Samstag, 20. April 2024

Sexualisierte Gewalt im Erzbistum Köln
Kardinal Woelki bleibt im Amt

Der umstrittene Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki bleibt im Amt, nimmt aber eine Auszeit. Mit dieser Entscheidung hat Papst Franziskus Woelki den Rücken gestärkt, der zuvor seinen Rücktritt angeboten hatte. Ein Überblick der Ereignisse.

30.09.2021
    Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, geht nach einer Pressekonferenz zur Vorstellung eines Gutachtens zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch
    Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki geht in eine Auszeit, bleibt aber im Amt (dpa / AFP / Ina Fassbender)
    Am Freitag (24.09.2021) hat die Apostolische Nuntiatur in Rom mitgeteilt, dass Rainer Maria Woelki im Amt bleibt, aber ab Mitte Oktober bis zum Beginn der Fastenzeit im März eine Auszeit nimmt. Nach Angaben Woelkis sei die Idee der Auszeit von ihm selbst ausgegangen und länger in ihm gereift.
    Der Kölner Erzbischof war in die Kritik geraten, weil er unter anderem die Veröffentlichung eines Gutachtens über den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige mit Verweis auf rechtliche Gründe verhindert und ein zweites in Auftrag gegeben hatte. Der Vatikan teilte mit, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass Woelki im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs rechtswidrig gehandelt habe.
    Nachdem das zweite Gutachten (angefertigt vom Strafrechter Björn Gercke) mehrere Kirchenvertreter schwer belastet hatte – u.a. bestehen Verletzungsvorwürfe der Aufklärungs-, Sanktions- und Verhinderungspflicht sowie der Pflicht der Opferfürsorge –, zog Woelki Konsequenzen und entband Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und den langjährigen Offizial Günter Assenmacher im März von ihren Aufgaben. Ebenfalls stellte Woelki Weihbischoff Ansgar Puff frei, der nach Angaben des Erzbistums um diesen Schritt gebeten hatte. Das Gutachten listet eine Pflichtverletzung Puffs auf, nennt ihn allerdings nicht namentlich.
    Der Vatikan hat nun entschieden, dass Weihbischof Puff sein Amt ab sofort wieder ausüben kann. Dominikus Schwaderlapp bleibt ebenfalls im Amt, "wird aber auf eigenen Wunsch für etwa ein Jahr eine seelsorgerische Tätigkeit in Kenia wahrnehmen", wie das Erzbistum Köln mitteilt.
    Reaktionen auf die Entscheidung
    Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, hat Unverständnis über die vatikanische Entscheidung zum Verbleib Woelkis im Amt geäußert. Mit dieser Lösung werde verhindert, dass eine Leitungsperson – "unabhängig von der eigenen Schuld" – Verantwortung für gemachte Fehler übernehme, sagte Sternberg im Deutschlandfunk.
    ZDK-Präsident Sternberg:
    Mit der Entscheidung des Papstes, den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki im Amt zu lassen, werde Verantwortungsübernahme verhindert, kritisierte ZDK-Präsident Thomas Sternberg im Dlf. Neben der Missbrauchsaufarbeitung gehe es auch um "eine völlig zerrüttete Situation" im Kölner Erzbistum.
    "Dass der Erzbischof – wie er sagt auf eigenen Wunsch – eine Auszeit nimmt: Das ist für vatikanische Verhältnisse kurz vor der Höchststrafe, dem Amtsverzicht", kommentierte Dlf-Redakteurin Friederike Sittler.
    Im Vorfeld der Vollversammlung des Synodalen Wegs am 30. September in Frankfurt wendeten sich 57 Teilnehmer an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und kritisieren in einem Schreiben die Entscheidung des Vatikan. Matthias Kopp, DBK-Pressesprecher, äußerte im Deutschlandfunk Verständnis dafür: "Der Unmut und die Unruhe ist uns mehr als verständlich. Wir spüren den Druck, der auf allen Seiten ist. Und das, was Rom vor einer Woche mit Blick auf das Erzbistum Köln entschieden hat, hat viele Menschen irritiert zurückgelassen."
