Dienstag, 19. März 2024

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Parlaments-Debatte statt "Corona-Diktatur"
"Es gibt eine sorgfältigere Begründung" als beim Lockdown im Frühjahr

Die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seien bisher nur Abmachungen, stellte der Staatsrechtler Ulrich Battis im Dlf klar. Sie müssten noch formal in den Bundesländern beschlossen werden. Zwar werde es zu Klagen gegen die Maßnahmen kommen, diese seien dieses Mal jedoch besser begründet.

Ulrich Battis im Gespräch mit Friedbert Meurer | 29.10.2020
Staatsrechtler Ulrich Battis in der ZDF-Talkshow maybrit illner
Ulrich Battis rechnet mit vielen Klagen vor Gerichten gegen die Corona-Politik (picture alliance / Eventpress)
Mit neuerlichen, drastischen Einschränkungen wollen Bund und Länder die stark steigenden Zahlen bei den Corona-Neuinfektionen bremsen und die zweite Corona-Welle brechen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hätten gemeinsam mit der Bundesregierung bislang jedoch nur Abmachungen getroffen, betonte der Staatsrechtler Ulrich Battis im Gespräch mit dem Dlf. Beschließen könne die geplanten Maßnahmen nur die Exekutive in den einzelnen Bundesländern - mit oder auch ohne die jeweiligen Parlamente.
Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht während einer Pressekonferenz im Kanzleramt nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie.
Diese Corona-Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen
Mit drastischen Einschränkungen will die Bundesregierung die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen wieder eindämmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnte, dass man aus dem exponentiellen Wachstum herauskommen müsse. Die Maßnahmen sollen ab dem 2. November greifen.
Insgesamt seien die Maßnahmen dieses Mal sorgfältiger begründet als im Frühjahr und eingebettet in ein übergreifendes Konzept, sagte Battis, der unter anderem als Professor an der Universität Hamburg, Fernuniversität Hagen und an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig war. Sicher sei dennoch, dass es es zu Klagen und unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen kommen werde. Daher erwartet Battis letztendlich eine finale Klärung durch das Bundesverfassungsgericht.

