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Sachsen
Tillich musste Amtseid wiederholen

Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat seinen Amtseid ein zweites Mal ablegen müssen. Der von der Landesverfassung vorgegebene Passus, er werde Schaden vom Volk abwenden, wurde im Landtag nicht vorgetragen. Dort wurde er zuvor im Amt bestätigt, bekam aber nicht alle Stimmen aus den eigenen Reihen.

12.11.2014
    Der alte und neue sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) legt im Dresdner Landtag den Amtseid ab - dabei hat er eine Zeile vergessen.
    Der alte und neue sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) legt im Dresdner Landtag den Amtseid ab - dabei hat er eine Zeile vergessen. (dpa / Arno Burgi)
    Die sächsische Landesverfassung schreibt vor, dass alle Mitglieder der Regierung einen Amtseid vor dem Landtag ablegen müssen. Nach Artikel 61 lautet der vollständige Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde." Der Eid könnte auch mit der Beteuerung "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
    Tillich hatte den Punkt "Schaden von ihm wenden" nicht vorgetragen, weil Parlamentspräsident Matthias Rößler beim Vorsprechen des Eides diese Zeile ausgelassen hatte. Tillich leistete deshalb am Nachmittag den Eid erneut vor dem Plenum. Allerdings hatte Tillich im ersten Anlauf die religiöse Beteuerung sowohl auf Deutsch als auch auf Sorbisch geleistet. Tillich gehört der nationalen Minderheit der Sorben an. Das Malheur hatte die CDU-Landtagsfraktion selbst auf Twitter bekannt gegeben:
    Kein geschlossener Rückhalt
    Der 55-Jährige ist seit Mai 2008 im Amt; den Amtseid hat er schon zweimal abgelegt. Als Tillich ans Ruder kam, saß die SPD mit im Regierungsboot. Seit Herbst 2009 stand er einem schwarz-gelben Kabinett vor. Nun folgt unter seiner Regie das zweite schwarz-rote Bündnis. Bevor Tillich vereidigt wurde, erhielt er bei der Wahl zum Ministerpräsidenten im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit. Er bekam 74 von 125 Stimmen, 50 Abgeordnete votierten gegen ihn. Da die schwarz-rote Koalition über insgesamt 77 Abgeordnete verfügt, müssen mindestens zwei Parlamentarier aus den eigenen Reihen gegen ihn gestimmt haben. Ein Abgeordneter enthielt sich.
    Morgen will der Ministerpräsident eine Regierungserklärung abgeben. Außerdem werden dann die Minister des Kabinetts vereidigt.
    (sdö/swe)