    Matthias Kopp (Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz) bei der Auftakt-Pressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Dompfarrzentrum. Fulda, 20.09.2021
    DBK-Pressesprecher Matthias Kopp hat Verständnis für die Kritik an der Entscheidung des Vatikan in der Causa Woelki (picture alliance / Geisler-Fotopress | Peter Back/Geisler-Fotopress)
    Die sechsmonatige Auszeit solle Woelki nutzen, um sich Gedanken über einen Versöhnungsprozess im Erzbistum Köln zu machen, so Kopp. "Der künftige Administrator, der für ein halbes Jahr das Erzbistum leitet, Rolf Steinhäuser, wird ja auch in Frankfurt heute zugegen sein und ich bin gespannt, ob er schon Ideen hat, wie ein solcher Aussöhnungsprozess stattfinden kann."
    Woelkis Entschuldigung
    In einem Pressestatement räumte Woelki ein, bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle Fehler gemacht zu haben - auch "mit Blick auf die Kommunikation". Zudem erklärte der Erzbischof, es tue ihm aufrichtig leid, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen wegen Fehlern bei der Aufarbeitung retraumatisiert worden seien.
    Die Apostolische Visitation
    Ende Mai hatte Papst Franziskus mit dem Stockholmer Kardinal Anders Arborelius und dem Bischof von Rotterdam, Johannes van den Hende, zwei sogenannte Apostolische Visitatoren in die Erzdiözese Köln geschickt. Ihr Auftrag: Einerseits sollte das Duo mögliche Fehler Woelkis und weiterer Geistlicher bei der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen. Darüber hinaus sollten sich die Beobachter ein "umfassendes Bild von der komplexen pastoralen Situation" im Erzbistum verschaffen, wie es in einer Mitteilung des Heiligen Stuhls heißt.
    Nach einer Woche vor Ort reisten beide Beobachter im Juni wieder ab. Laut Bericht dieser apostolischen Visitation hätten sich keine Hinweise darauf ergeben, dass Woelki im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs rechtswidrig gehandelt habe – insofern eine Entlastung für den Erzbischof vonseiten des Vatikans.
    Von "großen Fehlern" spricht der Heilige Stuhl jedoch mit Blick auf Woelkis Kommunikation der Aufarbeitung. "Das hat wesentlich dazu beigetragen, dass es im Erzbistum zu einer Vertrauenskrise gekommen ist, die viele Gläubige verstört", heißt es in der genannten Mitteilung, die von der Deutschen Bischofskonferenz verbreitet wurde.
    Zwei Gutachten - die Vorgeschichte
    Im Dezember 2018 beauftragte der Kölner Erzbischof Woelki die Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) mit einem Gutachten. Es sollte unter anderem aufzeigen, wie Verantwortliche im Erzbistum mit Missbrauchsanschuldigungen umgegangen sind. Zudem sollte geklärt werden, ob die Diözesanverantwortlichen bei potenziellen Missbrauchsfällen im Einklang mit kirchlichem und staatlichem Recht gehandelt haben.
    Am 10. März 2020 – zwei Tage vor dem geplanten öffentlichen Termin – sagte das Erzbistum Köln die Vorstellung des Gutachtens kurzfristig ab. Die damalige Begründung: Zuvor müsse die vorgesehene Nennung von Verantwortlichen in äußerungsrechtlicher Hinsicht abgesichert werden, das Bistum befürchte Rechtsstreitigkeiten mit namentlich genannten Personen.
    Der Priester, der Kardinal und die Kinder
    Ein Pfarrer, so der Verdacht, soll sich mehrfach schwer an Kindern vergangen haben – zum ersten Mal 1986. Eine Recherche im Hoheitsgebiet der Kardinäle Meisner und Woelki.
