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Schnelle, aber ungenügende Auskünfte

Öffentliche Behörden müssen Bürgern Zugang zur Umweltinformationen geben - das besagt ein entsprechendes Gesetz. Doch bei der Umsetzung der Auskunftspflicht hapert es gehörig, hat das Unabhängige Institut für Umweltfragen in Berlin herausgefunden.

Von Ralph Heinrich Ahrens | 19.09.2013
    Wer nur aufs Geld schaut, kann zufrieden sein. Wenn Bürger Umweltauskünfte erfragen, stellen ihnen Rathäuser, Stadtwerke oder andere kommunale Unternehmen dies selten in Rechnung. Das zeigt die jüngste Umfrage des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen. Dem Institut ging es bei seinem Test aber auch um die Auskunftsfreude selbst und die Qualität der Antworten der Behörden. 205 solcher "informationspflichtiger Stellen" wurden befragt. Geschäftsführer Michael Zschiesche.

    "Die Praxis des Umweltinformationsgesetzes ist nach wie vor nicht befriedigend. Es ist zwar so, das die überwiegende Zahl der informationspflichtigen Stellen – um den sperrigen Begriff zu verwenden –, Antworten verschicken, aber aus Sicht der Bürger waren nur in 25 Prozent der Fälle die Fragen auch wirklich beantwortet. Und das ist ja nun mal das, worauf es ankommt."

    Bei einer ähnlichen Umfrage im Jahr 2008 war die Auskunftsfreude deutlich höher. Damals beantworteten 40 Prozent der 178 angeschriebenen Behörden, Wasserwerken und Energieversogern die Anfragen ausführlich. Da das Unabhängige Institut für Umweltfragen beide Mal andere Behörden befragen ließ, lassen sich beide Umfragen nicht 1:1 vergleichen.

    "Aber insgesamt hat es sich eben nicht verbessert, und das ist ein Indiz dafür, dass das Umweltinformationsgesetz nach wie vor auch hinsichtlich der Vollzugspraxis nicht optimal funktioniert."

    Die Hauptkritik, so Michael Zschiesche: Bürger und Bürgerinnen würden oft nicht ernst genommen: 55 mal gab es keine Antwort. 49 mal war sie unvollständig. 51mal lehnten Behörden und private Stadtwerke eine Anfrage ab, obwohl eine andere Abteilung der gleichen Behörde oder des Stadtwerks die Anfrage hätte beantworten können – und hätte müssen. Doch es gibt auch Positives:

    "Was im Vergleich zu 2008 auffällig besser war, ist die Antwortschnelligkeit. Während wir 2008 festgestellt haben, dass im Durchschnitt nach 23 Tagen eine Antwort einging, war es 2012 immerhin schon nach 12,14 Tagen der Fall. Und die allermeisten Antworten gingen praktisch schon innerhalb der ersten Woche ein."

    Und: Manch eine Kommune hat sich gut auf Bürgeranfragen vorbereitet. Etwa die Stadt Stuttgart. Werner Flad leitet dort das Amt für Umweltschutz.

    "Wir sind deswegen grundsätzlich so aufgestellt, dass wir in vielen Fällen praktisch auf Knopfdruck die gewünschte Information abrufen und geben können. Wir haben dazu eine ganze Reihe von EDV-gestützten Verfahren aufgebaut."

    Das erlaubt Mitarbeitern des Umweltamtes, schnell und ohne aufwendige Aktenrecherche Informationen etwa zur Boden-, Wasser und Luftqualität zu finden und auf Nachfrage zu liefern. So konnte das Amt für Umweltschutz zügig und ohne Kostenstellungsantworten, als sich eine Privatperson im Auftrag des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen erkundigte, wie laut es an einer bestimmten Straße sei.

    "Das war eine relativ einfache Angelegenheit, da wir seit dem Jahr 2007 Lärmkarten für das ganze Stadtgebiet erstellen und diese im Jahr 2012 – vor allem, was die Verkehrslärmkartierung angeht – aktualisiert haben, gucken wir in das System rein und wir können dort schon anhand der Farbgebung für die jeweilige Straße erkennen, welchen Schallleistungspegel solch eine Straße hat."

    Doch nur selten seien Kommunen so gut vorbereitet, weiß Michael Zschiesche. Müssen Behördenmitarbeiter für eine Anfrage stattdessen stundenlang Aktenberge wälzen, können sie dem Bürger auch Gebühren abverlangen.

    Den Geschäftsführer ärgert besonders, dass manche Ämter, Stadtwerke und Abfallentsorger zwar stolz moderne elektronische Medien wie das Internet nutzen, doch dabei die gestellten Fragen nicht beantworten.

    "Allerdings haben wir festgestellt, dass häufig die Verweise aufs Internet eben nicht zielführend sind. Da werden konkrete Fragen gestellt, aber man kriegt nicht die Antwort, die man hätte erwarten können. Und diese Verweise führen dann häufig ins Nichts."

    So verwies ein Verkehrsamt auf eine Webseite, auf der die gewünschten Abgas- und Lärmwerte nicht zu finden waren. Solche Fehlverweise hält Michael Zschiesche für Gesetzesverstöße genauso wie jede nicht beantwortete oder abgelehnte Antwort. Solche Gesetzesverstöße bleiben aber unbekannt, solange sich niemand beschwert. Und in Stuttgart? Werner Flad hält für seine Mitarbeiter die Hand ins Feuer. Sollte sich dennoch mal ein Bürger beschweren.

    "Dann sorge ich dafür, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin das bei der nächsten Anfrage besser macht. Einfach deshalb, weil wir als Verwaltung für den Bürger da sind und nicht umgekehrt."