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Reparaturfonds
Zehn Milliarden für die Straßensanierung

Etwa 100 Euro pro Jahr sollen Autofahrer in einen Reparaturfonds einzahlen - die Idee des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Torsten Albig sorgt seit den Ostertagen für hitzige Diskussionen. Trotz Gegenwind hat der SPD-Politiker seine Pläne jetzt bekräftigt. Eine Sonderabgabe sei nötig, um Straßen und Brücken sanieren zu können.

Von Michael Braun | 22.04.2014
    Ein Lastkraftwagen fährt an einem großen Schlagloch auf der Autobahn A4 in Richtung Görlitz bei Bautzen vorbei, Aufnahme vom Dezember 2010
    Energie- und Kfz-Steuern machten voriges Jahr fast 48 Prozent aller Bundessteuern aus. (picture alliance / ZB)
    Sie gehören zum Wichtigsten der deutschen Volkswirtschaft, die rund 12.800 Kilometer Autobahnen, die fast 40.000 Kilometer Bundesstraßen und die etwa 600.000 Kilometer Landes-, Kreis-, und Gemeindestraßen in Deutschland. Nur mit ihrer Hilfe ist pünktliche Lieferung möglich. Sie sorgen damit für einen wichtigen Standort- und Wettbewerbsvorteil. Umso schwerer verständlich, dass bei Bundesstraßen etwa ein Fünftel und bei Landes- und Gemeindestraßen zwei Fünftel des notwendigen Ersatzbedarfs ungedeckt bleiben. Es liegt am Geld. Uwe Kunert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat gerechnet. Er weiß, was an jährlicher Investition in die Straßen fehlt:
    "In der Summe liegen wir etwa bei zehn Milliarden Bedarf über alle Straßenebenen - wir sprechen von Bundesfern-, von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen -, von denen etwa drei Milliarden ungedeckt sind."
    Da will Deutschlands nördlichster Ministerpräsident Torsten Albig mit seiner Idee eines Reparaturfonds ran. Dessen Geld will er retten vor fremdem Zugriff:
    "Und wir tun es nicht in den allgemeinen Haushalt, wie die letzten 30 Jahre bei den anderen Straßenabgaben, Straßensteuern, PKW-Steuern, sondern nehmen es in einen Sonderfonds und verwenden es ausschließlich dafür, aus unseren Straßen, aus unserer Infrastruktur wieder die beste der Welt zu machen."
    Eine neue Steuer würde diesem Postulat nicht genügen. Deren Aufkommen flösse leicht anderen Zwecken zu. Es muss schon eine Gebühr sein wie die LKW-Maut, wenn ihr Aufkommen in den Straßenbau fließen soll. Uwe Kunert:
    "Es wird ja oftmals ins Feld geführt, dass über Steuern und Gebühren der Kraftfahrzeugverkehr ein erhebliches Aufkommen, Finanzaufkommen beiträgt. Das ist auf der einen Seite zwar richtig. Aber als Gebühr definiert, also direkt als Gegenleistung zu einer Leistung, kann man eigentlich nur die LKW-Maut auf den Bundesfernstraßen betrachten, die im Augenblick etwa 4,5 Milliarden Euro im Jahr einbringt."
    Den zehn Milliarden Euro für notwendige Straßenreparaturen stehen also rund 4,5 Milliarden aus der LKW-Maut gegenüber. Dazu rund 40 Milliarden aus der früheren Mineralölsteuer, der jetzigen Energiesteuer, und weitere 8,5 Milliarden Euro aus der Kfz-Steuer. Aber zweckgebunden für den Straßenbau sind nur die 4,5 Milliarden aus der Maut. Denn die ist eine Gebühr, keine Steuer. Das Aufkommen aus Energie- und Kfz-Steuer haben Parlamente anders verplant, vor allem für Sozialhaushalte. Das dürfen sie, weil Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden.
    Und wird ein Zweck genannt, verliert er sich oft. So wurde die Kfz-Steuer in den 1920-er Jahren als Luxussteuer erdacht. Im Zeitalter der Massenmotorisierung haben Autos ihren Luxuscharakter längst verloren. Aber die Steuer blieb. Energie- und Kfz-Steuern machten voriges Jahr fast 48 Prozent aller Bundessteuern aus.