Donnerstag, 18. April 2024

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Denkfabrik: Gott im Grundgesetz, Teil 1
Wie Gott in die Präambel kam

Ob auf ein höheres Wesen Bezug genommen wird, war 1949 einer der strittigsten Punkte bei der Entstehung des Grundgessetzes. Der Verfassungsrechtler Horst Dreier erklärt, was die Formulierung "in Verantwortung vor Gott" bedeutet und warum damit kein Glaubensbekenntnis verbunden ist.

Christiane Florin im Gespräch mit Horst Dreier | 23.04.2019
Erste Tagung des Parlamentarischen Rates am Nachmittag des 1. September 1948 in Bonn: Neben den 65 stimmberechtigten Mitgliedern aus westdeutschen Ländern nahmen Vertreter Berlins mit beratender Stimme an der Sitzung teil. In der ersten Reihe von links nach rechts: Max Reimann, KPD; Walter Menzel, SPD; Carlo Schmid, SPD; Theodor Heuss, FDP; Hans-Christoph Seebohm, DP; unbekannt; Adolf Suesterhenn, CDU; Anton Pfeiffer, CDU; Konrad Adenauer, CDU
Nach langen Diskussionen beschloss der Parlamentarische Rat 1949 das Grundgesetz - mit Gott in der Präambel (picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Christiane Florin: Unter dem Stichwort Denkfabrik hat der Deutschlandfunk seine Hörerinnen und Hörer gefragt, worüber wir im Programm besonders gründlich nachdenken sollten. Das Grundgesetz war eine oft genannte, nicht ganz überraschende Antwort in einem Jubiläumsjahr.
In einem Monat wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 wurde es verkündet. Die Bundesrepublik ist kein christlicher Gottesstaat, es gibt keine Herrscher von Gottes Gnaden, aber es ist auch kein laizistischer Staat. So viel zum Nicht-Sein. Aber wie ist das Sein? Wie verhält es sich mit der Religionsfreiheit, der kirchlichen Selbstbestimmung, der religiösen Vielfalt und natürlich auch der Freiheit, von Religion verschont zu werden. Das sind Themen unserer Reihe "Gott im Grundgesetz".
Beginnen möchten wir hiermit:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

(Aus der Präambel des Grundgesetzes)
So beginnt das Grundgesetz. Mit dem Präambelgott, wie es der Verfassungsrechtler Horst Dreier nennt. Horst Dreier ist auch einer der Kommentatoren des Grundgesetzes, mit ihm habe ich vor dieser Sendung über dieses höhere Präambelwesen gesprochen. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte keinen Gottesbezug. Wie kam Gott ins Grundgesetz?
Horst Dreier: Nicht nur die Weimarer Reichsverfassung hatte keinen Gottesbezug, auch die Bismarckverfassung hatte keinen Gottesbezug. Die Paulskirchenverfassung hatte keinen Gottesbezug. Der Entwurf des Herrenchiemseer Konvents, der der Arbeit des parlamentarischen Rates vorausging, hatte ebenfalls keinen Gottesbezug. Also, das war eine wirkliche Innovation des parlamentarischen Rates. Und auch beim parlamentarischen Rat ist das erst nach langen und vergleichsweise zähen Beratungen dann zu dieser Formulierung gekommen.
Eine profane Liturgie
Florin: Was waren da die kontroversen Punkte?
Dreier: Es gibt kaum eine andere Bestimmung oder Norm, wenn man so will, des Grundgesetzes, bei der es so viele unterschiedliche Entwürfe gegeben hat. Es war sehr umstritten, was man eigentlich in diese Präambel hineinschreibt: die Überwindung der Naziherrschaft, dass Deutschland in Trümmern liegt, dass man von den alliierten Besatzungsmächten besetzt ist, also ein besetztes Land ist, das nicht souverän entscheiden kann und so weiter und so fort, ganz unterschiedliche Geschichten.
