Donnerstag, 25. April 2024

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Schwerpunktthema: Patientenverfügung

Es kann jeden treffen! Durch Unfall, Krankheit oder Alter entsteht eine Situation, in der wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstständig geregelt werden können. Damit auch dann im Sinne des Patienten gehandelt wird, hat der Gesetzgeber drei Vollmachten bzw. Verfügungen geschaffen, an die Ärzte und Angehörige gebunden sind.

Moderation: Carsten Schroeder | 03.07.2012
    Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person, bestimmte Angelegenheiten zu regeln, etwa die Erledigung von Bank- oder Versicherungsgeschäften oder den Abschluss eines Heimvertrags. In der Betreuungsverfügung werden Wünsche formuliert, wie die Betreuung im Falle einer schweren Krankheit aussehen soll. Und in einer Patientenverfügung schließlich stehen Entscheidungen im Bereich der medizinischen Versorgung im Mittelpunkt, ob beispielsweise der Arzt lebensverlängernde Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten durchführt darf.

    Über die unterschiedlichen Vollmachten und Verfügungen informiert die Medizinsendung Sprechstunde des Deutschlandfunks.

    Carsten Schroeder spricht mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München und dem Palliativmediziner Dr. med. Matthias Thöns aus Bochum.

    Link zur Hompage des Bundesministeriums der Justiz:
    Betreuungsrecht/Patientenverfügung