Rouzbeh Taheri vs. Michael VoigtländerGibt es ein Grundrecht auf Wohnen?
Horst Seehofer bezeichnete kürzlich bezahlbares Wohnen als "soziale Frage unserer Zeit". Gibt es ein Grundrecht auf Wohnen? Ein Grundrecht, das der Staat durchsetzen muss - vielleicht sogar gegen das Grundrecht auf Eigentum? Darüber streiten Rouzbeh Taheri und Michael Voigtländer.
- Selbst Besserverdienende können sich in Großstädten besonders beliebte Viertel kaum noch leisten (imago)
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München, Düsseldorf, Berlin: In manchen Großstädten können sich inzwischen auch Menschen mit mittlerem Einkommen keine Wohnung mehr leisten. Die Politik hat zwar in den vergangenen Monaten auf das Problem reagiert, die Mietpreisbremse verschärft, die Modernisierungsumlage gesenkt. Doch reicht das aus? Gebietet ein Grundrecht auf Wohnen – in manchen Landesverfassungen verankert – nicht radikalere Maßnahmen? Zum Beispiel Enteignungen?
Wohnungssuchende in Berlin (Deutschlandradio / Sarah Stern)
Pro: Rouzbeh Taheri, Gründer von "Deutsche Wohnen enteignen"
"Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Ein Bedürfnis, das einer staatlichen Garantie unterliegen muss. Der Staat muss mit allen Mitteln dafür sorgen, dass alle Menschen in diesem Land eine bezahlbare Wohnung haben und menschenwürdig leben können. Und wir kämpfen dafür, dass das Grundrecht auf Wohnen anerkannt und auch verbrieft wird."
Kontra: Professor Michael Voigtländer, Immobilienexperte beim Institut der Deutschen Wirtschaft
"Es gibt ein Grundrecht auf Wohnen, aber es kann kein Anrecht geben, im Zentrum Berlins zu wohnen. Das Eigentum ist das Fundament der sozialen Marktwirtschaft und deswegen sind die Hürden für Enteignungen sehr hochgesetzt. Es muss weitreichende allgemeingesellschaftliche Gründe dafür geben – und die sehe ich bei dem Thema nicht. Die Enteignung würde das Grundproblem in Berlin und anderen Großstädten nicht lösen: Es gibt zu wenig Wohnungen."