    Ende Oktober 2020 teilte das Erzbistum schließlich mit, dass das Gutachten der Münchener Kanzlei WSW nicht veröffentlich werden soll – wegen gravierender "methodischer Mängel". Westpfahl Spilker Wastl weist die Vorwürfe zurück. Stattdessen wurde der Kölner Strafrechtler Björn Gercke (Kanzlei Gercke & Wollschläger) mit der Erstellung eines neuen Gutachtens beauftragt. Am 18. März 2021 stellten Gercke und sein Team das zweite Gutachten vor.
    Obwohl das Gercke-Gutachten Kardinal Woelki entlastete, sah sich der Erzbischof weiter Kritik ausgesetzt. Nach massivem Druck gab er schließlich auch das WSW-Gutachten ab dem 25. März 2021 zur Einsicht frei - allerdings unter strengen Auflagen, die nach neuerlicher heftiger Kritik abgeschwächt wurden. Zunächst hätten sich Journalistinnen und Journalisten per Unterschrift verpflichten müssen, aus dem WSW-Gutachten gar nicht zu zitieren. Damit hätte das Erzbistum Köln weitreichende rechtliche Möglichkeiten bekommen, gegen eine Bericherstattung vorzugehen.

    Schließlich mussten Journalistinnen und Journalisten mit ihrer Unterschrift nur noch bescheinigen, "dass einem die äußerungsrechtlichen Risiken bewusst sind", erläuterte Christiane Florin, die als Redakteurin für Religion und Gesellschaft im Deutschlandfunk die Chance wahrnahm, das WSW-Gutachten in Augenschein zu nehmen. Dazu war eine elektronische Voranmeldung in einem Ticketingsystem notwendig. Bei dem auf 90 Minuten begrenzten Termin waren außerdem nur Stift und Notizblock erlaubt, Mobilfunkgeräte durften nicht mitgeführt werden. "Gesamt fand ich das alles skurril", so das Fazit von Florin . "Ich habe so etwas noch nicht erlebt."
    Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, sitzt bei der ökumenischen Andacht zum Beginn der Passionszeit auf einer Bank. 
    Journalisten kritisieren Auflagen des Erzbistums Köln
    Nach mehrmaligem Verschieben von Presseterminen gibt es weiterhin Streit um den Umgang mit dem noch unveröffentlichte Münchener Gutachten. Das Erzbistum Köln behindere die Berichterstattung, meint Dlf-Redakteurin Christiane Florin.
    Das veröffentlichte Gutachten
    Am 18. März 2021 stellten der Strafrechtler Björn Gercke und sein Team das zweite Gutachten vor. Das ausdrückliche Untersuchungsziel dieses Gutachtens sei es, "Verantwortliche zu identifizieren und im Zuge der Veröffentlichung zu benennen", hatte die Pressestelle des Erzbistums Köln im Dezember 2020 dem Deutschlandfunk mitgeteilt.
    Kardinal Rainer Maria Woelki hält das Gutachten kurz nach der Veröffentlichung in der Hand.
    Kirchenkritiker Frerk: "Kirche definiert selber, welche Akten sie freigibt"
    Kardinal Woelki werde seinem hohen Anspruch nicht gerecht, den Umgang mit sexueller Gewalt im Erzbistum aufzuklären, sagte Kirchenkritiker Carsten Frerk im Dlf. Das Gutachten basiere auf Quellen, die das Bistum vorsortiert habe.
    Das 895 Seiten umfassende Gutachten belastet mehrere Kirchenvertreter schwer, darunter den verstorbenen Kardinal Joachim Meisner und den früheren Generalvikar in Köln und amtierenden Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Die Pflichtverletzungen beziehen sich nach den Erkenntnissen der Kanzlei auf 14 in den Akten des Erzbistums dokumentierte Missbrauchsfälle. Meisner soll gegen die Aufklärungs-, Meldungs-, Sanktions-, Verhinderungspflicht und die Pflicht zur Opferfürsorge verstoßen haben. Auf ihn kommen demnach allein 24 der insgesamt festgestellten 75 Pflichtverstöße, also knapp ein Drittel. Beim Kölner Kardinal Woelki sehe man dagegen keine Pflichtverletzungen.
