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Reformpläne fürs Postrecht
Bessere Verbraucherrechte, weniger Zustelltage?

Weniger Briefverkehr, dafür viel mehr Pakete - der Markt für Unternehmen wie die Post hat sich längst radikal verändert. Nun plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Reform des Postrechts. Weil es viele Beschwerden gibt, sollen auch die Rechte der Verbraucher gestärkt werden.

Von Theo Geers | 01.08.2019
An einer Straßenecke in Idstein (Hessen) steht ein Briefzustellerwagen der Deutschen Post.
Es werden immer weniger Briefe verschickt - kommt die Post in Zukunft nur noch an fünf statt an sechs Tagen die Woche? (pa/dpa/von Erichsen)
Paketzusteller, die Benachrichtigungen in Briefkästen werfen, ohne überhaupt zu klingeln; Briefträger, die nicht mehr täglich vorbeikommen, sondern die Post erst mit tagelanger Verspätung zustellen - aus solchen und anderen Beschwerden zieht das Bundeswirtschaftsministerium nun Konsequenzen.
Postkunden, egal ob sie Empfänger oder Absender sind, sollen bessere Verbraucherrechte bekommen - gegenüber der Post wie gegenüber den anderen Paket- und Postdiensten. Sehr konkret sind die Pläne allerdings noch nicht, Vieles soll zunächst nur geprüft werden.
Teilnahme an Schlichtungsverfahren bislang freiwillig
Beispiel Beschwerdeverfahren: Wer bei Zustellmängeln bei seinem Postdienstleister nicht durchdringt, kann sich schon heute an die Bundesnetzagentur wenden, um über diese den Streit zu schlichten. Doch angesichts der meist geringen Streitwerte schreckt so etwas eher ab. Die Teilnahme der Postunternehmen daran ist zudem freiwillig, die Deutsche Post als größter Anbieter hält sich bislang fern. Deshalb soll geprüft werden, ob eine Pflicht zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren eingeführt wird.
Geprüft werden soll beispielsweise auch, ob klare Vorgaben für Postunternehmen sinnvoll sind, wann und wie lange sie tagsüber für Kunden erreichbar sind und innerhalb welcher Zeiträume sie auf Beschwerden reagieren müssen.
Bundesnetzagentur soll Bußgelder verhängen können
Konkreter sind die Überlegungen, die Rolle der Bundesnetzagentur zu stärken. Im Falle von Qualitätsmängeln etwa bei der Zustellung soll sie Bußgelder verhängen können, wobei die geltenden Standards etwa in puncto Filial- und Briefkastendichte mindestens gehalten werden sollen. Künftig muss die Post der Bundesnetzagentur auch melden, wenn sie Filialen schließen oder Briefkästen abbauen will.
Überprüfen will Wirtschaftsminister Altmaier allerdings, ob Post hierzulande weiterhin an sechs Tagen die Woche zugestellt wird. Nach EU-Recht wären auch fünf Tage zulässig.
Zahl der Beschwerden hat sich verdreifacht
Auch deshalb fällt das Echo auf die Vorschläge zwiespältig aus. Katharina Dröge, bei den Grünen für Wettbewerbspolitik zuständig, begrüßt im Kern die Pläne, Verbraucherrechte zu stärken. Allerdings habe Altmaier gerade erst das Porto erhöht und will jetzt auch noch die Postzustellung auf fünf Tage begrenzen. Das stärkt nicht die Postkunden, sondern macht die desaströse Service-Situation noch schlechter.
Das Gleiche befürchtet Pascal Meiser von den Linken, wenn wie geplant die Vorschrift abgeschafft würde, dass Briefzusteller eine Lizenz benötigen. Würde dies durch eine einfache Meldepflicht ersetzt, würde die Qualität in der Briefzustellung noch weiter sinken.
Wie sensibel die Postkunden hier reagiern, zeigt die Statisitk. 2016 gab es nur 3.900 Beschwerden, ein Jahr später waren es 6.100, und im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur noch einmal auf 12.500 mehr als verdoppelt.