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Prozess gegen Springer
Jörg Kachelmann verlangt Rekord-Schmerzensgeld

Der Wetterexperte Jörg Kachelmann fordert eine Millionensumme von der "Bild"-Zeitung und bild.de - er wirft den Publikationen des Axel-Springer-Verlages vor, seine Persönlichkeitsrechte schwer verletzt zu haben. Sollte das Landgericht Köln heute seinen Forderungen folgen, wäre es das höchste je in Deutschland erstrittene Schmerzensgeld.

Von Vivien Leue | 30.09.2015
    Der Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt am 25.02.2015 in das Landgericht in Köln.
    Jörg Kachelmann im Kölner Landgericht - er verklagt den Springer-Verlag auf eine Millionen-Entschädigung. (picture alliance / dpa / Henning Kaiser)
    Es geht um mehr als zwei Millionen Euro. Diese Schmerzensgeldsumme fordert Jörg Kachelmann von Bild und bild.de. Dabei geht es um Berichte, die nach seiner Verhaftung im Jahr 2010 erschienen sind. Eine Ex-Freundin hatte den damaligen Wettermoderator damals wegen Vergewaltigung angezeigt. Der darauf folgende Prozess - der deutschlandweit Aufsehen erregte - endete 2011 mit einem Freispruch. Kachelmanns Ruf war allerdings erst einmal ruiniert.
    Zu viele Enthüllungen - auch sehr private - hatte es während des Prozesses gegeben, wie sein Anwalt Ralf Höcker schildert: "Springer und vor allem die "Bild"-Zeitung haben Jörg Kachelmann vorverurteilt, sie haben ihn nachverurteilt, sie haben falsche Dinge über ihn behauptet, sie haben seine Privatsphäre in die Öffentlichkeit gezerrt, seine Intimsphäre. Das war die schlimmste Hetzkampagne die mir bisher begegnet ist im deutschen Presserecht. Und deshalb ist so eine Schmerzensgeldklage auch in dieser Höhe sicherlich notwendig, um einen Abschreckungseffekt zu erzielen, damit so etwas nicht noch einmal passiert."
    War die Berichterstattung rechtens? Damit hat sich das Landgericht Köln in den letzten Monaten befasst. Neben den Springer-Medien hatte Kachelmann auch den "Focus" und die "Bunte", beides Publikationen des Burda-Verlags, verklagt - allerdings einigte er sich mit ihnen außergerichtlich. Das hatten die Richter im Fall Springer auch angeregt. Zu Beginn des Prozesses vor etwa sechs Monaten sagten sie, dass die Berichterstattung von Bild und Bild.de zum Teil durchaus die Persönlichkeitsrechte von Kachelmann verletzt habe. Sie machten aber auch klar, dass sie keine groß angelegte Hetzkampagne erkennen können und dass die geforderte Schmerzensgeld-Summe wohl nicht in voller Höhe durchzusetzen sei.
    Springer rechnet mit Verurteilung
    Die Sprecherin des Axel-Springer-Verlags, Sandra Petersen, erklärt dazu: "Wir stellen uns dennoch auf eine erstinstanzliche Verurteilung zu einer Geldentschädigung ein. Da wir unsere Berichterstattung umfassende Berichterstattung zum Prozess von Jörg Kachelmann nicht durch so ein Urteil diskreditiert sehen möchten, bereiten wir uns schon jetzt auf eine Berufung vor."
    Die bisher höchste Schmerzensgeld-Summe, die in Deutschland in einem ähnlichen Fall erstritten wurde, liegt bei 400.000 Euro. Dabei ging es 2009 um Berichte über die schwedische Prinzessin Madeleine, die in Zeitschriften wie "Frau mit Herz" oder "Welt der Frau" der Klambt-Mediengruppe veröffentlicht wurden. Sollte die Kammer des Landgerichts Köln Jörg Kachelmann heute mehr als diese 400.000 Euro zusprechen, wäre das ein Rekord.