich Staatsangehöriger meine Zustimmung und Mitarbeit bei einem militärischen Einsatz verweigern? Oder bedeutet dieser Konflikt zwischen meiner Konzeption des Guten und der meines Staates einen solchen Bruch, dass meine Staatsbürgerschaft in Frage steht? Möglicherweise nicht dadurch, dass ich öffentlich meinen Pass verbrenne, oder dass der Staat öffentlich erklärt, ich sei ab jetzt sein Bürger nicht mehr. Sondern viel unauffälliger dadurch, dass beide Seiten diese gegenseitige Staatsbürgerverpflichtungen nicht mehr sehr ernst nehmen, dass der Pakt nur noch aus Gewohnheit und bürokratischer Mechanik besteht, nicht aber aus Überzeugung und politischer Praxis.
    Ungleiche Verteilung von Lebensmöglichkeiten
    Im Begriff der Staatsbürgerschaft bilden der Staat und der Bürger ein prekäres Paar. Die Frage ist auf der einen Seite also: Wieviel Konflikt, Widerspruch und politisch-moralische Dissidenz hält die Beziehung aus? Wann muss die Kritik zum Bruch mit dem Staat führen, wann wird die Staatsmacht zum Feind des freien Bürgers? Und die Frage auf der anderen Seite ist: Wie ernst meinen es beide Seiten mit dieser Beziehung? Wann wird Staatsangehörigkeit nach dem Schicksal und nach dem politischen Vertrag zu einer leeren und mechanischen Angelegenheit oder zu einem simplen Geschäft auf Gegenseitigkeit: Wenn der Staat mir diese und jene Gefallen erweist, werde ich ihn im Gegenzug finanzieren und gewähren lassen?
    Das alles sind Luxusprobleme in einer immer noch funktionierenden, wenn auch nicht mehr sich entwickelnden Demokratie. Doch man muss nicht weit reisen, um in Länder zu gelangen, wo es sich dabei um Probleme auf Leben und Tod handelt. Aber gerade weil wir den Luxus genießen, die Widersprüche und Gefahren im Konzept der Staatsangehörigkeit erkennen und bedenken zu können, erwächst die Verpflichtung, über die Zukunft nachzudenken. Es gilt, das Recht auf Staatsangehörigkeit im Sinne der Menschenrechtserklärung durchzusetzen, hier und auf der ganzen Welt. Aber zur gleichen Zeit gilt es, die Staatsangehörigkeit als notwendigen Zwischenschritt zu einer universalen, demokratischen und gerechten Form des Zusammenlebens zu erkennen, ein Zwischenschritt, der vieles möglich gemacht hat, aber auch einiges immer noch unmöglich macht.
    Jede Form von Staatsangehörigkeit gewährt Rechte, manchmal sehr wenige, manchmal ziemlich viele. Aber jede Form von Staatsangehörigkeit erzeugt auch entscheidende Differenzen. Dass in einem Staat erlaubt ist, was im anderen verboten ist, ist nur ein Symptom dieses Zustandes und lässt sich durch Geschichte, Kultur, Religion, manchmal sogar durch natürliche Gegebenheiten, durch Mangel oder Überfluss erklären. Doch so lange dies der Fall ist, bedeutet jede Staatsangehörigkeit eine ungleiche Verteilung von Lebensmöglichkeiten, bedeutet sie schicksalhafte Unfreiheit. In einer solidarischen, demokratischen und aufgeklärten Welt ist eine Staatsbürgerschaft ganz einfach überflüssig.
    Forderungen an die Staatsbürgerschaft
    Da wir von einer solchen aber offenbar noch ziemlich weit entfernt sind, müssen wir uns wohl oder übel mit der Staatsangehörigkeit arrangieren. Und stellen drei Forderungen an sie:
    Dass alle Menschen das Recht auf Staatsbürgerschaft haben, und dass sie immer mehr von einem Schicksal zu einem frei bestimmten Aufenthaltsvertrag werde.
    Dass Staatsangehörigkeit bedeutet, sich über Interessen, Gesetze und Verteilungen zu streiten und demokratische Lösungen zu finden - und nicht ein System aus Befehl und Gehorsam oder auch aus Manipulation und Willkür.
    So wichtig das Recht auf Staatsangehörigkeit, so wichtig ist auch das Recht, ihre Grenzen und ihren Geltungsraum zu bestimmen. Ein Staat, der Menschen die Staatsangehörigkeit, ja schon die Hoffnung darauf verweigert, ändert nicht nur die Grenzen des Konzepts, er ändert das Wesen einer demokratischen, zivilen Staatsangehörigkeit. Freie Bürgerinnen und freie Bürger haben das Recht, im Namen ihres moralischen Vermögens gegen Teile der in der Staatsangehörigkeit verbrieften Verpflichtung gegenüber ihrem Staat zu handeln.
    Mit diesen Einschränkungen wäre etwas gewährleistet, was man ein offenes Prinzip der Staatsangehörigkeit nennen könnte. Eines, das nicht versteinert und sich an überkommene Traditionen klammert, aber auch eines, das sich nicht im ökonomisch-opportunistischen Nebel der Vorteilsnahmen auflöst.
    Privileg, Zwang, Identität - Der Mensch als Staatsbürger. Von Markus Metz und Georg Seeßlen. Mit Frauke Poolman, Bernd Reheuser und Martin Bross. Technik: Andreas Fulford. Regie: Anna Panknin. Redaktion: Wolfgang Schiller.