Dann kam an einem bestimmten Punkt im Wesentlichen Theodor Heuss und sagte, also das Wichtigste bei der Präambel sei eigentlich, dass sie etwas Feierliches sein müsste. Er hat von einer "profanen Liturgie" gesprochen und von einer doch gewissen Magie des Wortes. Er wollte vor allen Dingen nicht, dass die Nationalsozialisten sozusagen wie Pontius Pilatus ins Credo in die Präambel kommen. Dann kam der erste Vorstoß von Seebohm auf Anregung von Süsterhenn. Sie sagten, man könne sich irgendwie auf Gott beziehen. Seebohm gehörte der konservativen Deutschen Partei und Süsterhenn war CDU. Dann war gewissermaßen diese Idee da, aber sie war eben eine Idee mit einer besonderen Differenz, weil es keine Gottesanrufung war wie etwa in der Schweizer Verfassung oder wie in manchen vorgrundgesetzlichen Verfassungen.
"Menschenwerk kann immer auch fehlbar sein"
Florin: Also, Gott wird nur erwähnt, er wird aber nicht angerufen im Sinne eines Gegenübers, an das man glaubt.
Dreier: Genauso ist es. Häufig wird ja so gesagt: Ah, das ist eine Invocatio Dei. Aber eine Invocatio Dei im engeren begrifflichen Sinne ist etwas, was die Schweizer haben. Da fängt die Verfassung nämlich an: "Im Namen Gottes des Allmächtigen".
Florin: Also, der Anruf Gottes.
Dreier: Genau. Das ist die Anrufung. Und, wenn ich sage, ich verkündige jetzt etwas "im Namen Gottes des Allmächtigen", dann steht Gott gewissermaßen als der Autor hinter mir. Dann bin ich derjenige, der gewissermaßen zum Ausdruck bringt, was Gott als Referenzautor wollte. Also, ich beziehe mich auf Gott als legitimierende Quelle.
Nach der dritten und letzten Lesung wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn das westdeutsche Grundgesetz mit den Stimmen der CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der KPD, des Zentrums, der Deutschen Partei sowie sechs der acht Abgeordneten der bayerischen CSU angenommen und am 23. Mai 1949 unterzeichnet.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Präambel (dpa )
Florin: Und das Grundgesetz hat die Nominatio Dei, also die Erwähnung.
Dreier: Genau. Das nennt man Nominatio Dei, in Verantwortung vor Gott. Und das kriegt ja gleich eine ganz andere Qualität, weil man sich nicht auf Gott als Autorität bezieht, weil man eigentlich eine Demutsformel zum Ausdruck bringt. In Verantwortung von Gott soll immer auch heißen: Wir nehmen nicht für uns in Anspruch, dass wir jetzt die letzte Wahrheit präsentieren und auch keine transzendente oder metaphysische Wahrheit, sondern wir sind uns bewusst, dass das gewissermaßen Menschenwerk ist. Und Menschenwerk kann immer auch fehlbar sein.
Florin: Und warum die Reihenfolge, also erst Gott und dann die Menschen?
Dreier: Das ist Ergebnis einiger ziemlich intensiver Entwürfe, die gewissermaßen zwischen den Ausschüssen, Hauptausschussplenum, Redaktionsausschuss hin und her gespielt wurden. Diese erste Wendung "im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott", das hat, glaube ich, so auch vom Fluss der Sprache dann letztlich insbesondere den Redaktionsausschuss, der immer an dieser Wendung festgehalten hat, überzeugt. Die Menschen darf man natürlich nicht vergessen, wenn man für ein konkretes politisches Gemeinwesen, wie damals die im Entstehen begriffene Bundesrepublik, eine Verfassung schafft, dass man die dann natürlich auch für die Menschen schafft, aber auch gegenüber denen gewissermaßen Verantwortung übernimmt.
