
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine Beschwerde der Polizei dagegen zurück. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor bereits zugunsten der Aktivisten entschieden. Diese dürfen ihre Zelte nun wieder am Kanzleramt aufschlagen, müssen allerdings künftig leiser sein und zum Beispiel auf Trommeln verzichten.
Die Camp-Bewohner hatten ihr Lager am Montag nach wochenlangem Protest auf behördliche Anordnung hin an den Hauptbahnhof verlegen müssen. Die Polizei begründete dies mit Lärmbelästigungen am Kanzleramt.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.