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Schweinehaltung
"Tierschutz ist eine wirtschaftliche Belastung für Ferkelerzeuger"

Schweine in Kastenständen zu halten, ist verfassungswidrig. Trotzdem soll es für den Übergang weiter erlaubt sein, plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Tierärztin Marietheres Reinke kritisierte im Dlf, das Ministerium stelle wirtschaftliche Gründe über den Tierschutz.

Marietheres Reinke im Gespräch mit Britta Fecke | 26.04.2018
    Ferkel säugen an den Zitzen einer Sau, die zum Schutz der Jungtiere in einen Käfig, den Kastenstand, gesperrt ist.
    In Kastenständen können sich Sauen nicht bewegen (dpa / picture-alliance / Markus Scholz)
    Britta Fecke: Bis morgen kommen die Agrarminister von Bund und Ländern zu ihrer Frühjahrstagung in Münster zusammen, erstmals unter der Leitung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner. Und auch bei der Agrarministerkonferenz soll es um die Haltungsbedingungen in der Schweinemast gehen.
    Gegen die Fixierung von Sauen in den sogenannten Kastenständen protestieren schon lange Tierschutzorganisationen, denn diese Haltung in körpergroßen Metallkäfigen, in denen sich die Sauen nicht mal um die eigene Achse drehen können, verstößt gegen geltende Tierschutzgesetze. Dennoch plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wohl die Kastenstand-Haltung erneut mit einer weiteren Übergangsfrist von 17 Jahren zu verlängern. Und das, obwohl auch das Magdeburger Gerichtsurteil von 2015 erklärte, dass diese Haltungsform illegal ist.
    Ich bin nun verbunden mit Marietheres Reinke. Sie ist Tierärztin und Fachreferentin bei der Albert-Schweitzer-Stiftung. – Frau Reinke, bevor wir uns jetzt über illegale Haltungsformen unterhalten, können Sie uns mal kurz schildern, wie die Sauen in diesen verschiedenen Kastenständen überhaupt fixiert sind?
    Marietheres Reinke: Ja, hallo! – Die Sauen sind eigentlich zu einer völlig Bewegungslosigkeit gezwungen. Sie können zwar aufstehen und sich hinlegen, aber eigentlich auch nur ziemlich eingeschränkt. Denn sie haben gar nicht ausreichend Platz, wenn sie liegen, um die Beine auszustrecken. Sie stoßen dann automatisch an die Metallstangen oder aber auch an die benachbarten Tiere. Umdrehen können sie sich überhaupt nicht und auch der Boden ist völlig ohne Einstreu, also ein ganz harter Boden, wo sie unter ganz traurigen Bedingungen leben müssen.
    Fecke: Nun sind ja auch Schweine mit diesen Hufen ausgestattet. Ist für die überhaupt dieser Spaltenboden auch nur annähernd geeignet?
    Reinke: Das sind Klauen. Schweine sind Klauentiere. Die Problematik ist, dass sie, wenn die Spalten in diesen Böden zu breit sind, sich darin verkeilen können, hängen bleiben können. Aber auch generell beanspruchen diese harten Spaltenböden mit den Kanten diese Klauen, die eigentlich für Waldböden biologisch ausgestaltet sind.
    "Tierschutz ist eine wirtschaftliche Belastung"
    Fecke: Selbst in der Haltungsverordnung für Schweine, in der artgerechte Tierhaltung jetzt nicht unbedingt priorisiert wird, selbst dort steht, dass die Tiere die Möglichkeit haben sollen, mit ausgestreckten Beinen zu ruhen. Bis 1992 sollte diese Übergangsfrist dauern, um die Ställe dementsprechend anzupassen. Und jetzt, 26 Jahre später, hat es sich immer noch nicht verbessert und es wird wieder über eine Übergangsfrist verhandelt. Wie kann das sein?
    Reinke: Da spielen natürlich rein wirtschaftliche Gründe die Hauptrolle. Das ist klar. Tierschutz ist zwar im Grundgesetz verankert, ist aber wirtschaftlich natürlich eine Belastung für die Ferkelerzeuger, und da tut natürlich das BMEL einiges dafür, dass hier so schonend wie möglich Kosten auf die Tierhalter zukommen.
    Fecke: Aber im Grunde genommen könnte man doch klagen.
    Reinke: Ja, es ist verfassungswidrig und es ist auch bundesrechtswidrig, diese Haltung dieser Tiere im Kastenstand. Es wurde aber über Jahre akzeptiert. Die Entscheidung vom OVG Magdeburg war natürlich ganz wichtig. Nur wo kein Kläger, dort kein Richter, und der Fokus, glaube ich, kommt jetzt erst nach und nach bei den Amtstierärzten, dass sie auch dort wirklich mal ein Auge drauflegen und die Kastenstände vermessen und dort dann versuchen, etwas anzuschieben, dass sich die Haltungsbedingungen verbessern.
    Fecke: Zum 1. Januar 2019 soll auch das betäubungslose Kastrieren der Ferkel verboten werden. Das wird auch ein Thema sein jetzt in Münster bei der Agrarministerkonferenz. Dort wird jetzt über den sogenannten vierten Weg gesprochen. Was ist denn damit gemeint?
    Reinke: Der vierte Weg bezeichnet die Kastration unter Lokalanästhesie. Soll heißen, es ist immer noch ein chirurgischer Eingriff, aber nicht, dass das ganze Tier betäubt wird, sondern es werden wirklich Spritzen gesetzt, die nur lokal den Schmerz im Bereich beim Hoden ausschalten sollen. Dieses Verfahren ist aber nur mit Nachteilen für die Tiere verbunden, wird aber auch vor allem aus wirtschaftlichen Gründen favorisiert.
    "Es gibt alternative Verfahren zur Betäubung"
    Fecke: Aber es klingt doch weniger brutal, das Tier wenigstens zu betäuben, als ihm die Hoden ohne Betäubung zu entreißen.
    Reinke: Genau. Betäubung ist selbstverständlich ab 2019 Pflicht. Es ist aber auch so, dass wir hier schon andere alternative Verfahren haben. Wenn man denn nun dieses Risiko des Eber-Geruchs mindern möchte durch eine chirurgische Kastration, könnte man durchaus auch mit einer Inhalationsnarkose oder aber auch mit einer Injektionsnarkose das Tier komplett einmal betäuben und dann den Eingriff vornehmen.
    Fecke: Ist denn das dann die Aufgabe der Tierärzte, zu betäuben, oder wer soll das vornehmen?
    Reinke: Immer wenn Arzneimittel angewendet werden, bei einer Injektion beispielsweise, müsste das natürlich der Tierarzt machen oder die Tierärztin. Auch hier entstehen natürlich Kosten und deswegen wird dieser vierte Weg jetzt versucht, dass der durchgedrückt wird, dass die Tierhalter das selber machen, ganz einfach, um Kosten zu sparen.
    Fecke: Halten Sie das für realistisch, dass ein Tierhalter gut eine Narkose setzen kann?
    Reinke: Ich halte es für realistischer, dass die Tierhalter und Tierhalterinnen mit dem Inhalationsnarkose-Verfahren umgehen können, als dass sie bei kleinen, wenige Tage alten Ferkeln wirklich gezielt eine Injektion setzen, um eine lokale Betäubung zu erwirken.
    Fecke: Vielen Dank für diese Einschätzungen – Marietheres Reinke war das, Tierärztin und Fachreferentin bei der Tierschutzorganisation Albert-Schweitzer-Stiftung.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.