    Für das Gutachten wurde laut Kanzlei der Zeitraum zwischen 1975 und 2018 untersucht. Es ermittelte 202 Beschuldigte und 314 Betroffene. Bei fast der Hälfte der Fälle handele es sich um sexuellen oder schweren sexuellen Missbrauch. Mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder seien unter 14 Jahre alt gewesen, ein Großteil davon Jungen. Viele Taten hätten bereits vor 1975 stattgefunden, seien aber erst mit Aufkommen der Missbrauchsdebatte 2010 gemeldet worden. Das Gutachten wurde der Staatsanwaltschaft Köln übermittelt, um die Ermittlungsergebnisse nach weltlichem Recht zu prüfen. In keinem einzigen Fall attestieren die Gutachter den Verantwortlichen Strafvereitelung im strafrechtlichen Sinn.
    Erhebliche Mängel in der Aktenführung
    Gercke und die Co-Autorin der Studie, Kerstin Stirner, bescheinigen den Verantwortlichen eine große Rechtsunkenntnis und eine desaströse Aktenlage. Es habe erhebliche Mängel in der Aktenführung gegeben, Akten wären auf Anfrage nachgereicht worden oder hätten gefehlt. Die Geschehnisse könnten nicht lückenlos aufgeklärt werden. Man könne nur Dinge begutachten, die sich in Akten widerspiegeln, betonten sie. Auch die Münchener Kanzlei WSW hatte zuvor Defizite in der Aktenführung moniert.
    Einschätzung des Gutachtens
    Nach Lektüre des Gutachtens sagte Christiane Florin, Redakteurin für Religion und Gesellschaft im Dlf: "Wenn Sie das alles lesen, in dieser nüchternen, sachlichen Juristensprache, dann passiert glaube ich bei den meisten genau das, was die Gutachter so sorgsam vermeiden wollten: Es steigen Emotionen hoch, regelrecht Ekel. Was wird da für eine Kirche sichtbar? Eine Kirche, deren Hierarchen Opfer noch einmal erniedrigen, die Täter schützt im Namen der 'Brüderlichkeit im Nebel', von der Meisners Dossier spricht. Eine Kirche, in der Vertuscher behaupten, sie hätten das Recht nicht gekannt. Eine Kirche, in der Vorschriften aus dem Vatikan so geheim waren, dass hohe Kleriker sie angeblich nicht kennen konnten. Es kann eigentlich nicht sein, dass hier nur einzelne ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Es kann nicht sein, dass hier nur Akten unsortiert waren. Sichtbar wird ein System, das moralisch völlig unsortiert, ja verkommen ist."
    Der moralische Anspruch, den die Kirche hat, werde in diesem Gutachten ausgeblendet, so Florin. Zur Aufarbeitung würde aber genau das dazugehören.
    Der Kölner Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki (r) nimmt am 20.09.2014 in Köln (Nordrhein-Westfalen) von seinem Vorgänger Kardinal Joachim Meisner (l) den Petrusstab entgegen. Mit einem Gottesdienst ist der neue Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki in sein Amt eingeführt worden. Foto: Oliver Berg/dpa ++
    Florin: "Es steigen Emotionen hoch, regelrecht Ekel"
    In der sachlichen Juristensprache des Gutachtens zum Umgang mit sexueller Gewalt im Erzbistum Köln werde ein System sichtbar, das moralisch verkommen sei, sagt Dlf-Kirchenexpertin Christiane Florin.
    Konsequenzen für hohe Kleriker
    Woelki zog unmittelbar nach der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens Konsequenzen und entband Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und den langjährigen Offizial Günter Assenmacher von ihren Aufgaben. Ihnen waren in dem Gutachten Pflichtverletzungen attestiert worden. Schwaderlapp und der ebenfalls schwer belastete Hamburger Bischof Heße boten zudem Papst Franziskus ihren Rücktritt an.