"Damals war es der christliche Schöpfergott"
Florin: Sie sagten vorhin, es sei dem damaligen Bundespräsidenten auch um Erhabenheit gegangen, also um etwas Höheres. Mit Heinrich Böll könnte man sagen, um "ein höheres Wesen, das wir verehren". Aber trotzdem heißt es Gott und nicht irgendwie höheres Wesen. Und über 90 Prozent der Deutschen waren damals Christen, also gehörten einer der beiden großen Kirchen an. Welcher Gott war das? Doch schon der christliche Gott.
Dreier: Ja, für die Abgeordneten des parlamentarischen Rates konnte das im Jahre 1948/1949 gar keine Frage sein. Das war natürlich der christliche Schöpfergott. Und es gibt einige vorgrundgesetzliche Verfassungen, also etwa Rheinland-Pfalz, die sich noch sehr viel konkreter gewissermaßen auf den christlichen Schöpfergott bezogen haben. Teilweise mit so Formulierungen wie aus dem mittelalterlichen Sachsenspiegel, also Gott als Schöpfer und Urgrund allen Rechts.
Der Verfassungsjurist und Autor Horst Dreier
Der Verfassungsjurist und Autor Horst Dreier (Horst Dreier / privat)
Davon ist aber die Erwähnung im Grundgesetz weit entfernt – zumal man ja eben gerade nicht damit zum Ausdruck bringen wollte, jetzt statuiert gewissermaßen der parlamentarische Rat von Amts wegen die Existenz Gottes. Sondern "in Verantwortung vor Gott" soll ja nur zeigen: Wir sind uns bewusst, dass wir hier möglicherweise mit dem Grundgesetz Antworten auf die vorletzten Fragen geben, aber die Antworten auf die letzten Fragen, den metaphysischen Fragen, die können wir nicht leisten. Wir können nur sagen, wir gehen davon aus, es gibt noch diese – sagen wir mal – transzendente Sphäre.
Aber damals, glaube ich, für die Teilnehmer im parlamentarischen Rat, war es der christliche Schöpfergott. Heute stehen wir, wenn wir das Grundgesetz auslegen, als Grundgesetzkommentatoren natürlich vor der Frage: Wie würden wir das heute verstehen? Und da geht die allgemeine Tendenz dahin zu sagen: Na ja, das ist im Grunde genommen so eine Art Chiffre für Transzendenz, die aber überhaupt nichts an den konkreten Regelungen des Grundgesetzes selber ändert. Man darf die Präambel auch nicht überbewerten und überschätzen und jetzt sagen: Ah, da strahlt gewissermaßen Gott, der strahlt jetzt in das gesamte Grundgesetz hinein.
"Gott nicht für alle Dummheiten verantwortlich machen"
Florin: Beide Kirchen haben sich ja schwergetan mit der Staatsform Demokratie, damit, sich dazu zu bekennen.
Dreier: Ja.
Florin: Aber ist nicht diese Aufnahme Gottes in die Präambel auch ein Zeichen – Gott als Hüter der Demokratie oder der Demokratie als gottgefällige Staatsform?
Dreier: Das wäre, glaube ich, auch eine vielleicht heute verständliche, aber bezogen auf die damalige Zeit Überinterpretation. Ich meine, die katholischen Bischöfe ließen sich ja in ihrer Kritik an den Grundgesetzentwürfen dadurch nicht besänftigen. Sie haben ja zum Beispiel dagegen protestiert, dass es heißt, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, weil sie meinten, die Staatsgewalt beruhe ja letztlich auf Gott. Und genau das hat der parlamentarische Rat immer abgelehnt. Er hat alle Versuche, auch die Grundrechte als von Gott gegeben zu bezeichnen, immer zurückgewiesen.
