Wohneigentum in der Hausgemeinschaft: Meine Rechte
Gäste:
Erik Uwe Amaya, Geschäftsführer, Haus & Grund Rheinland Westfalen
Gabriele Heinrich, Geschäftsstelle, Wohnen im Eigentum e. V.
Thomas Brandt, Rechtsanwalt
Am Mikrofon: Britta Fecke
Hörertel.: 00800 - 4464 4464
marktplatz@deutschlandfunk.de
Wer eine Wohnung kauft, muss sich nicht nur mit Lage, Preis und Grundsteuer auseinandersetzen, sondern auch mit der Eigentümergemeinschaft und eventuell noch einer Hausverwaltung. Nicht selten kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Parteien: Soll die Fassade gestrichen werden, der Gärtner entlassen oder die Rücklagen erhöht werden? Und darf ich meine Wohnungstür nach meinem Geschmack erneuern oder gehört die schon zum Gemeinschaftseigentum? All diese Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten regelt das Wohneigentumsgesetz, das gerade überarbeitet wird. Es bestimmt, was zum Gemeinschaftseigentum gehört und wo der Wohnungsbesitzer selbst entscheiden darf. Es gibt aber auch den Rahmen für Eigentümerversammlungen vor und bestimmt, welche Befugnisse die Verwaltung hat. Welche Konflikte zwischen Wohnungseigentümern auftreten, wie sie gelöst werden können und warum die geplante Neufassung des Wohneigentumsgesetzes heiß diskutiert wird, bespricht Britta Fecke live mit Expertinnen und Experten im „Marktplatz“.