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Schlichtungsstelle für den Flugverkehr soll 2013 kommen

Bislang mussten sich Reisende bei verspäteten Flügen oder Problemen mit dem Gepäck alleine mit den Fluggesellschaften herumschlagen. Das hatten Verbraucherschützer wiederholt bemängelt. In Zukunft muss es auch für den Flugverkehr eine Schlichtungsstelle geben. Darauf haben sich das Bundesjustizministerium und der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft geeinigt.

Von Philip Banse | 27.12.2011
    Der Abflug erfolgt Stunden verspätet, den Anschlussflug wird verpasst: Reisende, die dies in Deutschland trifft, müssen sich allein – häufig mit mäßigem Erfolg - mit der zuständigen Fluggesellschaft herumärgern. Das soll jetzt mit einer neuen Schlichtungsstelle ganz anders werden.

    Was ist da geplant?
    Ins Luftverkehrsgesetz soll geschrieben werden, dass es auch für den Flugverkehr eine Schlichtungsstelle geben muss. Darauf haben sich Bundesjustizministerium und der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft geeinigt. Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass Flugpassagiere eine Anlaufstelle bekommen, wenn ihre Beschwerde bei der Airline nichts gebracht hat, etwa, wenn Flüge verspätet waren oder ausfielen oder das Gepäck abhanden kam oder beschädigt wurde. Wie genau diese Schlichtungsstelle jedoch aussehen wird, ist noch unklar. Die Fluggesellschaften können eine eigene Schlichtungsstelle einrichten, die dann vom Justizministerium akzeptiert werden und ausreichend unabhängig sein muss. Oder die Airlines können sich der bereits existierenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr anschließen – was Verbraucherschützer seit Jahren fordern. Wie sich die Fluggesellschaften entscheiden, ist noch offen.

    Wie sieht es aus mit ausländischen Airlines?
    Bisher sind nur die deutschen Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Condor, TuiFly sowie die kleinen Anbieter Cirrus und Augsburg Airways dabei. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will, nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, darauf hinwirken, dass sich auch ausländische Flugunternehmen der Schlichtung unterwerfen. Notfalls können alle in Deutschland tätigen Airlines per Gesetz gezwungen werden, an einer Schlichtung teilzunehmen. Dass sie das Ergebnis der Schlichtung dann aber auch akzeptieren, dazu kann die Fluggesellschaften niemand zwingen. Deswegen setzt das Justizministerium erstmal darauf, dass auch ausländische Airlines freiwillig bei der Schlichtungsstelle mitmachen, weil das die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass sie das Schlichtungsergebnis auch akzeptieren.

    Warum funktionierte Schlichtung im Flugverkehr bisher nicht?
    Die Fluggesellschaften haben sich bisher geweigert, bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr mitzumachen. Diese private Einrichtung schlichtet seit zwei Jahren Streitigkeiten bei Bahn-, Bus- und Schiffverkehr. Die Fluggesellschaften argumentierten bisher grob so: Beim Fliegens sei die Konkurrenz größer als bei der Bahn, Fluggesellschaften könnten sich Ärger mit ihren Kunden schlicht nicht leisten. Wer sich dennoch beschweren wolle, könne das beim Luftfahrtbundesamt tun. Verbraucherschützer hatten diese Argumentation immer kritisiert, auch im Flugverkehr gebe es erhebliche Klagen. Viele Flugpassagiere würden zudem ihre Rechte nicht kennen und von den Airlines auch nicht über diese aufgeklärt werden. Jetzt scheinen die Fluggesellschaften auf diese Kritik einzugehen.

    Finanzierung und Personal?
    Es ist wie gesagt noch offen, ob die Fluggesellschaften eine eigene Schlichtungsstelle einrichten oder sich der existierenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr anschließen. In jedem Fall gilt: Die Kosten für die Schlichtungsstelle müssten die Airlines tragen. Eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle und eine Schlichtung ist dann für die Kunden kostenlos.

    Wann geht's los?
    Aus informierten Kreisen ist zu hören, dass das Luftverkehrsgesetz im kommenden Jahr 2012 geändert werden soll, die Schlichtungsstelle für den Luftverkehr würde dann, so ist zu hören, 2013 den Betrieb aufnehmen.