Samstag, 20. April 2024

Archiv

Rathaus 2.0
Folge 1: Das Henne-Ei-Problem

Informationstechnologie. - Anders als in vielen europäischen Ländern kann man in Deutschland kaum eine Verwaltungsangelegenheit online regeln. Egal, ob man sich ummeldet, eine Geburtsurkunde beantrag oder Sozialleistungen in Anspruch nimmt: Für all das muss man sich auf den Weg ins Amt machen. Warum klappt es hierzulande nicht mit dem E-Government?

Von Piotr Heller | 07.03.2014
    "Indem wir heute das DE-Mail-Gesetz beschließen, ein wichtiger Baustein für eine moderne Verwaltung für eine moderne Gesellschaft."
    "Bürgerinnen und Bürger haben jetzt endlich die Möglichkeit, mit Behörden, mit Unternehmen, aber auch untereinander verbindlich Informationen digital auszutauschen."
    "Herzstück ist der IT-Planungsrat, er bringt Bund, Länder und auch die Kommunen an einen Tisch."
    "E-Government heißt das Stichwort, dem wir uns widmen mit dem Neuen Personalausweis kommen wir einen Riesenschritt weiter, er wird die Welt auf dem Gebiet verändern."
    So hört es sich an, wenn die Politik über E-Government spricht. Bundestagsdebatten von vor vier Jahren. Mit diesen Reden wurde unter anderem das DE-Mail-Gesetz verabschiedet. Doch bei den Bürgern ist bisher wenig von dem großen Versprechen des E-Government angekommen. Kein Wunder, dass sie nicht so positiv auf die digitale Verwaltung blicken. Vor kurzem hat die "Initiative D21" eine Umfrage zum E-Government gestartet.
    "Zusammenfassend sind eigentlich die wichtigsten Erkenntnisse, dass die Nutzung von E-Government in Deutschland zurückgegangen ist. Wir haben aktuell 36 Prozent und im Jahr 2012 hatten wir 45 Prozent. Das ist sozusagen die Nutzen-Seite. Der anderen Aspekt ist, dass die Zufriedenheit mit E-Government-Angeboten in Deutschland auch abgenommen hat. Ich schließe daraus, dass die Nutzer immer stärker den Vergleich mit der Privatwirtschaft anstellen. Und da glaube ich hängt der Staat ein Stück weit zurück",
    sagt Lena-Sophie Müller von der Initiative D21. Online-Banking, soziale Netze, digitale Fahrkarten: Diese privatwirtschaftlichen Angebote haben den staatlichen allen eines voraus: Sie sind frei von Medienbrüchen. Medienbruch bedeutet, ...
    "... dass man einen Antrag stellt und sich im Internet ein Formular herunter lädt, es aber ausdrucken muss – und genau an dieser Stelle passiert der Medienbruch – um es dann zu unterschreiben und wieder per Post an die Verwaltung zurückzusenden. Das ist natürlich ein Prozess, den man aus vielen Anwendungen des privatwirtschaftlichen anders gewohnt ist, wo man alles direkt online abwickelt. Wo man alles online abwickelt. Also wir kennen das zum Beispiel vom Online-Banking."
    Rein technisch gesehen müsste das heutzutage auch bei Verwaltungen möglich sein: Der neue Personalausweis hat eine elektronische Identifikationsfunktion. Hat man die freigeschaltet, kann man sich online – genau so wie auf dem Amt – ausweisen. Doch Angebote und technische Lösungen dafür haben die wenigsten Kommunen. Müller:
    "Also eine Entwicklung, ein Login-Service zum Beispiel auf einer Webseite anzubieten, ist natürlich auch ein Kostenfaktor für den Anbieter. Und der lohnt sich nur, wenn man weiß, dass es da draußen viele Menschen gibt, die auch die notwendige Funktion, die online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweis freigeschaltet haben. Und genau hier ist man in diesem Henne-Ei-Konflikt."
    Denn so lange es keine Angebote gibt, werden sich die wenigsten die Funktion auf ihrem Personalausweis freischalten lassen – obwohl sie kostenlos ist. Und die Diskussionen über die technische Sicherheit gerade dieser Identitätsfunktion haben viele Bürger zusätzlich skeptisch gemacht. Eine Lösung könnte sein, wenn sich viele Kommunen zusammentun und gemeinsame E-Government-Portale eröffnen. Das geschieht tatsächlich gerade in verschiedenen Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zum Beispiel den "Zweckverband E-Government". Der bietet unter anderem ein Urkundenportal an. Bernd Anders ist der Vorsitzende des Verbandes:
    "Das ist ein Portal, worüber man Urkunden beantragen kann. Das heißt, wenn ich eine Geburtsurkunde oder Ähnliches benötige, muss ich heute nicht mehr in das Standesamt, wenn ich den neuen Personalausweis benutze. Ich rufe über mein Standesamt die entsprechende Webseite auf und kann dann mit meinem Personalausweis eine Urkunde beantragen, die läuft medienbruchfrei beim Standesbeamten im Postkorb auf, der guckt sich den Vorgang an, zieht aus dem Register eine Kopie der Urkunde und schickt mir diese dann nach Hause. Mit einem entsprechenden Gebührenbescheid."
    Bisher versorgt das Portal sechs Kommunen. Gut ein Zehntel der Anträge läuft dort bereits rein elektronisch ab, meldet der Zweckverband. Die Kommunen stehen unter Druck: Das vor einem halben Jahr in Kraft getretene E-Government-Gesetz schreibt vor, dass Verwaltungen in Zukunft einen elektronischen Kanal für die Kommunikation mit dem Bürger öffnen müssen.
    Aber auch jetzt gibt es in Deutschland schon einige Beispiele, wo E-Government gut funktioniert. Vielleicht nicht bei den klassischen Verwaltungsaufgaben, aber dafür beim Dialog mit dem Bürger und bei der Mitbestimmung.