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PSD2-Richtlinie
Was sich im Zahlungsverkehr ändert

Ab dem 13. Januar gilt die sogenannte PSD2-Richtlinie. Sie soll für mehr Wettbewerb zwischen Banken und Finanzdienstleistern sorgen und für Verbraucher das Banking bequemer, billiger und sicherer machen. Gleichzeitig nimmt die Richtlinie die Verbraucher aber auch stärker in die Pflicht.

Von Brigitte Scholtes | 12.01.2018
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    Ab dem 13. Januar dürfen Händler keine Zusatzgebühren für bestimmte Zahlungsarten verlangen (imago stock&people)
    Es soll bequemer und sicherer werden für die Verbraucher mit den neuen europäischen Regeln zum Zahlungsverkehr, die morgen in Kraft treten. Der Wettbewerb zwischen Banken und Finanzdienstleistern wird gefördert, aber die Verbraucher werden auch stärker in die Verantwortung genommen.
    Es gebe in einigen Bereichen positive Neuregelungen, meint Frank-Christian Pauli, Finanzexperte des VZBV, des Bundesverbands der Verbraucherzentralen:
    "Zum Beispiel den Wegfall für das Bezahlen mit den wichtigsten Zahlungsinstrumenten bei manchen Anbietern etwas extra bezahlen zu müssen als auch ein besserer Schutz, wenn unbefugt vom Konto abgebucht wurde oder von der Karte abgebucht wurde."
    Händler dürfen also von morgen an nicht mehr Zusatzgebühren für bestimmte Zahlungsarten verlangen, der Verbraucher kann also ohne Sorge vor Aufschlägen frei wählen, ob er etwa per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte zahlt.
    Haftgungsgrenze für Kunden sinkt
    Die Haftungsgrenze für den Kunden sinkt: Wer mit Giro- oder Kreditkarte online bezahlt, haftet für Schäden nur noch bis 50 und nicht mehr bis 150 Euro. Banken müssen dem Kunden unbefugte Buchungen schneller erstatten. Und schließlich dürfen Hotels oder Autovermieter nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden einen Betrag auf dessen Kartenkonto reservieren.
    Neu aber ist auch, dass künftig Zahlungsdienstleister und Kontoinformationsdienste auf das Bankkonto zugreifen können, wenn der Verbraucher das erlaubt. Und das sollte der sich genau überlegen, sagt Verbraucherschützer Pauli:
    "Unsere Bank weiß, woher wir unser Geld bekommen. Unsere Bank weiß, wie wir wann was bezahlen, ob wir unterhaltspflichtig sind, ob wir häufig in Apotheken gehen, ob wir uns häufig und wann im Ausland aufhalten und ähnliche Informationen.
    Und diese Informationen sind auch für die Märkte sehr interessant. Deshalb versuchen viele Anbieter, an solche Informationen zu kommen. Und mit dem Samstag werden solche Dienste zugelassen, Kontoinformationsdienste heißen sie. Die können dann mithilfe der Kontozugangsdaten, die sie vom Verbraucher abfragen, wenn der Verbraucher einen solchen Dienst nutzt, auf die Kontodaten zugreifen."
    Rolle der Banken könnte sich stark verändern
    Es sind also weitreichende Informationen, die ein solcher Drittdienst da erhält. Das sei eine Chance für Finanztechnologieunternehmen, erklärt Miriam Wohlfarth, Geschäftsführerin des Ratenzahlungsdienstleisters Ratepay:
    "Theoretisch ist es jetzt bald möglich, dass überall nochmal Firmen entstehen, die zum Beispiel darüber informieren, dass komische Abbuchungen auf dem Konto sind, die irgendwelche Dienste rund um das Konto bringen. Und das ist etwas, was schon sehr interessant ist, weil ich glaube, das wird die Rolle der Banken sehr, sehr sehr stark verändern."
    Nachbesserungsbedarf beim Datenschutz
    Positiv für die Verbraucher: Zahlungsdienstleister und Drittdienste werden künftig von den Regulierungsbehörden beaufsichtigt. Ein gravierender Nachteil aber: Die Verbraucher können noch nicht einschränken, welche Informationen die Dienstleister einsehen können, sagt Verbraucherschützer Pauli:
    "Wir müssen, wenn wir so einen Dienst nutzen, quasi diesem Dienst unseren Hauptschlüssel zum Konto, unsere Zugangsdaten zum Online-Banking weitergeben. Und das finden wir problematisch, zum einen, weil man als Verbraucher dann nicht wirklich kontrollieren kann, auf welche Daten der Dienst tatsächlich zugreifen kann, wir Verbraucher müssen einfach vertrauen. Und das Zweite ist, dass natürlich auch Täter auf die Idee kommen könnten, sich als so ein Dienst darzustellen.
    Und deshalb müssen Verbraucher auch sehr vorsichtig sein, dass sie nicht aus Versehen diese Zugangsdaten einem Täter in die Hand geben. Denn der kann über das Online-Banking den gleichen Unfug anfangen, der bisher auch schon mit den berühmt-berüchtigten Phishingmails getan wurde."
    Dieser Zugang zum Konto soll zwar eingeschränkt werden, doch noch fehlen die technischen Voraussetzungen dazu, bis die entsprechende Regelung in Kraft treten kann, wird es noch mindestens bis zum Sommer des nächsten Jahres dauern.

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