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Rechtsstreit nach Schließung
Islamische Kita unter Radikalismus-Verdacht

Das Tauziehen um den einzigen islamischen Kindergarten in Rheinland-Pfalz geht wohl weiter. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag des Trägervereins gegen die Schließung ab. Die Richter halten es für rechtmäßig, dass das Landesjugendamt dem Verein die Betriebserlaubnis entzieht.

Von Anke Petermann | 27.03.2019
Eingang des Al-Nur-Kindergartens in Mainz hin, die einzige muslimische Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz. Träger der Kita ist der Moscheeverein Arab Nil Rhein.
Muslimische Kita in Mainz (Peter Zschunke / dpa)
Zehn Jahre ist der Mainzer Al Nur-Kindergarten alt. Doch die Jubiläumsfeier für die einzige islamische Kita in Rheinland-Pfalz fiel aus. Der Al Nur-Kindergarten soll geschlossen werden.
Für den Präsidenten des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz ist das zwingend. "Es ist eine Kindeswohl-Gefährdung in dieser Einrichtung", begründet Detlef Placzek.
Das Mainzer Verwaltungsgericht hat die Auffassung des Behördenchefs bestätigt (Aktenzeichen 1 L 96/19.MZ). Unter Berufung auf Erkenntnisse des rheinland-pfälzischen Innenministeriums und des Landesverfassungsschutzes spricht das Gericht von einer Nähe des Al Nur-Trägervereins zur Muslimbruderschaft und salafistischen Strömungen.
Die Unzuverlässigkeit des Kita-Trägers könne die gesellschaftliche Integration als wesentlichen Teil des Kindeswohls beeinträchtigen. Der Präsident des Landesjugendamtes begrüßt die Entscheidung. Pädagogische Mitarbeiter seiner Behörde waren wiederholt in der muslimischen Kita, um sich einen Eindruck zu verschaffen.
Detlef Placzek räumt ein, dass es schwierig sei, bei solchen Besuchen die Gefahr fürs Kindeswohl auszumachen:
"Eine Radikalisierung spielt sich ja nicht so ab, dass sie das am Hausschild erkennen, sondern dann müssen sie ganz tief in die Einrichtung hereingehen. Aber das ist genau der gefährlichste Punkt, um den es geht. Wenn Kinder, bevor sie noch in die Schule gehen, schon mit radikalen Einflüssen konfrontiert werden und damit auch geworben wird, dann ist das etwas, was wir in unseren Kindertagesstätten nicht zulassen dürfen."
Vorwurf: Kein Austausch mit anderen Kitas
Dass ein Kindergarten-Träger Werte vertritt, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, und damit quasi Teil einer Parallelgesellschaft wird - inakzeptabel. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz bestätigt.
Auch die Richter bezweifeln, dass der Arab Nil-Rhein-Verein die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland umfassend anerkennt.
Der Mainzer Moscheeverein Arab Nil-Rhein will nicht in die islamistische Ecke gestellt werden, doch genau da steht er laut Landesjugendamt. Die Behörde bemängelt außerdem, dass sich der Al Nur-Kindergarten nicht mit anderen Kitas austauscht, wie zugesichert.
Dieser Austausch sei anfangs durchaus gepflegt worden, bestätigt Günter Meyer, Geographie-Professor an der Universität Mainz und bis 2015 Mitglied im wissenschaftlichen Beirat, der den Al Nur-Kindergarten begleitet.
"Die gesamte Konzeption war darauf ausgerichtet, unter anderem mit regelmäßigen Begegnungen mit anderen Kindergärten, das sah sehr positiv aus, deshalb war die Stadt auch gern bereit, dieses Angebot anzunehmen."
Damals hatten Professor Meyer und seine Frau, eine Musikpädagogin, darauf gedrungen, dass musikalische Frühförderung ins Konzept aufgenommen wurde.
"Die musikalische Frühförderung ist ein ganz entscheidender Punkt, nicht nur, weil die Kinder ab drei Jahren zum größten Teil entweder nur Arabisch oder Türkisch sprachen und mit dem Erlernen von deutschen Kinderliedern auch einen wichtigen Ansatzpunkt der deutschen Sprache hatten. Dass es verpflichtend war, für alle Eltern zu unterschreiben, wenn sie sich bei diesem Kindergarten anmelden, dass die Teilnahme an der musikalischen Früherziehung verbindlich ist, das ist der entscheidende Test, um zu sehen, welche religiöse, eventuell fundamentalistische Ausrichtung dieser Verein hat."
Wenn Kinder nicht zum Musikunterricht erscheinen
Denn ein musikalisches Angebot sei nur mit einer liberaleren Auslegung des Islams vereinbar. Meyers Ehefrau leitete die musikalische Früherziehung damals ehrenamtlich. Vor fünf Jahren aber habe der Träger-Verein die Verpflichtung einfach aus der Kita-Anmeldung gestrichen, erinnert sich der Professor als ehemaliges Beirats-Mitglied.
"Meine Frau hat bei der musikalischen Früherziehung festgestellt, dass immer weniger Kinder erschienen. Und viele Kinder erklärten, 'Ja, mein Papa hat mir das verboten.' Zum Teil erschienen die Kinder an dem Tag, an dem meine Frau die Früherziehung hatte, überhaupt nicht im Kindergarten, und als dann eine salafistische Mutter erklärte: 'Mein Kind kommt nicht in einen Musikunterricht, ich bin Salafistin.' Da war klar, dass hier etwas nicht stimmt."
Der erste und einzige muslimische Kindergarten in Rheinland-Pfalz scheint gescheitert. Bei seiner Eröffnung war das Ziel, Kinder in der Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, auch hinsichtlich ihrer muslimischen Identität.
Die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor: "Das wäre mir persönlich zu wenig. Denn es muss natürlich auch darum gehen, nicht nur junge muslimische Menschen in ihrem Selbstbewusstsein, in ihrem Selbstbild zu stärken. Es muss auch darum gehen, zu sagen, dass man genau mit diesem Empowerment gut gerüstet ist für das Zusammenleben in einer multireligiösen einer multikulturellen Gesellschaft. Das müsste eigentlich das übergeordnete Ziel noch sein."