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Rechtestreit um Islands Fußball-Kampfschrei
Wem gehört das "Húh"?

Bei der Fußball-Europameisterschaft 2016 ließ das isländische "Húh" die Stadien vibrieren. Nun ist um den Schlachtruf der Fans ein Markenstreit entbrannt.

Von Carsten Schmiester | 04.04.2018
    Islands Fans feiern WM-Qualifikation ihrer Nationalmannschaft.
    Islands Fans feuern ihre Nationalmannschaft lautstark an. (Peter Kneffel, dpa picture-alliance)
    Erst einmal die Frage: Kann man für etwas Rechte beanspruchen, das eigentlich geklaut ist? Jóhann Bianco, auf Island als "Joey, der Trommler" berühmt, also der Mann, der immer für das Bumm-Bumm sorgt, gibt selbst zu: "Unseren "Viking-Clap" haben wir aus Schottland. Den haben Fußballfans hier kopiert, als ihre Mannschaft einmal gegen Mailand spielte. Ich war dabei, habe dieses "Bummbumm Húh" gehört. Und dann nichts, sekundenlange Ruhe im Station. Das war stark und ich habe mir gedacht: Das sollten wir auch bei der Nationalmannschaft probieren."
    Das "Húh" gehört allen?
    Der Rest ist Geschichte: Europameisterschaft 2016 in Frankreich, Islands "zwölfter Mann", wie die Fans sich nennen, trieb das Team bis ins Viertelfinale. Immer mit dem "Húh", und das brachte damals den Grundschullehrer Gunnar Thor Andrésson auf eine Geschäftsidee. Er sicherte das "Húh" als Handelsmarke für T-Shirts und Getränke. Als er mitbekam, dass ein anderer Isländer, nämlich der Zeichner Hugleikur Dagsson, ein Hemd mit einem gestrichelten Fan-Männchen und der Aufschrift "Hu" ohne "H" am Ende online anbot, wollte Andrésson ihm das verbieten. Aber Dagsson wehrte sich, beschimpfte Andrésson bei Facebook als "Grinch", der den Viking-Clap gestohlen habe. Andrésson steht seiterher am Online-Pranger, wird nach eigenen Anhaben von Isländern wüst beschimpft, die wie Dagsson der Meinung sind, dass das "Húh", ob mit einem oder zwei H’s, allen gehört. In einem Brief an den isländischen Sender RUV verteidigte sich der Rechteinhaber: "Im Sommer 2016 hatte ich die Idee mit dem "Húh" als Handelsmarke, habe sie beim isländischen Patentbüro angemeldet und am Ende mit Erfolg registrieren lassen. Aber nur für die Verwendung auf Bekleidung und auf Getränken. Es gilt für nichts anderes, also, für keine andere Verwendung des Wortes. Da hat es in letzter Zeit wohl Missverständnisse gegeben."
    Verkaufserlöse gehen an die Krebshilfe
    Man hatte Andrésson tatsächlich vorgeworfen, sich das "Húh" komplett unter den Nagel gerissen zu haben. Aber das war falsch, die Wirkung jedoch fatal: Der 35jährige "Buh"-Mann will sich öffentlich nicht mehr zur "Húh"-Affäre äußern, besteht zwar weiter auf seinem Markenrecht, wird aber wohl nicht mehr gegen die T-Shirts mit anderen "Hú" vorgehen. Wohl auch, weil dessen Schöpfer Dagsson versprochen hat, die Hälfte seiner Verkaufserlöse ab sofort der Krebshilfe zu spenden.