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Prozessbeginn im Fall Daniel H.
Verteidigung plädiert auf Einstellung des Verfahrens

Zu Beginn des Prozesses um den 2018 auf einem Stadtfest in Chemnitz getöteten Daniel H. gibt es viele Ungereimtheiten. Ein Zeuge konnte den Angeklagten nicht eindeutig identifizieren und machte widersprüchliche Aussagen. Die Verteidigung plädiert auf eine Einstellung des Verfahrens.

Von Bastian Brandau | 18.03.2019
Der Angeklagte Alaa S. (l.), der im Verdacht steht, an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein, kommt zum Prozess des Landgerichtes Chemnitz in ein Gebäude des Oberlandesgerichtes Dresden. Dem Asylbewerber Alaa S. wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am Rande des Stadtfestes im August 2018 in Chemnitz den Deutschen erstochen zu haben.
Der Angeklagte Alaa S. (l.), steht im Verdacht, an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein (picture alliance/Matthias Rietschel/Reuters Pool/dpa)
War der Angeklagte Alaa S. an der Tötung von Daniel H. auf dem Stadtfest im August beteiligt? Der heutige Prozesstag vor dem Landgericht Chemnitz gab einen Vorgeschmack darauf, dass die Wahrheitsfindung und Rechtsprechung eine lange und schwierige Angelegenheit werden dürfte. Nach dem Hauptverdächtigen in dem Verfahren wird noch gefahndet. Am Nachmittag vernahm das Gericht den ersten Zeugen, der gleichzeitig auch Nebenkläger ist. Auch er war an dem Abend durch einen Messerstich verletzt worden. In der Vernehmung war er unsicher, ob auch eine zweite Person auf Daniel H. eingestochen habe oder ob sie ihn nur geschlagen habe. Die Anklage geht von zwei Personen aus, die fünfmal zugestochen haben sollen. Die Sprecherin des Landgerichts Marika Lang:
"Der Nebenkläger wurde befragt, zum Tathergang, was er gesehen hat. Er hat es etwas anders geschildert, als er es bei der Polizei geschildert hat. Oder als die Polizei dies aufgenommen hat.
Dann gab es auch eine Darstellung. Der Staatsanwalt hat sich auf den Boden gelegt und hat sich vorführen lassen, wie der Zeuge das wahrgenommen hat, wie die beiden Täter, die er beobachtet haben will, sich verhalten haben."
Widersprüche in der Aussage
Widersprüche in der Aussage könnten auch mit den traumatisierenden Erlebnissen in der Augustnacht in Chemnitz zusammenhängen, sagt die Anwältin der Verteidigung. Für Ricarda Lang war etwas anderes entscheidend:
"Er hat sowohl bereits bei der Polizei, wie auch am heutigen Tag in der Hauptverhandlung den Angeklagten nicht erkannt."
Verteidigung verlangt Einstellung des Verfahrens
Nach Verlesung der Anklage – die lautet auf gemeinschaftlichen Totschlag, gemeinschaftlichen versuchten Totschlag und schwere Körperverletzung - stellte die Verteidigung heute den Antrag, den Prozess einzustellen. Aus Mangel an Beweisen.
"Die Anklage ist verpflichtet, im Rahmen der Umgrenzungsfunktion bestimmte Sachen in der Anklageschrift darzustellen. Und wir sagen, das ist nicht erfolgt. Aufgrund der Anklage weiß man gar nicht, wer, wann, wie das Messer geführt hat. Und man weiß den zeitlichen Ablauf auch nicht. Der im Übrigen heute durch die Zeugenaussage wieder nicht aufgeklärt wurde."
Mit der Annahme des Verfahrens habe das Gericht bestätigt, dass es den Tatverdacht für ausreichend halte, argumentierte die Staatsanwaltschaft während der Verhandlung.
Befragung von Richtern und Schöffen zu politischen Einstellungen
Das Gericht wird bis zum nächsten Prozesstag kommende Woche über diesen Antrag der Verteidigung ebenso entscheiden wie darüber, die Richter und Schöffen zu ihren politischen Einstellungen und Aktivitäten zu befragen. Rechtsanwältin Ricarda Lang:
"Man muss sich dann, wenn diese Fragen beantwortet werden, die Frage stellen, ob jemand, der an solchen Kundgebungen teilnimmt, Angst vor Flüchtlingen hat, oder der AfD zugeneigt ist, ob er in diesem Verfahren tatsächlich, und zwar geht es da um die Sicht des Angeklagten, tatsächlich davon ausgehen kann, dass man hier unvoreingenommen, frei von allem, entscheidet. Und daran habe ich Zweifel."
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich offen für einige der vorgetragenen Fragen an die Richter und Schöffen. Das Gericht stellte den Antrag zurück, wie Sprecherin Marika Lang erläutert:
"Es wird demnächst entschieden werden, ob so eine Erklärung abzugeben ist, in welchem Umfang diese Fragen zu beantworten sind. Und dann werden die Fragen beantwortet oder auch nicht."
Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt. Bis Ende Oktober sind 24 Gerichtstermine festgelegt und 50 Zeugen geladen.