    "Es hat mich überrascht, dass schon die Namen derjenigen genannt wurden, die beurlaubt werden sollen", sagte Christiane Florin , angesichts der Tatsache, dass Woelki der Inhalt des Gutachtens angeblich vor der Pressekonferenz noch nicht bekannt war. Florin kritisierte, dass die Aufklärung nicht unabhängig, also von außen, gekommen sei:
    "Was gar nicht stattgefunden hat, ist die Auseinandersetzung mit der Frage: Wie war diese massive Vertuschung über Jahrzehnte möglich? Was sind da systemisch begünstigte Faktoren? Das kann doch nicht allein die chaotische Aktenführung sein. Dieser Debatte möchte man sich im Erzbistum Köln nicht so gerne stellen."
    Einen Tag nach Veröffentlichung des Gutachtens, am 19. März 2021, stellte Woelki auch Weihbischoff Ansgar Puff von seinen Aufgaben frei. Puff habe um diesen Schritt gebeten, erklärte das Erzbistum. Das Gutachten listet eine Pflichtverletzung Puffs auf, nennt ihn allerdings nicht namentlich. In seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum zwischen 2012 und 2013 soll Puff in einem Fall gegen die Aufklärungspflicht verstoßen haben.
    Andere Vorgehensweise als Münchener Kollegen
    Weil das Team um Gercke die Herangehensweise der Münchener Kanzlei WSW nach eigener Aussage in Teilen nicht nachvollziehen konnte, fertigte der Kölner Strafrechtler letztendlich ein komplett neues Gutachten an. So wurden nicht nur exemplarisch 15 Missbrauchsfälle herausgepickt wie beim ersten Gutachten, sondern alle Fälle in Kurzform dargestellt. Zudem wurde auch der Mittelbau untersucht. "In einem Unternehmen würde man sagen: die mittlere Managementebene", sagte Gercke bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens. Gercke betonte, ein juristisches Gutachten erstellt zu haben. Es sei auf Basis von Akten und Befragungen von Kirchenvertretern erfolgt.
    Kirchenaktivistin: Da entblößt sich das hässliche Gesicht der Kirche
    Die Skandale rund um den Kölner Kardinal Woelki zeigten , wie das System der katholischen Kirche funktioniere, sagte Lisa Kötter, Mitgründerin der Bewegung Maria 2.0, im Dlf. Es gehe um Macht, Geld und Einfluss.
    Reaktionen auf das Gutachten
    Die Betroffenen-Initiative "Eckiger Tisch" forderte im Dlf eine unabhängige Aufarbeitung der Vorwürfe. "Wir beklagen, dass wieder die Kirche als Auftraggeber, der Erzbischof, der ja potenziell selber kritisch zu prüfen sein wird in seinem Verhalten, diejenigen sind, die das Gutachten auf den Weg gebracht haben", sagte Sprecher und Mitbegründer Matthias Katsch. Er habe größte Zweifel, dass man einen Komplex nur durch Aktenstudien aufklären könne. Man hätte auch mit Betroffenen sprechen müssen.
    Das zurückgehaltene WSW-Gutachten
    Das Gutachten von Westpfahl Spilker Wastl unterscheidet sich zunächst rein quantitativ von demjenigen der Kölner Kanzlei Gercke & Wollschläger: Es hat einen Umfang von lediglich 512 Seiten und stellt auf denen auch weniger Pflichtverletzungen fest, nämlich 67 (bei Gercke sind es 75 konkrete Pflichverletzungen). Das WSW-Team belastet zudem die gleichen sechs Amtsträger, die auch das Kölner Gutachten namentlich benennt. Der Gercke-Report beleuchtet zusätzlich die Rolle von zwei weiteren Personen, allerdings ohne ihren Namen zu nennen.
    Anders als das Gutachten des Gercke-Teams liefert die Münchner Kanzlei jedoch keine rein juristische Betrachtung, sondern auch eine moralische Bewertung. Nicht Pflichtverstöße würden als das Hauptproblem benannt, sondern, "dass offenbar an der Spitze des Erzbistums nicht ein Minimum an Menschlichkeit geherrscht hat", sagte Dlf-Redakteurin Florin nach dem 90-minütigen Studium des WSW-Gutachtens. Zudem nimmt es das System Kirche ins Visier und macht weitreichende Empfehlungen.
