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Schluss mit den Kostenfallen

Man sucht eigentlich nur ein Kochrezept oder will sich eine Reiseroute ausdrucken und eh man sich versieht hat man durch einen Klick ein Abo abgeschlossen. Der Bundestag hat nun ein neues Gesetz gegen die Internetabzocke beschlossen.

Jutta Gurkmann im Gespräch mit Jule Reimer | 02.03.2012
    Jule Reimer: Schluss mit den Kostenfallen im Internet. Das will der Bundestag mit einem neuen Gesetz bewirken, das er heute beschlossen hat. Kunden müssen demnach klar über Kosten von Produkten informiert werden, bevor sie einen Online-Vertrag abschließen. Vor dem Absenden muss eine Schaltfläche mit der Angabe "zahlungspflichtig bestellen" angeklickt werden, neudeutsch-englisch auch als Button-Lösung bezeichnet. – Frage an Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband, also dem VZBV: Wie sahen denn bisher die Kostenfallen aus, in die man im Netz so tappen konnte?

    Jutta Gurkmann: Die Kostenfallen, das variierte ganz arg: auf der Suche nach Kochrezepten, oder nach einer Route, da konnten sie in den Routenplaner reintappen, der normalerweise ja kostenlos im Internet angeboten ist, und in dieser besonderen Variante war er dann halt kostenpflichtig, was so auf den ersten Blick nicht zu erkennen war.

    Reimer: Und dann erhielt derjenige, der da angeklickt hatte, plötzlich eine Rechnung?

    Gurkmann: Genau. Also es lief so: Sie haben irgendwas im Internet gesucht, sind gar nicht davon ausgegangen, dass es irgendetwas kosten konnte, sind auf eine Seite gestoßen, auf der sie dann sich registrieren mussten, um bestimmte Angebote einsehen zu können, und mit dieser Registrierung haben Sie dann einen Vertrag abgeschlossen oder auch nicht. Das war ja immer ganz unklar.

    Reimer: Und jetzt gibt es den Knopf, also die Button-Lösung, wo signalisiert wird, "zahlungspflichtig bestellen". Heißt das, ich kann jetzt ganz gelassen im Internet auf Einkauf gehen?

    Gurkmann: Sie werden weitaus besser über die Ware, die Sie kaufen, den Preis informiert und bei einem Abo eben auch über die Tatsache, dass es sich um ein Abo handelt und wie lange dieses Abo dauert, informiert und dann zum Schluss müssen Sie eben einen Button klicken, und der Button selber muss sie noch mal darauf hinweisen, dass Sie jetzt etwas Kostenpflichtiges tun.

    Reimer: Sie sagten, es muss Preis, Mindestlaufzeit, Lieferkosten angezeigt werden. Nun lässt sich das ja auch unterschiedlich dann darstellen, ganz klein gedruckt irgendwo. Ist das jetzt ganz klar vorgeschrieben, oder kann da doch noch irgendwo eine Falle, ein Ausweg lauern?

    Gurkmann: Ganz klar ist im Juristischen natürlich immer schwierig. Gesetze sind sehr allgemein gehalten. Aber in diesem Fall haben wir jetzt wirklich sehr, sehr klare Angaben. Es heißt auch, es muss deutlich und in klarer, hervorgehobener Art und Weise auf diese Informationen hingewiesen werden. Das heißt, Sie können jetzt nicht mehr irgendwie rechts in einem mitlaufenden Band hellgrau auf dunkelgrau oder umgekehrt gegeben werden, sondern es muss in der Mitte des Bildschirms klar und ersichtlich sein, welche Waren Sie in den Warenkorb gelegt haben, wie viel sie kosten, was die Versandkosten sind und ob Sie irgendein Abo abgeschlossen haben. Und dann muss das Ganze, dieser Einkauf bestätigt werden. Die Bestellung wird dann abgeschickt, indem Sie diesen Button klicken, und zwischen dem Button und den Informationen darf jetzt auch nicht noch irgendwelche Werbung auftauchen oder sonst etwas.

    Reimer: Sollte ich denn trotzdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch noch durchlesen, die AGB?

    Gurkmann: Das ist eine sehr gute Frage und ganz gemein, sie einer Juristin zu stellen.

    Reimer: Lästig!

    Gurkmann: Ja, natürlich! Sie sollten immer die AGB durchlesen. Aber ganz ehrlich: ich tue es auch nicht. Es ist einfach lästig und man verlässt sich ja auch darauf, dass diese AGB entweder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, oder aber, wenn etwas schief läuft, die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, dass ich mich dann dagegen wehren kann, bei den Verbraucherzentralen zum Beispiel. Aber da müssen Sie dann natürlich tätig werden unter Umständen. Eigentlich gilt immer lesen, was sie unterschreiben, und das sind halt auch die AGB leider.

    Reimer: Sagen Sie uns kurz noch: Wann tritt das Gesetz in Kraft?

    Gurkmann: So ganz klar kann ich das Ihnen auch nicht sagen. Das muss ja jetzt noch wieder durch den Bundesrat, das wird wahrscheinlich Ende März sein. Dann muss es der Bundespräsident noch unterschreiben, es muss veröffentlicht werden, und dann sollte es in Kraft treten innerhalb von etwa drei Monaten. Das heißt, wir rechnen im Sommer damit.

    Reimer: Ein neues Gesetz verbietet Kostenfallen im Internet. Danke für diese Informationen an Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband.


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.