Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Jetzt wird nicht mehr in die Tonne gekloppt

Ob es alte Handys sind oder der kaputte Staubsauger, in Deutschland landen immer noch viele ausrangierte Elektronikgeräte verbotenerweise im normalen Hausmüll. Ein von der Bundesregierung beschlossenes Gesetz soll die Entsorgung ausrangierter Geräte erleichtern. Aber es gibt auch Kritik.

Von Johannes Kulms | 11.03.2015
    Ein Haufen Elektrogeräte, darunter Staubsauger und Werkzeug.
    Elektrogeräte sollen künftig über den Fachhandel entsorgt werden, so der Plan von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. (dpa / Maja Hitij)
    Das, was das Bundeskabinett heute beschlossen hat, trägt einen sperrigen Namen: "Gesetzesentwurf zur Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes". Und auch der Inhalt befasst sich mit etwas Sperrigem: Es geht um die Entsorgung von ausrangierten Elektrogeräten. Nur, dass diese künftig für die Verbraucher einfacher werden sollen. Und nicht nur das, wie Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagt: "Das Ziel ist, dass wir die wertvollen Stoffe, die in den Elektroaltgeräten drin sind, tatsächlich wieder nutzbar machen. Da handelt es sich zum Beispiel um Metalle oder seltene Erden. Und das zweite Ziel ist, dass wir diejenigen Stoffe, die gefährlich sind für die Umwelt, nicht einfach so in der Umwelt liegen lassen können."
    Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Bisher sind die Verbraucher bei der Entsorgung ihrer alten Handys oder Fernseher von der Freiwilligkeit der Händler abhängig. Das soll sich nun ändern: Hendricks Gesetzesentwurf will Elektrogeschäfte ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern dazu verpflichten, Altgeräte der Kunden zurückzunehmen. Allerdings nur, wenn diese ein neues gleichwertiges Gerät kaufen.
    Anders sieht es bei kleineren Elektroartikeln aus: Hat ein Gerät eine maximale Kantenlänge von 25 Zentimetern, soll es laut dem Gesetzentwurf auch ohne Neukauf zurückgenommen werden.
    Auch der Online-Handel wäre von dem Gesetz betroffen. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, kurz bevh, kritisiert die Pläne: "Wir sind diejenigen, die die Geräte vertreiben, wir sind aber keine Entsorgungsfachbetriebe. Das überlassen wir aus guten Gründen in Deutschland dazu spezialisierten Unternehmen, die im übrigen auch gesetzliche Vorgaben erfüllen, die Händler gar nicht erfüllen können", sagt Sebastian Schulz, der beim bevh die Abteilung Rechtspolitik leitet. Schon heute gebe es eine Beteiligung des Handels an der Entsorgung der Elektroaltgeräte, so Schulz.
    Lieber eine einfachere Lösung
    Der Handelsverband Deutschland lobt dagegen, dass kleine Geschäfte von der Entsorgungspflicht ausgenommen würden.
    Doch genau das könne für Verbraucher am Ende ein Problem sein, sagt Hyewon Seo. Sie ist beim Verbraucherzentrale-Bundesverband für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz zuständig.
    "Wir haben natürlich viel mehr Möglichkeiten, wenn wir die Geräte in jedem Handel zurückgeben können. Ob es grundsätzlich beim Großhandel zurückgegeben werden darf, ist wieder eine andere Frage. Und da hätten wir gerne eine einfachere Lösung, dass Verbraucher, wenn sie ein Ersatzgerät kaufen in jedem Elektrofachgeschäft Elektroaltgeräte zurückgeben können."
    Ähnlich sieht es auch die Grünen-Politikerin Bärbel Höhn, Vorsitzende des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag. Und noch etwas klammere das er Entwurf aus: "Also ganz entscheidend ist natürlich, wenn wir über Elektroschrott diskutieren, wie die Geräte gebaut werden. Und da hätte die Ministerin natürlich auch Vorschläge machen können. Also in die Richtung, dass zum Beispiel Geräte besser repariert werden können, dass sie eben nicht verklebt sind und dass man die Akkus rausnehmen kann."
    Ebenso wie auch die Linkspartei vermisst Höhn zudem auch das Thema geplante Obsoleszenz im Gesetzesentwurf der Bundesumweltministerin. Allerdings hat die Grünen-Politikerin die Hoffnung, dass durch die EU-Vorgaben künftig die Entsorgung von elektronischen Altgeräten auf afrikanische Müllhalden erschwert werde.
    Das Gesetz soll möglichst bis zum Jahresende in Kraft treten.