Das komplette Interview zum Nachlesen:
Friedbert Meurer: Diese Maßnahmen werden beschlossen von den Ministerpräsidenten, gemeinsam mit der Bundeskanzlerin. Ist das so in Ordnung, dass das von der Exekutive beschlossen wird?
Ulrich Battis: Nun, ich muss Sie korrigieren. Es tut mir leid. Gestern sind nur Abmachungen, Empfehlungen beschlossen worden. Umsetzen müssen das die Länder, die aber nicht alleine entscheiden durch eine Konferenz - die es staatsrechtlich gar nicht gibt - der Ministerpräsidenten. Es wird in Berlin eine Sondersitzung geben, morgen schon in Bayern. Es werden jetzt die Parlamente durchaus beschäftigt. Die förmlichen Beschlüsse, soweit es Rechtsverordnungen sind, können mit den Parlamenten beschlossen werden oder ohne, aber eben von der Exekutive. Aber nicht gestern. Gestern hat man sich verabredet.
23.09.2020, Berlin: Helge Braun (CDU), Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, bei einer Pressekonferenz 
"Wir müssen einen Gesundheitsnotstand verhindern"
Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hat die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verteidigt. Ohne diese drastischen Einschränkungen würden in absehbarer Zeit Krankenhäuser und Intensivstationen überlastet sein.
Meurer: Das heißt, alles wird noch seinen demokratisch-parlamentarischen Verlauf nehmen, wenn es zum Beispiel um das Gebot geht, dass Theater geschlossen werden oder dass Restaurants nicht aufhaben dürfen?
Battis: Es müssen nicht die Parlamente beteiligt werden, aber sie werden. Die Landesparlamente – ob nun alle beteiligt werden, das kann ich im Moment noch nicht sagen. Aber die Beispiele, die ich genannt habe - auch Nordrhein-Westfalen: Es wird zu solchen Parlamentsdebatten kommen, und das ist auch richtig. Ob es da zu Veränderungen kommt, das kann man nicht sagen. Richtig ist natürlich, dass das Gesamtkonzept, das gestern verabschiedet worden ist, als solches im Kern sicherlich erhalten bleiben wird.
Meurer: Nehmen wir, Herr Battis, noch einen weiteren Punkt, was das Verhalten von uns Privatbürgern angeht. Wir sollen uns in der Öffentlichkeit nur noch mit maximal einem anderen Haushalt treffen. Ist das nur ein Appell, nicht mehr?
Battis: Es ist keine verbindliche Anordnung, das bisher nicht. Und es wird auch sehr schwer umzusetzen sein. Deshalb gibt es ja auch diese weichen Formulierungen, "sollen" und "Empfehlung". Was hart ist: Es wird gegenüber den Freizeit-Einrichtungen, Theatern, Gastronomie, zu harten Maßnahmen kommen, aber auch die müssen auf Landesebene beschlossen werden.
"Es wird zu vielen Klagen kommen"
Meurer: Haben Sie den Eindruck, dass man sich gestern, wo letztlich nichts beschlossen wurde, sondern die Beschlüsse folgen noch, schon jede Formulierung, jede Maßnahme auch mit Hinblick auf diesen Vorwurf überlegt hat, ihr macht das hier einfach, ohne die Legislative zu berücksichtigen?
Battis: Da muss man zunächst einmal sagen, dass anders als beim Lockdown im Frühjahr diesmal ein Konzept dahintersteht. Es gibt die klare Empfehlung, Schulen und Kitas bleiben offen, das produzierende Gewerbe soll im Wesentlichen offenbleiben. Es werden auch weniger Geschäfte geschlossen. Aber im Bereich Gastronomie sagt man jetzt, es soll die Mobilität für einen Monat deutlich zurückgenommen werden. Und dafür werden diese konkreten Maßnahmen beschlossen. Es gibt eine sorgfältigere Begründung und es gibt ein Konzept, das zumindest auf den ersten Blick plausibel ist.
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Natürlich kann man sagen, beim Lockdown im Frühjahr hat man gesagt, wir müssen die zweite Welle verhindern. Das ist offensichtlich nicht gelungen. Und jetzt sagt man, jetzt müssen wir die zweite Welle brechen. Das ist schwieriger mit weicheren Mitteln als im Frühjahr. Da wird es sicherlich noch manchen Streit geben. Und es ist auch sicher, dass jetzt viele Klagen kommen werden.
Meurer: Wir hatten ja schon eine ganze Reihe von Klagen gehabt gegen das Beherbergungsverbot, und das soll ja wiederkommen für den November. Der Tourismus in Deutschland soll ruhen. Übernachtungen nur noch aus beruflichen Gründen. Sehen Sie die Klagen, die da jetzt kommen werden?
Battis: Natürlich kommen die Klagen.
Beherbergungsverbot nun "näher begründet"
Meurer: Und haben die weniger oder mehr Aussichten? So wie Sie argumentieren weniger Aussichten.
Battis: Ich würde sagen, beim Beherbergungsverbot, wie wir es hatten, das war ungeeignet. Das war eine isolierte Maßnahme, die auch nicht sehr plausibel erklärt worden ist. Jetzt ist es eingebunden, befristet, und es ist näher begründet worden, Mobilitätseinschränkung und das Gesamtkonzept. Und übrigens darf nicht vergessen werden: Auch die Unternehmen, die jetzt wieder betroffen sind, Restaurants und Freizeit, werden entschädigt. Auch das war im Frühjahr anders. Insofern ist das nicht gleichzusetzen mit der Situation von vor wenigen Wochen.
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Dass natürlich die Gerichte unterschiedlich entscheiden werden, ja das kann man mit Sicherheit voraussagen, weil es gibt ja bisher überhaupt keine rechtskräftigen Entscheidungen von irgendwelchen Verwaltungs- oder Oberverwaltungsgerichten. Das waren ja alles einstweilige Verfahren, vorläufige Entscheidungen. Und letztlich – das ist auch sicher vorauszusagen – wird das durch das Bundesverfassungsgericht klargestellt werden. Das haben wir aber auch schon gehabt, denken Sie mal an die Verbote der Demonstrationen, an die Verbote, in Kirchen zu gehen. Das ist ja durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sehr schnell geändert worden.
Meurer: Deswegen findet sich dieser Beschluss jetzt nicht. Die Kirchen bleiben offen, es gibt weiter Gottesdienste.
Battis: Ja, eben!
Meurer: Wenn Sie einen Kläger beraten sollten oder der Anwalt wären, wo sähen Sie eine Möglichkeit, juristisch gegen die Maßnahmen anzusetzen?
Battis: Ach, da will ich mich jetzt nicht dran beteiligen. Ich habe gesagt, diese Einschränkung der Mobilität ist relativ weich begründet. Da wird es sicherlich Klagen geben und die eine oder andere wird, denke ich, auch erfolgreich sein. Aber weil es auch bei den Gerichten unterschiedliche Begründungen gegeben hat.
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