Nein, ich glaube, es läuft letztlich wirklich darauf hinaus, gewissermaßen im parlamentarischen Rat Konsens dafür zu finden, A natürlich für die formale Feierlichkeit der Sprache, dass das gewissermaßen nicht so trivial anfängt und auf der anderen Seite, dass man sich – ich sage mal – mit dieser vorsichtigen Formulierung doch gut anfreunden konnte. Heuss hatte den schönen Satz gesagt. "In Verantwortung vor Gott", das trägt er mit, aber so eine Formulierung wie "im Namen Gottes" das würde er auf keinen Fall mitmachen. Man solle den lieben Gott nicht für alle Dummheiten, die sie hier veranstalten würden, verantwortlich machen. Das hat sich, glaube ich, eigentlich ganz gut bewährt.
"Den Atheisten wird kein Recht genommen"
Florin: Es gibt immer wieder Kritik an der Formulierung der Präambel. Die gibt es ja auch an den Präambeln in den Landesverfassungen, die das Wort "Gott" enthalten, weil gesagt wird, das verletzt das Recht von Atheisten, nämlich das Recht, mit Gott nicht behelligt zu werden. Ist das so?
Dreier: Dieses Recht wird den Atheisten und Weltanschauungsanhängern und Nicht-Religiösen ja überhaupt nicht genommen, weil die Erwähnung Gottes in der Präambel auch nur die kleinste Kleinigkeit von der religiösen und weltanschaulichen Freiheit wegnimmt, die Artikel 4 des Grundgesetzes und ja noch ein paar andere staatskirchenrechtlichen Regelungen des Grundgesetztes gewährleisten: Es ist gewährleistet zu glauben und nicht zu glauben. Es ist gewährleistet, einen Glauben zu praktizieren und nicht zu praktizieren. Und alles, was für religiösen Glauben gilt, gilt nach dem Grundgesetz für Weltanschauungserkenntnisse ebenfalls.
Florin: Und warum dann immer wieder der Versuch, daran etwas zu ändern, an diesen Präambeln?
Dreier: Es gibt ja Änderungsversuche von beiden Seiten. Es gibt auch immer wieder Versuche, in Landesverfassungen, die noch keinen Gottesbezug haben, einen Gottesbezug reinzubringen. Letzter Fall, wenn ich mich nicht irre, ist Schleswig-Holstein gewesen, wo das dann letztlich aber gescheitert ist.
Und nach der deutschen Wiedervereinigung gab es eine gemeinsame Verfassungskommission, die ebenfalls mit Anträgen konfrontiert war, Gott aus der Präambel zu streichen. Da hat sich die gemeinsame Verfassungskommission aber dagegen entschieden, mit ziemlich eindeutiger Mehrheit, wenn ich es richtig erinnere. Das Hauptargument war, es handele sich eben bei dieser Anrufung Gottes nicht um eine Invocatio Dei, die Verfassung ergehe nicht im Namen Gottes und von daher könne man die Streichung nicht damit begründen, dass damit die religiöse oder weltanschauliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger irgendwie eingeschränkt würde. Und das halte ich auch für richtig.
"Der Gottesbezug hätte heute keine große Chance"
Florin: Nach der Wiedervereinigung haben von den damals neuen Bundesländern nur Thüringen und Sachsen-Anhalt den Gottesbezug in ihre Landesverfassungen übernommen.
Dreier: Ja.
Florin: Ist das nicht doch ein Hinweis darauf, dass dieser Gott auch von Mehrheitsverhältnissen abhängt, dass er es eben schwer hat, dieser Gottesbezug, in Bundesländern, in denen das Gros der Bewohner keiner Kirche angehört, keiner Religionsgemeinschaft angehört?
Dreier: Ja, ich würde auch sagen, wenn man heute jetzt irgendwo bei uns eine ganz neue Landesverfassung machen würde, oder dass wir vielleicht an die Stelle des Grundgesetzes eine neue Verfassung setzen, was wir ja nach Artikel 146 durchaus könnten, dann hätte es wahrscheinlich wegen der von Ihnen beschriebenen soziokulturellen Entwicklungen und schlicht demographischen Entwicklungen vermutlich keine so große Verwirklichungschance, denn die größte Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland sind ja mittlerweile mit über 35 Prozent die Konfessionslosen.
