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"Sachsensumpf": Journalisten wegen übler Nachrede verurteilt

Einen Angriff auf die Pressefreiheit nennen es der Deutsche Journalistenverband und das Netzwerk Recherche. Dabei geht es um einen Prozess gegen zwei Journalisten, die im sogenannten "Sachsensumpf" recherchiert haben - für ihre Artikel und Recherchemethoden standen die beiden Journalisten vor dem Amtsgericht in Dresden.

Von Jens Falkowski | 14.08.2010
    50 Tagessätze zu je 50Euro - dazu verurteilte das Amtsgericht Dresden die beiden Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt im Prozess um ihre Berichterstattung und Recherchen zum Thema Sachsensumpf. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Leipziger Journalisten Verleumdung und üble Nachrede vorgeworfen. Konkret ging es um Artikel im Spiegel und auf Zeit Online. Doch nur wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede gegenüber zwei Polizisten auf Zeit Online wurden sie verurteilt. Birgit Kleeve, Sprecherin des Amtsgerichtes begründet dies so:

    "Nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie selber verantwortlich sind für die angegriffenen Textpassagen in dem Spiegelartikel. Bezüglich der Taten die zulasten der Polizeibeamten angeklagt gewesen sind, ist das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass in soweit die Angeklagten die Verantwortung für den Artikel tragen. Dass in diesem Artikel ehrverletzenden Tatsachen behauptet werden über die Polizeibeamten. Das Gericht hat deshalb die Angeklagten insoweit wegen übler Nachrede verurteilt."

    Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die beiden ermittelnden Polizisten durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde unter Druck gerieten und so Teile ihrer Ermittlungen im Zusammenhang mit dem "Kinderbordell Jasmin" geheim hielten. Diese Frage deutete der Richter als Aussage und damit als ehrenrührige Behauptung gegenüber den Polizisten. Doch die beiden Polizeibeamten wollten keine Strafanzeige erstatten. In einer Email an den Staatsanwalt Christian Kohle schrieb einer der Polizisten: "Ich werde, gegen wen auch immer, keinen Strafantrag stellen." Arndt Ginzel beschreibt es als eine bizarre Situation bei der Staatsanwaltschaft:

    "Da stand die Staatsanwaltschaft natürlich schon ziemlich komisch da und hatte nun keine Möglichkeit gegen den Artikel vorzugehen. Daraufhin hat man den Polizeipräsidenten angefragt, ob er denn nicht eine Strafanzeige stellen will. Soweit ich mich erinnere, gab es da erstmal überhaupt keine Reaktion. Am Ende dann schaltete sich das Innenministerium ein und fragte nach, was ist denn nun mit den Strafanzeigen gegen Datt/Ginzel? Erst daraufhin hat dann der Polizeipräsident stellvertretend für seinen untergebenen Polizisten die Strafanzeige erstattet."

    Aber auch das Verfahren an sich wirft Fragen auf. So wendeten sich die betroffenen Personen nicht, wie sonst üblich, presserechtlich gegen die Artikel. Die beiden Texte von Spiegel und Zeit Online sind noch immer ohne Änderungen im Internet abrufbar. Jürgen Schlimper vom Deutschen Journalisten Verband vermutet hinter der strafrechtlichen Verfolgung eine Strategie:

    "Darf ich als Journalist Fragen stellen? Wenn das schon strafbar wird, wenn ich da unsicher werde, welche Fragen werfe ich dann als Journalist noch auf? Das - fürchte ich - ist der Zweck dieses Verfahrens gewesen, dass gar nicht so sehr die beiden Kollegen, die hier angeklagt waren, Gegenstand des Verfahrens waren, sondern dieses Verfahren möglicherweise nach außen zielen soll. Ich fürchte einfach, freie Journalisten vor allem, werden nach diesem Urteil noch vorsichtiger sein. Denn es kann ihnen drohen, dass sie wegen einer Frage, die sie gestellt haben, sofort ein Strafantrag ins Haus flattert."

    Auch Johannes Lichdi, Landtagsabgeordneter der Grünen und Mitglied im Untersuchungsausschuss zum Sachsensumpf, sieht durch das Urteil die journalistische Arbeit gefährdet. Um sich zu verteidigen, seien die Journalisten gezwungen, ihre Quellen offen zu legen:

    "Das halte ich für die Pressefreiheit als eine sehr bedenkliche Entwicklung. Ich gehe eigentlich davon aus, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz keinen Bestand haben wird."

    Die Journalisten kritisieren, dass das Verfahren ausgerechnet am Amtsgericht Dresden verhandelt wurde. Sie zweifeln an der Unabhängigkeit des Gerichts, da der Präsident als enger Freund der Nebenkläger und als zentrale Figur bei den Ermittlungen im Sachsensumpf gilt. Für Arndt Ginzel war eine Verurteilung vorprogrammiert:

    "Das Urteil hatte uns im Prinzip in sofern bestätigt, als das wir keinen Freispruch erwartet haben. Wir haben auch immer wieder auf die Grundkonstellation hingewiesen, dass uns hier Staatsanwälte verfolgen, die wir in einem Artikel kritisiert haben. Die jetzt sozusagen quasi fast in eigener Sache selbst tätig geworden sind und das ganze Verfahren an dem Gericht stattfindet, an dessen Spitze sozusagen eine der hauptbelasteten Personen steht im Zusammenhang mit dem Sachsensumpf."