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Reisewarnungen
RKI aktualisiert Liste der Coronavirus-Risikogebiete

Robert Koch-Institut und Auswärtiges Amt beobachten fortwährend das Infektionsgeschehen weltweit. Abhängig davon können Staaten als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete eingestuft werden - mit Konsequenzen für die Einreise nach Deutschland. Hier der aktuelle Stand.

04.03.2022
    Beamte der Bundespolizei kontrollieren im  Flughafen Hamburg Passagiere eines ankommenden Flugzeugs aus Zürich. Seit Ende März müssen alle aus dem Ausland einreisenden Fluggäste einen negativen Corona-Test nachweisen können.
    Coronatest-Kontrollen am Flughafen (dpa / picture alliance / Christian Charisius)
    Seit Donnerstag, dem 3. März 2022, gelten keine Länder mehr als Hochrisikogebiete. Egal aus welchem Staat man nach Deutschland einreist, bestehen also keine Quarantänepflichten mehr. Grundsätzlich gilt bei einer Einreise nach Deutschland aber weiterhin die 3G-Regel. Ds heißt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test vorweisen können. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter von zwölf statt ab sechs Jahren.
    Künftig werden Länder nur noch dann als Hochrisikogebiete eingestuft, wenn dort Virusvarianten grassieren, die "besorgniserregendere Eigenschaften" besitzen als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.
    Welcher ausländische Staat in die Liste der Virusvarianten- oder Hochrisikogebiete aufgenommen wird, entscheiden Experten aus dem Auswärtigem Amt sowie aus den Bundesministerien für Gesundheit und Inneres. Die vollständige Liste wird anschließend auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht.
    Hochrisikogebiete
    Virusvariantengebiete
    Test- und Nachweisregeln

    Hochrisikogebiete

    Als Hochrisikogebiete werden Länder oder Gebiete ausgewiesen, in denen nach Einschätzung der genannten Experten "ein besonders hohes" Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 anzustecken. Von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden diese Kriterien näher erläutert. Dazu zählen zum Beispiel:
    • eine regelmäßige 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 100
    • eine hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit der Corona-Infektionen
    • viele Krankenhausaufenthalte wegen COVID-19 und/oder
    • eine hohe Rate an positiven Tests bei einer geringen Anzahl an Tests
    Zwischenzeitlich standen etwa drei Viertel der rund 200 Staaten weltweit auf der Liste der Hochrisikogebiete. Derzeit ist die Liste leer.

    Virusvariantengebiete

    Als Virusvariantengebiete werden Länder oder Regionen ausgewiesen, in denen verbreitet eine Variante (= Mutation) des Coronavirus SARS-CoV-2 auftritt, die nicht zum gleichen Zeitpunkt in Deutschland verbreitet ist und von der angenommen wird, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht. Ein solches Risiko kann beispielsweise sein,
    • dass die Virusvariante zu schweren Krankheitsverläufen führen kann und/oder
    • dass die Immunität nach einer Impfung oder Genesung durch die Variante abgeschwächt ist.
    Zuletzt waren Großbritannien und mehrere afrikanische Staaten als Virusvariantengebiete eingestuft, weil dort die Omikron-Variante grassierte. Inzwischen hat sie sich jedoch auch in Deutschland stark ausgebreitet. Deshalb weist das Auswärtige Amt derzeit keine Virusvariantengebiete mehr aus.

    Test- und Nachweisregeln

    Personen müssen bei einer Einreise nach Deutschland grundsätzlich den Nachweis erbringen können, dass sie negativ auf das Coronavirus getestet, vollständig dagegen geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Diese Nachweispflicht gilt für alle Personen ab zwölf Jahren - unabhängig davon
    • mit welchem Verkehrsmittel sie nach Deutschland gekommen sind und
    • aus welchem Land sie kommen.
    Die Nachweispflicht gilt also nicht nur dann, wenn man sich vor der Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat.
    Bei vorherigem Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet werden allerdings zusätzlich spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten wirksam. Diese lassen sich auf der Webseite der Bundesregierung zur Digitalen Einreiseanmeldung nachlesen. Nach Eingabe des Reiseorts werden die jeweils geltenden Vorschriften angezeigt. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Ausnahmen.
    Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – außerdem ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.