    Einschätzung des Gutachtens
    Westpfahl Spilker Wastl bezögen die Frage, die sich die Kirche selbst stelle, nämlich die nach den ethischen Pflichten, mit in ihre Betrachtung ein, so die Einschätzung von Dlf-Redakteurin Florin. Dieser Aspekt bleibe beim Gercke-Gutachten völlig ausgeklammert, das lediglich beschreibe, was unter dem juristischen Blickwinkel vorgefunden wurde. Zum Gutachterauftrag habe aber gerade auch das sogenannte kirchliche Selbstverständnis gehört, merkt Florin an. Und das hätten WSW in ihre Bewertung miteinbezogen.
    Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, sitzt bei der ökumenischen Andacht zum Beginn der Passionszeit auf einer Bank. 
    Einblicke in das zurückgehaltene Missbrauchsgutachten
    Das von Kardinal Rainer Maria Woelki zurückgehaltene Missbrauchsgutachten durfte jetzt doch von Journalistinnen und Journalisten eingesehen werden. Welche neuen Erkenntnisse liefert es?
    Die Führungskräfte des Erzbistums würden im WSW-Gutachten auch an ihren ethisch-moralischen Pflichten gemessen, was zu Bewertungen wie "völlig verfehlte Grundhaltung" oder eine "einseitig mitbrüderliche Haltung" führe. Florin: "Das heißt, man hatte mehr Mitgefühl mit den Priestern, die, ich sage es mal jetzt drastisch, vergewaltigt haben, als mit den Kindern, den Jugendlichen oder denen, die sich als Erwachsene gemeldet haben."
    In einem weiteren Punkt gehen Westpfahl Spilker Wastl über den Gercke-Report hinaus: "Sie haben versucht, ein Machtsystem zu beschreiben", analysiert Florin. Sexualisierte Gewalt, Vertuschung, Ignoranz und Empathielosigkeit gegenüber den Opfern, all das sei auch Machtmissbrauch. Nur so sei zu verstehen, warum das System so viele Jahrzehnte lang so geräuschlos funktioniert habe, auch noch nach 2010, als die Öffentlichkeit und die Medien bereits genauer hingeschaut hätten.
    "Man glaubte, die Macht zu haben, dass das nie öffentlich wirklich diskutiert werden kann, dass diese Pflichtverletzungen, aber eben auch dieses ganze Unrecht, was den Opfern geschied, dass das nicht wirklich öffentlich thematisiert wird", sagt Florin und kommt zu dem Schluss: "Man blickt da wirklich offen in ein Unrechtssystem, das nicht nur doppelmoralisch ist, sondern auch unmoralisch."
    Was das WSW-Gutachten so brisant macht
    Brisant am WSW-Gutachten sind weniger die Dokumentation des Fehlverhaltens Einzelner, was ja schon aus dem Gercke-Gutachten bekannt war, sondern die Empfehlungen am Ende des Reports. Angeregt wird eine kritische Überprüfung des priesterlichen Selbstverständnisses und eine Reform der Priesterausbildung. Ein Zusammenhang zwischen sexuellem Missbrauch und der vorgeschriebenen Ehelosigkeit der Priester sei nach derzeitigem Kenntnisstand zwar nicht nachweisbar, müsse aber näher untersucht werden.
    Diskussionswürdig sei auch die teils geradezu paranoide Angst der Kirche vor Öffentlichkeit und der damit verbundene Hang zur Geheimhaltung. "Und ganz zum Schluss kommt auch das Wort von den Männerbünden vor. Und das sind natürlich alles Gedanken, die im Erzbistum Köln nicht willkommen sind", sagt Florin. Kardinal Woelki habe zwar mit der Person Meisner, seinem Ziehvater, in gewisser Weise Schluss gemacht hat. Dass aber weiterhin nicht über die Insitution und die Struktur im Erzbistum gesprochen werde, zeige, dass mit dem System Meisner und dessen Ideologie in Köln noch lange nicht Schluss sei.
