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Sexualisierte Gewalt im Boxen
Ermittlungen gegen Boxtrainer teilweise eingestellt

Im Verdachtsfall sexualisierter Gewalt im Boxen in Baden-Württemberg sind die Ermittlungsverfahren teilweise eingestellt worden. Der Landessportverband hatte den Fall öffentlich gemacht und einen beschuldigten Landestrainer freigestellt. Auch gegen zwei weitere Trainer wurde ermittelt.

Von Andrea Schültke | 19.03.2021
Rote Boxhandschue
Die Behörde sah keine Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung und hat daher die Ermittlungen gegen zwei der drei Männer eingestellt. (picture alliance / INSIDE-PICTURE | Peter Boehmer)
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg erklärte auf Nachfrage des Deutschlandfunks, dass sie zwei der drei Verfahren eingestellt hat. Insbesondere hätten die Ermittlungen "keinen hinreichenden Verdacht einer sexuellen Handlung der beiden Beschuldigten im strafrechtlichen Sinne ergeben."
Die Ermittlungen hatten sich gegen drei Beschuldigte am Olympiastützpunkt Heidelberg gerichtet, darunter einen Landestrainer. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte die drei Männer des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der sexuellen Belästigung verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Zeuginnen gehört.

Verurteilung nicht wahrscheinlich

Die Einstellung der Ermittlungen gegen zwei der drei Männer bedeute nicht, dass die Zeuginnen möglicherweise nicht glaubwürdig gewesen seien, betonte Staatsanwalt Thomas Bischoff gegenüber dem Deutschlandfunk. Vielmehr habe seine Behörde keine Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gesehen und daher die Ermittlungen gegen zwei der drei Männer eingestellt. Das dritte Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Konstanz abgegeben.
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Tagung zu Machtmissbrauch im Sport
Seelische, körperliche und sexualisierte Gewalt im Sport - ein Thema des sportethischen Fachtages der Evangelischen Kirche. Eine Studie wirft kein gutes Licht auf ästhetische Sportarten wie Turnen.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat die Staatsanwaltschaft nicht festgestellt. Mögliche sexuelle Belästigung etwa durch Beleidigungen habe die Behörde nicht verfolgt. Der dazu notwendige Antrag sei nicht gestellt worden, so Staatsanwalt Thomas Bischoff.
Vorkommnisse, die nicht strafrechtlich relevant sind, können dennoch arbeitsrechtlich von Bedeutung sein. Mit dieser Frage müssen sich hier nun die Arbeitgeber der beiden Trainer auseinandersetzen.