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Reformation in Serie
Luthers Thesen - neu gelesen (12)

Der Schriftsteller Feridun Zaimoglu, die Reformationsbotschafterin Margot Käßmann und der Fernsehjournalist Peter Hahne kommentieren Martin Luthers zwölfte These.

04.07.2017
    These 12: "Einst wurden kirchliche Bußstrafen nicht nach, sondern vor der Lossprechung auferlegt, gleichsam als Proben echter Reue."
    Feridun Zaimoglu, Schriftsteller: "Wann bereut man es wirklich? Wer will es bemessen und messen? Was ist die Reue?"
    Margot Käßmann, Reformationsbotschafterin: "Hier wird die absurde Praxis – ja – abgekanzelt, können wir sagen, dass bevor Dir gesagt wird 'Du bist aller Sünden los, ledig und frei', Du erst mal als Probe ein bisschen Buße tun sollst. Auch das hat mit der Bibel nichts zu tun."
    Peter Hahne, Fernsehjournalist: "Mal locker gesagt: Das war Trick 17. Erst die Kohle, dann der Ablass. Nicht aber bei Luther. Er hält die alte, die bargeldfreie Buße und Reue für entscheidend. Denn Vergeben und Gnade kann es ja theologisch – also logisch – nur dann geben, wenn Reue eine Form der Probe ist. Also ein geistlicher TÜV sozusagen und damit kein Geldkinderspiel. Also nach dem Motto: Erst bezahle ich und dann überlege ich mir mal, welche Buße und welche Strafe ich mir auferlege."
    Zaimoglu: "Im Grunde genommen ist das Ganze ja darauf angelegt, den Einzelnen klein zu machen, den Einzelnen zu verdammen und dem Einzelnen immer wieder zu zeigen, dass er am liebsten klein und eingeschüchtert und mit einem ziemlichen psychologischen Defekt zu leben habe. Schlecht."
    Konzeption und Realisierung: Christiane Florin, Andreas Main, Christian Röther, Simonetta Dibbern