    Konkret empfehlen die Gutachter weiter die Begrenzung der Amtszeit etwa des Generalvikars – des Verwaltungschefs eines Bistums – die Professionalisierung von Leitungsfunktionen und eine lückenlose Aktenführung. Unverzichtbar sei zudem der direkte Kontakt kirchlicher Verantwortungsträger mit den Opfern des Missbrauchs. Sie müssten sich dem Leid aussetzen, das diese Menschen erfahren hätten.
    Woelki und der Verdachtsfall gegen Düsseldorfer Priester
    Auch Woelki war vorgeworfen worfen, 2015 den Verdachtsfall gegen den Düsseldorfer Priester O. wegen schweren sexuellen Missbrauchs nicht an den Vatikan gemeldet zu haben. Als Gründe galten damals der Gesundheitszustand des Verdächtigen und die Ablehnung des Opfers für eine Aussage. Der Theologe und Kirchenrechtler Thomas Schüller nannte das im Deutschlandfunk eine "glatte Unwahrheit".
    Kirchenrechtler: "Es ist ein moralischer Tiefpunkt erreicht"
    Kardinal Woelki steht für seinen Umgang mit einem Kindesmissbrauch-Verdachtsfall in der Kritik. Woelki habe entgegen seiner Aussagen keinerlei Anstrengungen für die Aufklärung unternommen, sagte der Theologe Thomas Schüller.
    Dass Woelki den Fall sexuellen Missbrauchs 2015 nicht nach Rom gemeldet habe, sei ein klarer Rechtsbruch sowie ein Bruch mit den eigenen Leitlinien und mit päpstlichen Normen, sagte der Journalist Joachim Frank im Deutschlandfunk. Der Chefkorrespondent der DuMont-Mediengruppe hat im "Kölner Stadt-Anzeiger" ausführlich über den Verdachtsfall berichtet.
    Kardinal Woelki habe den mittlerweile verstorbenen potenziellen Täter aus persönlichen Gründen geschützt, so Frank. "Er hat den Pfarrer, mit dem er seit Jahrzehnten gut befreundet war – der war so eine Art Mentor von ihm – 2012 noch mit zur Kardinalserhebung nach Rom genommen und hat dann, als er 2015 Erzbischof von Köln war, sich den Fall noch einmal kommen lassen und erneut entschieden, diesmal in seiner Verantwortung, dass nichts unternommen wird, dass nicht untersucht wird."
    Rücktritt Woelkis wäre "notwendiges Zeichen der Reinigung"
    Kardinal Woelki steht nach Recherchen des Journalisten Joachim Frank im Verdacht, einen Fall sexuellen Missbrauchs vertuscht zu haben: Woelki habe den Täter aus persönlichen Gründen geschützt.
    Einschätzungen zu Woelkis Rolle
    Beide Gutachten stellen keinerlei Pflichtverletzungen Woelkis fest. Die Pressekonferenz zum Gercke-Gutachten sei eine Art Inszenierung gewesen, in der Woelki als der große Aufklärer dargestellt worden sei, sagt Dlf-Rdakteurin Florin. Mit dieser Erzählung vom "Aufklärer Woelki" habe der Erzbistum bislang Erfolg: "Der Säulenheilige Meisner wurde vom Sockel gekippt und Woelki ist dann auf dieses Podest gestiegen und hat gesagt: So, ich bin der Aufklärer."
    Das sei allerdings nicht glaubwürdig, weil Woelki ein Mann des Systems Meisner gewesen sei. Bei der Frage nach der Mitwisserschaft, auch nach der ethischen Hilfspflicht, stoße diese Inszenierung an ihre Grenzen, so Florin. Doch als Erzbischof habe er "eine ihm ganz eigene Macht". Er müsse nicht aufgrund öffentlichen Drucks wie ein Politiker zurücktreten, da er keiner Öffentlichkeit wirklich verpflichtet sei.
