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Reformation in Serie
Luthers Thesen - neu gelesen (32)

Die Reformationsbotschafterin Margot Käßmann, der Fernsehjournalist Peter Hahne und die katholische Theologin Johanna Rahner kommentieren Luthers 32. These.

01.08.2017
    These 32: "In Ewigkeit werden mit ihren Lehrern jene verdammt werden, die glauben, sich durch Ablassbriefe ihres Heils versichert zu haben."
    Margot Käßmann, Reformationsbotschafterin: "Die Lehre wird sogar verdammt oder diejenigen mit ihrer Lehre, die meinen, sie könnten sich Heil versichern, weil sie einen Ablassbrief in der Hand haben."
    Peter Hahne, Fernsehjournalist: "Diese These ist natürlich Luther pur. Er spricht sie beide schuldig – so sehr ist er von der Ablasspraxis empört, geradezu angewidert – eben auch jene, das sind meist natürlich Priester, Pfarrer, Geistliche, Theologen, die andere sozusagen als Macher ihres Seelenheils missverstanden, werden verdammt. Das heißt: Es gibt keine Ausrede, wenn man den Ablasspredigten nicht widerstanden und widersprochen hat."
    Johanna Rahner, katholische Theologin: "An einem Punkt kennt Luther kein Pardon. Aufgrund des tiefen Ärgers über die Ablassprediger, die dem Käufer und der Käuferin Sicherheit des Heils versprechen, kann er schon mal zu drastischen Mitteln der Androhung der ewigen Verdammnis greifen. Es geht ihm ums Prinzip. Wer da behauptet, dass man sich den Platz im Himmel sichern kann, und noch dazu Geld dafür nimmt, um diese falsche Sicherheit zu gewähren, verrät das Christentum, denn er leugnet die Herrlichkeit der Gnade Gottes, die Unbedingtheit seiner Zuwendung. Die gibt es nämlich gratis."
    Käßmann: "Das wäre auch ein merkwürdiges Gottesbild: Kannst du deinen Ablassbrief vorweisen, dann darfst du in den Himmel."
    Konzeption und Realisierung: Christiane Florin, Andreas Main, Christian Röther, Simonetta Dibbern