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Schutz der Mutter oder Recht auf Herkunft

Überforderte oder anderweitig in Schwierigkeiten geratene Mütter können bislang ihr Neugeborenes in einer Babyklappe anonym abgeben. Einen Schritt weiter geht die Gesetzesvorlage zur vertraulichen Geburt, bei der die Mutter anonym im Krankenhaus entbinden kann.

Von Verena Herb | 06.06.2013
    Anmerkung der Onlineredaktion: Wegen Beschlussunfähigkeit des Bundestages ist die Abstimmung über das Gesetzesvorhaben zur vertraulichen Geburt am Donnerstagabend (06. Juni 2013) verschoben worden. Der vorliegende Beitrag wurde vor der geplanten Abstimmung produziert.

    Es ist die vorletzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause: Wie so oft wird es ein langer Tag für Ingrid Fischbach, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-CSU-Fraktion: Sie wird um 22.15 Uhr noch einmal ihren Platz im Plenarsaal des Bundestages einnehmen müssen. Dann wird über den Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt beraten und entschieden.

    "Das Hochwasser kommt dazwischen, die Verteidigungsgeschichte ... das sind immer andere Themen, die dann auch eine ganz andere Öffentlichkeit haben. Und da müssen wir mit unseren weichen Themen - obwohl sie ja eben lebensnotwendig sind. Wir brauchen über Drohnen gar nicht zu reden, wenn wir keine Kinder mehr haben."

    Die 56-jährige Politikerin ist schon seit Anfang der Woche in Berlin: Ihr Terminkalender ist prall gefüllt. Und so trifft man sich gestern zwischen einzelnen Sitzungen im Reichstag. Ingrid Fischbach macht es sich auf einer schwarzen Ledercouch vor dem Plenarsaal bequem. Gerade tagte der Familienausschuss: eine letzte Debatte vor der Abstimmung heute Abend. Das Gesetz zur vertraulichen Geburt wird durchgehen, davon ist Ingrid Fischbach fest überzeugt.

    "Es haben sich alle enthalten - das ist schon mal ein deutliches Zeichen. Sie haben nicht dagegen gestimmt, weil sie sagen: Der Ansatz ist richtig."

    Das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" besagt, dass werdende Mütter ihre Identität bei der Geburt nicht preisgeben müssen. Nach der Beratung in einer Fachstelle stimmt die Schwangere dann zu, dass ihre Daten bei der Geburt erfasst, jedoch in einem Umschlag mit Pseudonym versiegelt werden. Die Umschläge werden danach beim Bundesamt für Familie hinterlegt. In der Regel sollen sie dort 16 Jahre ruhen. Erst dann kann das Kind erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind.

    Nur wenige Meter vom Reichstag entfernt hat die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht ihr Büro. Im kleinen Raum: Bücherregale dicht an dicht, prall gefüllt mit Aktenordnern und juristischer Literatur. Immer geht es dabei um Kinder - und ihre Rechte. Die 65-jährige Politikerin aus Fürth in Franken ist Kinderbeauftrage ihrer Partei. Sie befürwortet die Regelungen zur vertraulichen Geburt - denn:

    "Für mich ist ganz wichtig, dass ein Kind weiß, wo es herkommt. Das ist ein Menschenrecht. Recht auf Herkunft. Recht auf Identität. Und auch Recht auf Eltern. Steht übrigens in den UN-Kinderrechten drin."

    Und dadurch, dass ein Kind im Alter von 16 Jahren die Möglichkeit hat, die Identität der leiblichen Mutter zu erfahren, wird das Recht auf Herkunft gewahrt.
    Obwohl Marlene Rupprecht diese Entwicklung begrüßt: Sie wird heute Abend gegen das Gesetz stimmen. Denn die SPD-Frau ist, wie ihre CDU-Kollegin Fischbach übrigens auch - eine vehemente Gegnerin der Babyklappe.
    Ihr Argument: Studien des Deutschen Jugendinstituts haben gezeigt: Babyklappen verhindern keine Kindsaussetzungen oder -tötungen.

    "Das ist ein Trugschluss. Die Gruppe ist eine völlig andere, die die Babyklappe benutzt, als die, die ihr Kind töten nach der Geburt. Also, damit ist kein Leben gerettet mit der Babyklappe."



    Die Debatte zur vertraulichen Geburt im Bundestag vom 21. März 2013:
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    Immer wieder musste die Abstimmung über das Gesetz der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, CDU, verschoben werden. Die Parteien, besonders ihre eigene, hatten Klärungsbedarf bezüglich der anonymen Kindsabgabe angemeldet: der Babyklappen und der anonymen Geburten in Kliniken. Fakt ist: Es geht um eine heikle Abwägung zweier Rechtsgüter: Ist die Rettung eines Neugeborenen, das Recht auf Leben, höher zu bewerten, als das im Grundgesetz geschützte Recht des Säuglings auf Kenntnis seiner Abstammung? Während einige Familienpolitiker in der Union die Babyklappen beibehalten wollen, wollen manche Innenpolitiker sie abschaffen, pochen auf das Recht auf Herkunft, erklärt Ingrid Fischbach:

    "Die Innenpolitiker hätten natürlich sich was Anderes gewünscht. Eine deutlichere Herausstellung, dass das Ziel die vertrauliche Geburt ist und die Streichung, dass parallel die beiden anderen Angebote laufen dürfen. Aber sie müssen Mehrheiten in der eigenen Koalition. Und mit der FDP war´s auch nicht zu machen. Da haben wir ganz starke Befürworterinnen der Babyklappe, die auch gesagt haben, das muss drin bleiben. Und so ist das politische Leben und das politische Geschäft, und wir müssen Kompromisse finden."

    Anfang der Woche dann war es soweit: Es wurde ein Kompromiss gefunden. Die Babyklappen sind in der Begründung des Gesetzes aufgeführt, werden somit vom Gesetzgeber geduldet. Jedoch soll in einer dreijährigen Evaluation geprüft werden:

    "Ob wir da noch nachbessern müssen, oder ob dann ein Verbot die Folge sein wird."

    Wenn in wenigen Stunden der Bundestag das Gesetz entscheiden wird, ist das durchaus als Erfolg für Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zu werten. Endlich einmal positive Nachrichten, nachdem die Ministerin in letzter Zeit ja eher Rückschläge ihrer Politik erleiden musste. Auch Mitte März waren einige ihrer Parteikollegen von einer erneuten Schlappe für Schröder ausgegangen, als das Gesetz zur Überarbeitung nach der ersten Lesung zurück ins Bundesfamilienministerium verwiesen wurde: Die Ministerin muss nachsitzen; wird wohl nichts mit dem Gesetz, unkten sie. Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach schüttelt den Kopf:

    "Das wäre wirklich gänzlich falsch. Sie war von Anfang an eine sehr große Hilfe und sie setzt alles dran, dass das Thema zu einem guten Ende führt. Man muss es wissen: Es ist die vierte Legislaturperiode, und wir standen viermal kurz vor dem Ziel und haben es nicht geschafft. Und das ist auch ihr zu verdanken, dass wir dieses Gesetz jetzt wirklich durchgesetzt haben."

    Also: Eigentlich ein Grund zu feiern für Kristina Schröder. Und vielleicht wird sie das heute Abend auch tun.

    Anm. d. Red.: Wegen Beschlussunfähigkeit des Bundestags ist die Abstimmung über das Gesetzesvorhaben zur vertraulichen Geburt am Donnerstagabend verschoben worden.