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Rundfunkgebühren
Überfinanzierung von Landesmedienanstalten?

Rund zwei Prozent der Rundfunkgebühren erhalten die Landesmedienanstalten, sie sind für den privaten Rundfunk zuständig. Bei der Erhebung durch die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, wird aber nicht überprüft, wie hoch der Bedarf wirklich ist. Es gibt den Verdacht, dass manche Anstalten überfinanziert sind - wie zum Beispiel die Sächsische Landesmedienanstalt.

Von Jens Falkowski | 05.11.2016
    Mikrofone stehen am 17.03.2016 bei der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder in der Landesvertretung des Landes Bremen in Berlin auf einem Tisch
    Gerade bei der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Landesmedienanstalt findet der Rechnungshof hohe Kosten. (Bernd von Jutrczenka,dpa picture-alliance)
    "Wir haben festgestellt, dass die Landesmedienanstalt überfinanziert ist. In jedem Jahr konnten hier erhebliche Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen machen inzwischen 25 Prozent der gesamten in der Landesmedienanstalt zur Verfügung stehenden Mittel aus. Diese Rücklagen konnten gebildet werden, obwohl das Ausgabeverhalten der Landesmedienanstalt aus unserer Sicht nicht als wirtschaftlich und sparsam bezeichnet werden kann."
    Dabei finden die Haushaltsexperten des Rechnungshofes in allen Aufgabenbereichen der SLM deutlich zu hohe Ausgaben. Für Stefan Rix zieht sich die Geldverschwendung durch alle Bereiche.
    "Dies drückt sich im Bereich der Personalkosten aus, indem sehr gute Vergütungen bezahlt werden. Dies drückt sich im Bereich der Förderung aus, exemplarisch an der Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten. Dies drückt sich aber auch in den Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern für Medienrat und Versammlung aus."
    Zu unrecht gezahltes Sitzungsgeld
    Gerade bei der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Landesmedienanstalt findet der Rechnungshof hohe Kosten. So hat Stefan Rix vom sächsischen Rechnungshof gezahlte Entschädigungen gefunden, obwohl die Mitglieder trotz Anwesenheitspflicht fehlten.
    "Sie bekommen allerdings dieses Sitzungsgeld unabhängig davon, ob sie tatsächlich an den Sitzungen teilgenommen haben. Wir haben das einfach mal zusammengezählt, wie häufig die Abwesenheit war und wie viel Sitzungsgelder an abwesende Mitglieder gezahlt wurden. Das waren für diese vier Jahre über 120.000 Euro. Man kann das Problem auch zuspitzen. Für das Jahr 2014 haben wir uns einmal angesehen wie viele Mitglieder an keiner einzigen Sitzung teilgenommen haben und das waren sechs Mitglieder, die überhaupt nicht teilgenommen haben. Hierfür wurden über 20.000 Euro ausgegeben."
    Das Problem der Aufwandsentschädigungen ist in der SLM bekannt. Man schiebt sich hier allerdings gegenseitig den Schwarzen Peter zu. So hat sich an der Praxis bis heute nichts geändert, muss der Geschäftsführer der SLM, Martin Deitenbeck, einräumen.
    "Es ist allerdings richtig, dass es in der Vergangenheit Fälle gegeben hat, hawo Aufwandsentschädigung bezogen wurde, obwohl die entsprechenden Gremienmitglieder selten da waren. Das ist vom Gremium selber kritisiert worden. Es hat zwei Anläufe in der Vergangenheit gegeben, diese pauschale Aufwandsentschädigung zugunsten eines Sitzungsgeldes umzugestalten. Leider ist es bislang noch nicht beschlossen worden."
    Allerdings hält Martin Deitenbeck die Generalkritik an der Ausgabenpolitik der Landesmedienanstalt für ungerechtfertigt. Vor allem seien die Rückstellungen für den Umstieg von UKW auf das Digitalradio DAB+ vorgesehen.
    "Es ist völlig klar, dass die privaten Hörfunkveranstalter, die sich aus Werbung finanzieren, für die Simulcast-Ausstrahlung für UKW und Digitalradio, Förderung brauchen. Deshalb haben wir eine Rücklage gebildet, um die Veranstalter in den Umstellungsprozess unterstützen zu können. Und so lange dieser Umstellungsprozess nicht abgeschlossen ist, können wir auch die Rücklage nicht auflösen."
    Kontrolle über Ausgaben
    Allerdings sind die Rückstellungen älter als der Beschluss den Umstieg zu fördern. Laut Rechnungshof ist das unzulässig. Zuständig für die Überwachung der Landesmedienanstalt ist die sächsische Staatskanzlei. Sie kontrolliert, ob das Geld der Anstalt rechtmäßig ausgegeben wird und die SLM den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung beachtet. Wegen eines offenes Rechtsstreites möchte man hier derzeit kein Interview geben. Die Staatskanzlei will erst einmal Gespräche mit der SLM führen. In der schriftlichen Antwort heißt es:
    "Erst nach Abschluss dieser Gespräche kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen des Sächsischen Presserundfunkgesetzes im Rahmen einer Gesetzesinitiative der Staatsregierung eingeleitet werden müsste."
    Dabei hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, bereits die Länder aufgefordert den Finanzbedarf zu überprüfen und die Gesetze entsprechend anzupassen. Im Falle der SLM hat sich da nicht viel getan, denn der Großteil der Kritik des Landesrechnungshofes findet sich auch schon im Bericht von 2008 wieder.