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Sexuelle Gewalt an Kindern
Mehr Rechte für Ermittlungsbehörden

Der Bundestag gibt Ermittlungsbehörden mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet. Künftig dürfen sie computergenerierte Bilder verwenden, um Zugang zu Internetforen zu bekommen, auf denen sich Täter austauschen. Gleichzeitig wird die Strafbarkeit von "Cybergrooming" ausgeweitet.

Von Gudula Geuther | 17.01.2020
Verschwommene Aufnahme eines Polizei-Computers mit kinderpornografischen Bildern auf dem Bildschirm.
Künftig dürfen Ermittlerinnen und Ermittler computergenerierte Bilder im Kampf gegen die Verbreitung von Missbrauchsbildern verwenden (dpa/ Martin Ruetschi )
Ermittler brauchen bessere Möglichkeiten, um gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen, da waren sich Vertreter aller Fraktionen im Bundestag völlig einig, nicht nur Jan-Marco Luzcak, CDU, und Johannes Fechner, SPD.
"Hinter jedem Bild, was dort im Internet kursiert, hinter jedem Video, da steht ein Opfer – ein Kind, was dort missbraucht wurde, was wahrscheinlich ein Leben lang traumatisiert bleiben wird."
"Nach der polizeilichen Kriminalstatistik hat sich seit 2015 die Zahl der Verbreitung und der Herstellung von kinderpornografischem Material verdoppelt, liebe Kollegen, verdoppelt. Und weil zu befürchten ist, dass die Dunkelziffer noch viel höher ist, müssen wir jetzt handeln."
Dabei ist das Mittel, das Polizisten an die Hand bekommen sollen, mindestens ungewöhnlich: Sie sollen so Zugang zu Plattformen der Kinderpornografie bekommen, als wären sie selbst Täter, erläutert die Sozialdemokratin Eva Högl.
"Es ist dringend erforderlich, dass unsere Ermittlerinnen und Ermittler diesen Zugang bekommen. Denn die Täter tummeln sich da in diesen Foren. Und häufig wird dann verlangt, dass dort auch Bildmaterial eingebracht wird, damit sozusagen Vertrauen aufgebaut wird."
Eine schwere Entscheidung
Solche Bilder sollen die Ermittler also hochladen dürfen – allerdings keine echten, sondern synthetisch generierte, die keinem realen Kind mehr zugeordnet werden können. Trotzdem habe sie sich schwer getan mit dieser Befugnis, räumt Eva Högl ein – ebenso wie Niema Movassat von der Linkspartei und die Grüne Canan Bayram.
"Man kann hier durchaus einwenden, dass hier noch mehr Missbrauchsmaterial ins Internet gelangt, auch wenn es nicht echt ist."
"Ich will schon feststellen, dass wir uns insoweit überwunden haben, weil uns das Ziel des Schutzes der Kinder hier wichtiger ist."
Notwendig, wenn auch nicht problemfrei nennt das Instrument auch der FDP-Rechtspolitiker Jürgen Martens.
"Denn der Staat ist auch bei der Verfolgung von Straftaten an seine Gesetze gebunden."
Eben das ist der Grund, warum seine Partei – genau wie Grüne und Linke – einer weiteren Gesetzesänderung nicht zustimmt: der Ausweitung der Strafbarkeit beim Cybergrooming. Da macht sich der Täter im Internet an Kinder heran, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen. Das ist schon jetzt strafbar. Johannes Fechner beschreibt das Ausmaß so:
15 Prozent aller Kinder haben Erfahrung mit sexueller Belästigung im Netz
"Es geht um unsere Kinder, es geht um junge Menschen in unserer Gesellschaft. Und vor allem ist es so, dass bereits 15 Prozent der Kinder in unserer Gesellschaft Opfer sexueller Belästigung im Netz geworden ist."
Was bisher nicht strafbar ist, das ist der Versuch, sich an ein nur vermeintliches Kind heranzumachen. Sitzt auf der anderen Seite in Wirklichkeit ein Polizist oder ein Elternteil, liegt ein untauglicher Versuch vor. In Zukunft soll das strafbar sein, nach dem Willen der Koalition, und auch der AfD. Es könne nicht sein, so Tobias Mattias Peterka,
"dass durch herkömmliche Rechtsmechanik die Strafbarkeit von Cybergrooming entfällt, wenn auf der anderen Seite eben ein erwachsener Polizist sitzt."
Hier gehe es um den Versuch des Versuchs, kritisieren dagegen die anderen drei Oppositionsparteien, auch Niema Movassat von der Linken.
"Während der Beratungen ist deutlich geworden, dass die Strafbarkeit nur geschaffen werden soll, um die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen zu rechtfertigen. So geht’s aber nicht. Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Und das machen wir nicht mit."