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Rüstungsforschung
Streit um die Zivilklausel an deutschen Hochschulen

Rüstungskonzerne finanzieren mit erheblichen Mitteln Forschungsvorhaben an deutschen Universitäten. Nach Ansicht des Tübinger Politikwissenschaftlers Thomas Nielebock sind die Universitäten aufgefordert, hier für Transparenz zu sorgen.

Thomas Nielebock im Gespräch mit Ulrike Burgwinkel | 09.01.2014
    Ulrike Burgwinkel: Wir greifen heute in „Campus und Karriere“ noch einmal das Thema Zivilklausel auf. Gestern ging es bei uns um die rund 20 Millionen Euro, die von internationalen Rüstungskonzernen an deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen flossen. Und es ging um den Mangel an Transparenz und öffentlicher Kontrolle bei der konkreten Verwendung dieser Drittmittel. Wie aber könnte man Transparenz und Kontrolle erreichen? Der Politikwissenschaftler Dr. Thomas Nielebock von der Uni Tübingen hat sich speziell mit dieser Problematik beschäftigt und auch ein Buch dazu rausgegeben. Guten Tag nach Tübingen!
    Thomas Nielebock: Ja, guten Tag!
    Burgwinkel: An zwölf Unis gilt ja mittlerweile diese Zivilklausel, die besagt, dass Forschung ausschließlich friedlichen Zwecken dienen soll. Das ist auch gut so. Aber wie kann man denn die Einhaltung dieser Vorgabe kontrollieren?
    Nielebock: Ja, Sie sehen ja ganz offensichtlich durch die neuesten Meldungen, die wir jetzt wieder bekommen haben, dass diese Vorschrift nicht so richtig zu kontrollieren ist, bisher. Ich denke, es sind zwei verschiedene Ebenen, die wir betrachten müssten, zum einen die Forderung nach mehr Transparenz. Das heißt, das, was wir jetzt gestern und im November erfahren haben, wer Rüstungsforschung an deutschen Universitäten bestellt, erfährt man ja nur zufällig oder über ausländische Dokumente. Hier sind die Universitäten, glaube ich, aufgefordert, wirklich mehr zu leisten. Diese Transparenz ist nicht das Ziel an sich, sondern ist also kein Selbstzweck, sondern die Frage ist: Was machen wir mit dieser Transparenz? Und die Transparenz ist nur sinnvoll, wenn wir da damit dann eine Debatte eröffnen. Das heißt, ich denke, dass wir es im Wissenschaftsbereich wirklich nur so machen können, dass wir eine Debatte anstoßen können über die Verwendung von Forschung, über die mögliche Verwendung von Forschung und über dieses Verfahren dann tatsächlich so was wie eine Einhaltung von Zivilklauseln erreichen können, also eher ein diskursiver Prozess innerhalb der Universitäten.
    Burgwinkel: Wäre das nicht dann letztlich Sache der Länder, so etwas zu kontrollieren?
    Nielebock: Also dieser Begriff der Kontrolle ist ein sehr weitgehender Begriff. Ich denke, die Länder können das nicht kontrollieren, sondern es ist an die fachwissenschaftliche Ebene gebunden. Deshalb verbleibt es bei den Universitäten.
    Ich verstehe die Zivilklausel so, dass sich die Universitäten als wissenschaftliche Kooperationen in eine Selbstverpflichtung begeben, eine freiwillige Selbstverpflichtung. Und dann ist die Frage: Wie können wir diese Selbstverpflichtung einhalten? Und dazu braucht es Mechanismen.
    Dass die Länder in ihren Hochschulgesetzen dieses befördern können und im Grunde ermutigen können, das ist eine richtige Sache, da wären die Länder aufgefordert, hier unterstützend tätig zu sein. Aber die Durchführung müsste meines Erachtens auf Universitätsebene sitzen. Wir haben ja Beispiele aus der Medizin mit einer sogenannten Ethikkommission. Jedes medizinische Forschungsprojekt muss einer Ethikkommission vorgelegt werden, weil natürlich bei uns Konsens ist, dass Versuche am Menschen nicht erlaubt sind oder nur nach strengen Maßstäben geregelt erlaubt sein könnten. Und so was Paralleles, Analoges wäre doch durchaus vorstellbar, um die institutionelle Verantwortung dann auch zu stärken.
    Burgwinkel: Da gäbe es aber noch das weitere Problem, Dual-Use genannt, also das bezeichnet die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten von Forschungsergebnissen, ursprünglich friedlich ausgerichtet vielleicht, aber zu militärischen Zwecken hervorragend auch geeignet. Wie sähe da Ihr Lösungsvorschlag aus?
    Nielebock: Ja, die Dual-Use-Problematik ist eine interessante Problematik und schwierige Problematik. Sie ist meines Erachtens nicht Problematik, wenn wir argumentieren: Rüstungsfirmen oder Verteidigungsministerien, auswärtige Länder oder das eigene, geben Forschungsaufträge an die Universitäten. Da denke ich, dass es einen Anwendungshorizont für diese Forschung gibt, die uns dann sofort in eine richtig große Debatte hineinbringen kann, noch bevor das Forschungsprojekt überhaupt begonnen hat. Da sind also Geldgeber und eventuell die Absicht, die da dahintersteht, offensichtlich. Deshalb ist schon ein Teil des Dual-Use im Grunde raus.
    Der andere Teil ist wirklich der: Wir haben ein ziviles Forschungsprojekt - und das Ergebnis wäre dann auch militärisch zu nutzen. Hier, denke ich, ist die Wissenschaft aufgefordert, sich über den Anwendungshorizont Gedanken zu machen, also was ist alles möglich? Und hier sind die Fächer aufgerufen, die Fächer aufgerufen insofern, als sie überlegen müssen, was wird eigentlich aus ihren sogenannten Grundlagenforschungen, was wird da draus gemacht, und dass sie diese Grundlagenforschungen auch kritisch begleiten, das weitere Leben dieser Grundlagenforschung, wenn ich es mal so sagen darf, dieser Ergebnisse. Das wäre im Grunde ein Vorschlag, den man durchaus sich vorstellen könnte. Das heißt nicht, dass diese Dual-Use ausgeschlossen ist, das heißt es nicht, aber die Forschung bleibt für ihre Arbeiten verantwortlich.
    Burgwinkel: Herzlichen Dank für das Gespräch!
    Nielebock: Bitte schön!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.