Doktor überall: Promotionsrecht auch für Fachhochschulen?
Im Hochschulquartett diskutieren:
Prof. Frank Ziegele, Geschäftsführer Centrum für Hochschulentwicklung CHE
Prof. Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig
Prof. Dieter Lenzen, Präsident der Universität Hamburg
Prof. Waltraud Wende, Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein
Am Mikrofon:
Michael Kröher, manager magazin
Christian Floto, Deutschlandfunk
25.000 Doktortitel werden in Deutschland jährlich vergeben. Dabei spitzt sich die Frage zu, wer künftig zur Durchführung eines Promotionsverfahrens berechtigt sein soll. Denn bisher besitzen nur Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen das so genannte Promotionsrecht. Das Argument: Diese akademischen Institutionen arbeiten forschungsnah, und auch die HochschullehrerInnen sind in der Regel nach solchen Kriterien berufen worden. Fachhochschulen dagegen sind anwendungsorientiert ausgerichtet, also berufsnah und werden vom Privileg des Promotionsrechts bislang ausgenommen. Soweit die Praxis. Nun wandelt sich die deutsche Hochschullandschaft nicht erst seit Bologna grundlegend, und Unterschiede zwischen den Universitäten und Fachhochschulen, die sich nunmehr vielfach Hochschulen für Angewandte Wissenschaften nennen, verschwimmen.
Gleiches Recht für alle Hochschulen fordern deshalb viele und werben für ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachhochschulen. Die im Übrigen schon längst ihr Mauerblümchendasein hinter sich gelassen haben und ihr neues Selbstbewusstsein für die Ausweitung ihrer akademischen Befugnisse nutzen möchten, zumal sie wie Universtäten Bachelor- und Masterstudiengänge anbieten. Doch Widerstand formiert sich in den Universitäten, die darin eine Abwertung der Promotion sehen. Geht es um Pfründe und Besitzstandswahrung und um den Erhalt des Zwei-Klassen-Systems? Oder ist ein Promotionsrecht für alle Hochschulen, also auch die Fachhochschulen zeitgemäß und Folge von bolognabedingten Veränderungen?