Dass Verfassungen natürlich etwas mit Mehrheitsverhältnissen zu tun haben, ist ganz klar. Das kann man an der Präambel sehen, wie da um die Mehrheiten im Parlamentarischen Rat gerungen wurde und wie zwischen Redaktionsausschuss und Hauptausschuss und Plenum um Formulierungen gerungen wurde. Und am Schluss wird eben abgestimmt und dann entscheidet die Mehrheit.
"Im Bereich der Schule wird es problematisch"
Florin: In manchen Landesverfassungen ist nicht nur einfach so von Gott die Rede, sondern von "Ehrfurcht vor Gott". Was ist das? Eine Anrufung oder eine Erwähnung?
Dreier: Also, die Formulierung "Ehrfurcht vor Gott" kommt in einigen Landesverfassungen vor im Bereich der Erziehungsziele.
Florin: Ja.
Dreier: Da sind wir also im Bereich der Schule. Und da wird es in der Tat problematisch, weil ein Erziehungsziel "Ehrfurcht vor Gott" als staatliches Erziehungsziel für Schüler, die der Schulpflicht unterliegen, die religiöse und weltanschauliche Neutralität eben nicht mehr wahrt. Deshalb meine ich, dass diese Ziele, die in einigen, nicht in allen, aber in einigen Landesverfassungen stehen, wenn man sie ganz ernstnehmen und genauso praktizieren würde, also im Schulunterricht wirklich eine Agenda zu haben, wir müssen den Schülern die Ehrfurcht vor Gott beibringen, dann wäre das verfassungswidrig.
Vor allem praktisch und auch in der Auslegung der verschiedenen Landesverfassungen gehen alle davon aus: Das kann man auf keinen Fall so unmittelbar umsetzen, wie Unterricht in Physik oder Geographie oder Deutsch oder Latein. Aber, wenn man es mal ganz hart nehmen würde und ganz hart umsetzen würde, dann würde es sich nicht mit dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität vertragen.
Es gab keine theologische Diskussion
Florin: Der religionsneutrale Staat verhält sich nicht zum Inhalt der Religionen. Er sagt ja nicht, das ist jetzt gut, das ist schlecht, das ist richtig, das ist falsch.
Dreier: Ja.
Florin: Aber welches Gottesbild war 1948/1949 bestimmend? War es der strafende Gott? Vielleicht auch einer, der für die nationalsozialistische Vergangenheit straft? War es der barmherzige Gott, der drohende Gott? Was haben Sie da herausgefunden?
Dreier: Detailliertere theologische Diskussionen hat es nach meinem Kenntnisstand im parlamentarischen Rat nicht gegeben. Und ich würde auch den Pluralismus im parlamentarischen Rat nicht unterschätzen, gerade auch in religiösen und weltanschaulichen, aber natürlich auch in politischen Dingen. Immerhin saßen ja im parlamentarischen Rat auch noch Vertreter der KPD.
Da würde ich unterstellen, dass es ein ziemlich breites Spektrum gab und auch, nachdem man diese Formulierung "im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott" im Wesentlichen beschlossen hatte, hat es vertiefte Auseinandersetzungen, was meinen wir eigentlich damit, im theologischen Sinne nicht gegeben. Das ist auch ganz gut. So ähnlich wie bei der Menschenwürde, wo Heuss gesagt hat, das schreiben wir mal rein, aber woher der Einzelne das ableitet, ob er das irgendwie religiös macht, philosophisch oder aus einer weltanschaulichen Überzeugung, das lassen wir mal dahingestellt. Da dürfen wir nicht zu konkret werden. Und das ist eigentlich eine ziemlich weise Entscheidung, glaube ich.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.