    Kardinal Rainer Maria Woelki hält sich bei der Vorstellung des Gutachtens die Hand an den Kopf
    Gutachten zu sexueller Gewalt - Kirchenrechtler: Sehr wahrscheinlich, dass Woelki von Fällen wusste
    "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" habe Kardinal Rainer Maria Woelki in seiner Zeit als Kölner Weihbischof Kenntnis über Vorwürfe zu sexueller Gewalt gehabt, sagte der Kirchenrechtler Bernhard Anuth im Dlf. Das Gutachten laste ihm keine Schuld an, weil er damals kein Entscheider war.

    Welche strukturellen Konsequenzen sollten gezogen werden?

    Bei einer Folge-Pressekonferenz am 23. März 2021 räumte Woelki zunächst eine "systembedingte Vertuschung" im Erzbistum Köln ein. Das Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Priester habe dies nachgewiesen. "Das hätte so nie passieren dürfen", so Woelki. Weitere Taten gelte es in Zukunft zu verhindern.
    Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, kommt zu einer Pressekonferenz des Erzbistum Köln zur Vorstellung der Konsequenzen aus dem vergangene Woche veröffentlichten Missbrauchsgutachten des Strafrechtlers Gercke.
    Woelki bei der Pressekonferenz am 23. März (picture alliance/dpa/dpa-Pool | Oliver Berg)
    Deshalb stellte Woelki gemeinsam mit Generalvikar Markus Hoffmann einen Acht-Punkte-Maßnahmenkatalog vor. In einem langem, mit Bibel-Zitaten gespickten Vortrag, versprachen die Kirchenmänner unter anderem einen "echten Wandel in unserer Haltung" (Woelki). Einen Rücktritt lehnte er ab: "So ein Rücktritt wäre nur ein Symbol", sagte der Kardinal. Es wäre aber besser gewesen, wenn er den Fall O. nach Rom gemeldet hätte, so Woelki.
    Konkret angekündigt wurde die Arbeit einer unabhängigen Aufarbeitungs-Kommission und Anerkennungszahlungen an Betroffene in einem Gesamtvolumen von bis zu sechs Millionen Euro. Dieses Geld kommt laut Erzbistum nicht aus dem Kirchensteuer-Aufkommen, sondern aus einem Sondervermögen, das sich aus freiwilligen Abgaben von Klerikern speist. Die Bischofskonferenz hatte die Höhe der Anerkennungszahlungen von zuvor in der Regel 5.000 Euro erhöht und sich auf eine Leistungssumme von bis zu 50.000 Euro verständigt.
    Weitere Versprechen: Mehr Prävention, mehr Kontrolle von bereits negativ aufgefallenen Geistlichen, eine bessere Intervention bei Verdachtsfällen, eine Fortführung des Betroffenen-Beirats sowie mehr psychologische Betreuung in der Priesterausbildung. Auch die vielkritisierte Aktenführung soll verbessert werden. Woelki sagte, Akten sollten nicht mehr manipuliert oder vernichtet werden dürfen. Zudem sollen Akten nicht mehr "hinter den Schrank fallen".
    Matthias Kopp, Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, verteidigte im Deutschlandfunk das bisherige System der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: "Die katholische Kirche ist in einem langen Leidensweg seit über zehn Jahren auf dem richtigen Weg aufzuarbeiten. Wir haben auch einiges auf den Weg gebracht mit der MHG-Studie 2018, mit unserem System zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids."
    [*] Der Begriff "Missbrauch" bzw. "sexueller Missbrauch" im Zusammenhang mit Minderjährigen wird in der öffentlichen Diskussion bislang häufig verwendet. Nach Ansicht der Redaktion ist der Begriff jedoch irreführend, da er fälschlicherweise suggeriert, dass es auch einen sexuellen Gebrauch Minderjähriger geben könne. In diesem Text wird deshalb überwiegend die Formulierung "sexualisierte Gewalt an Minderjährigen" verwendet.
    Quellen: Deutschlandfunk, KNA, Deutsche Bischofskonferenz, Erzbistum Köln, dpa, Rheinische Post, Christiane Florin, jma, og, tei