Justiz
Pro-palästinensischer Protest am Kanzleramt gestattet

Ein pro-palästinensisches Protestcamp darf nach der Verlegung durch die Polizei zurück ans Kanzleramt ziehen.

    Die Polizei bei einem Einsatz am propalästinensischen Protestcamp im Regierungsviertel.
    Es gab einen Polizeieinsatz am propalästinensischen Protestcamp in Berlin, nun soll es verlegt werden. (Michael Ukas / dpa / Michael Ukas)
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine Beschwerde der Polizei dagegen zurück. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor bereits zugunsten der Aktivisten entschieden. Diese dürfen ihre Zelte nun wieder am Kanzleramt aufschlagen, müssen allerdings künftig leiser sein und zum Beispiel auf Trommeln verzichten.
    Die Camp-Bewohner hatten ihr Lager am Montag nach wochenlangem Protest auf behördliche Anordnung hin an den Hauptbahnhof verlegen müssen. Die Polizei begründete dies mit Lärmbelästigungen am Kanzleramt.
    Diese Nachricht wurde am 18.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.