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Prozessbegleiter für Minderjährige
Den Betroffenen die Angst nehmen

Wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch werden, dann haben sie oft Angst davor, zur Polizei oder gar vor Gericht zu gehen. Diese Ängste soll ihnen in Mecklenburg-Vorpommern schon seit 2010 die sogenannte Psychosoziale Prozessbegleitung nehmen. Das Modell könnte bundesweit Schule machen.

Von Silke Hasselmann | 21.12.2015
    Nadine Schomann vom Kinderschutzbund Schwerin betreut jugendliche Gewaltopfer und deren Eltern vor Gericht.
    Nadine Schomann vom Kinderschutzbund Schwerin betreut jugendliche Gewaltopfer und deren Eltern vor Gericht. (Deutschlandradio / Silke Hasselmann)
    Kurz vor 9 Uhr, Amtsgericht Ludwigslust. Gewusel auf dem Flur vor den Verhandlungsräumen. Mittendrin: Nadine Schomann vom Kinderschutzbund Schwerin. Sie ist hier als psychosoziale Prozessbegleiterin. "In jedem Landgerichtsbezirk gibt es eine Prozessbegleiterin. Ich bin für den Landgerichtsbezirk Schwerin zuständig. Dazu gehört das Amtsgericht Ludwigslust und ich begleite heute eine Zeugin und die Mutter."
    Die Zeugin - das ist eine heute 16 Jahre alte Jugendliche. Sie war elf, als der Angeklagte begonnen haben soll, eine intime Beziehung zu ihr aufzubauen. Nach dem Eingang der Anzeige hatten die Polizei und der Opferschutzverband Der Weiße Ring sofort den Kontakt zu Nadine Schomann hergestellt. "Ich kam von der Schule nach Hause und da waren die Anwältin und Frau Schomann. Sie hat mir erzählt, dass sie mir vorher den Gerichtssaal zeigen möchte. Wie das denn so aussieht, den Richter vorstellen, und wenn gegebenenfalls eine Zeugenaussage ansteht, dass ich dann einfach drauf antworten soll und mich nicht beeinflussen lassen soll und dass es dann schon irgendwie klappt."
    "Wie sieht so ein Gericht aus?"
    Heute will der Angeklagte gestehen. Doch sollte er es sich anders überlegen, muss das Mädchen als Zeugin aussagen. Belastend, weiß die Opferanwältin Christina Habetha und ist dankbar dafür, dass es in Mecklenburg-Vorpommern einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Prozessbegleitung durch speziell ausgebildete Fachkräfte gibt. Denn die kümmern sich um die Fragen ängstlicher Kinder und Eltern. "Wie sieht so ein Gericht aus? Was sind denn das alles für Leute? Ist das wie im Fernsehen, ist das wie bei Frau Salesch etwa? Reden da alle auf einmal? Reden da alle dazwischen? Und dafür ist die psychosoziale Prozessbegleitung da, einem Kind diese Welt außerhalb des eigentlichen Verfahrens zu erklären. Ein beruhigtes Kind als Zeuge dann vor Gericht zuhören, wenn es dann notwendig sein sollte, ist eine wirkliche Errungenschaft im Bereich der Opferpflege."
    Das vom Schweriner Justizministerium 2010 eingeführte Modell soll nun auf alle Bundesländer ausgeweitet werden, denn Zweifel von Richtern und Strafverteidigern haben sich in der Praxis nicht bestätigt. Deren Hauptsorge: Dass die psychosozialen Prozessbegleiter die Aussage eines Kindes beeinflussen und sich damit in die juristischen Belange eines Falles mischen. Doch Nadine Schomann erklärt, dass sie niemals mit den Kindern über die Vorfälle spricht, schon weil sie sonst als Zeugin nach Hörensagen die Betreuung sofort einstellen müsste.
    Im Amtsgericht Ludwigslust geht derweil der Angeklagte an der Familie vorbei in den Gerichtssaal. Die Prozessbegleiterin nimmt die 16-Jährige in den Arm. Gut so, sagt Anwältin Habetha. "Frau Schomann begleitet sie, begleitet aber auch die Mutter. Und Sie haben es gesehen: Sie fühlen sich ja sehr wohl in dieser Begleitung."
    "Kein Verteidiger nimmt ein Kind in ein Kreuzverhör"
    Nadine Schomann wird die Verhandlung von der Zuschauerbank aus verfolgen. Später erzählt die Sozialpädagogin, sie werde nie begreifen, warum Studien zufolge sexuell missbrauchte Kinder durchschnittlich fünf bis sieben Erwachsene ansprechen müssen, ehe der Erste ihnen glaubt. Jedenfalls müsse sie oft den Betroffenen die Angst nehmen, dass auch Polizisten und Richter ihnen niemals glauben würden. Außerdem seien viele Erwartungen zu korrigieren: "Erst mal denken viele ganz zu Anfang, alles geht ganz schnell. Also: Wir machen die Strafanzeige und - ich sag mal übertrieben - in zwei Wochen ist die Gerichtsverhandlung. Dann sind ganz falsche Vorstellungen vom Strafmaß da. Also lebenslänglich und Todesstrafe wird gefordert. Das haben wir natürlich nicht. Und dann die Situation im Gerichtssaal. Kreuzverhör ist eine ganz große Angst. So was gibt es nicht. Kein Verteidiger nimmt ein Kind in ein Kreuzverhör."
    Nach zwei Stunden geht der Prozess in Ludwigslust mit einem Geständnis und einer Bewährungsstrafe zu Ende. Das Opfer kann damit leben. Die 16-Jährige und ihre Mutter bedanken sich bei Nadine Schomann für die jahrelange Prozessbegleitung. Die schließt ihren 99. Fall ab. Bleiben vierzig missbrauchte Minderjährige, die sie im Landgerichtsbezirk Schwerin derzeit begleiten und stärken will. "Als Opfer ist man handlungsunfähig. Sobald sie aber diesen Bann gebrochen haben, sich getraut haben darüber zu sprechen und sich Hilfe geholt haben, etwa über die psychosoziale Begleitung, bekommen sie ja Stärke, Sicherheit, und gehen aus dieser Opferrolle raus. Sie werden wieder handlungsfähig, und das gibt vielen das Gefühl: Ich hab das jetzt angezeigt. Mit mir darfst du das nicht mehr machen. Ich zieh das jetzt durch."